Bitte um Hilfe bei besonderer Steuererklärung

Hallo, guten Tag, Mitte Februar 2013 ist eine Frau verstorben. Sie war Angestellte im öffentl.Dienst. Sie bekam eine kleine Rente von ihrem verst.Ehemann, 110 EUR pro Monat, von Ihrem Arbeitgeber ca. 200 EUR/Monat und den Rest ca, 1500EUR/Monat von der Krankenkasse ( ich glaube man nennt das Lohnfortzahlung ) , weil sie seit längerer Zeit sehr krank war. Normalerweise gibt der Arbeitgeber einen Lohnzettel, wo alle Zahlen eingetragen sind, die man in der LST-Erklärung eintragen kann. Dieser liegt nicht vor. Bekannt ist lediglich aus den Bankauszügen die Summe. Auch ist der Betrag der von der Krankenkasse gezahlten Bezüge nicht aufgegliedert, sondern ebenfalls nur als gezahlter Betrag in den Auszügen zu finden. Jemand soll nun die Jahressteuererklärung machen. Sie hatte sehr viel Kosten in den letzten 2 Monaten ihres Lebens für Krankenwagen, Krankenhaus Medikamente etc. Können Sie mir sagen, wie man diese Beträge in die Vordrucke schreiben muß??? Unbekannt, welche Kosten bei den einzelnen Überweisungen abgezogen waren ( Steuern usw. ) Können Sie einen Tipp geben, wie man vorgehen soll? Gibt es die Möglichkeit, zum Finanzamt zu gehen, diese Sachen dorthin mitzunehmen, damit dort jemand hilft? Für Ihre Auskunft bereits jetzt herzl.Dank, mfg Manfred

Guten Abend, ich weiss nicht warum ich immer Fragen zu STeuern bekomme… Das ist noch nie mein Fachgebiet gewesen. Ich brauche für meine eigene Steuererklärung Hilfe und die ist nicht aufwendig. Ich kontakte das wer-weiss-was-Team mal und frage warum ich in dieser Rubrik gelistet bin - laut Profil ja nicht - da hab ich eben nochmal geschaut.

Viel Erfolg und gute Antworten in Ihrem Fall!

Grüße von SUsanne M.

Hallo, prinzipiell werden die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vom Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt gemeldet. Gleiches gilt für die Rentenbezüge und das Krankengeld welches von der Krankenkasse gezahlt wird.
Wenn man selber diese Einnahmen nicht in der Einkommensteuererklärung angibt, werden diese daher trotzdem vom Finanzamt angesetzt.

Die Krankheitskosten müssen im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung als Außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Erstattungen von der Krankenkasse hierfür, müssen dort auch eingetragen werden.

Am besten ist: sie rechnen schon mal die Krankheitskosten zusammen, tragen diese in einen Mantelbogen ein und gehen mit diesen Unterlagen zum Finanzamt. Dort kann man normalerweise mit dem entsprechend zuständigen Sachbearbeiter sprechen. Oder Sie rufen vorher mal beim Finanzamt an, wegen der Vorgehensweise. Ansprechpartner ist der Sachbearbeiter aus der Veranlagungsstelle (nennt Ihnen die Zentrale).

Hoffe damit geholfen zu haben.
Gruß
StB Sabine Noé

Hallo,

normalerweise sollte das, was vom Arbeitgeber ans Finanzamt gemeldet wurde (Lohnsteuernachweis) für den Erben vom Arbeitgeber erhältlich sein. Die Daten von Rentenversicherung und Krankenkasse ebenfalls.

Die Krankheitskosten (abzüglich dem, was von Krankenkasse und Beihilfe erstattet wurde zuzüglich z. B. Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen) kann aufgelistet und bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen werden.

Über Zinsen bis zum Todestag kann die Bank informieren.

Schöne Grüße
JK