Hallo an alle Leser,
meine Frage ist aus dem Rechtschutzbereich erst einmal möchte ich die theoretischen Eckdaten einmal darstellen:
Es bestand einen Rechtschutz nach der Meldung eines Versicherungsfalles wurde von Seiten des Versicherers gekündigt. Der zu dieser Zeit vorliegende Versicherungsfall wurde ohne weitere Probleme von der Versicherung übernommen. Auf Kosten der Versicherung wurde im Jahr 2004 ein vollstreckbares Urteil erwirkt.
Danach ruhte die Sache aus verschiedenen Gründen, sodass keine der nachfolgenden 3 Zwangsvollsteckungsmaßnahmen, die hätten auf Kosten der Versicherung vorgenommen werden können durchgeführt wurde.
2008 war nun aufgrund von Habe des Schuldners, in Form eines Erbes, die Möglichkeit einer Eintragung einer Sicherungshypothek. Um die Eintragung zu erhalten musste erst ein Gläubiger-Erbschein beantragt werden, da der Schuldner nicht im Grundbuch eingetragen war und somit eine Eintragung oder Pfändung nicht möglich gewesen wäre.
Das Erbscheinverfahren zog sich nun bis 12/2009 hin.
Ablauf der in den AGB`s folgend genannten 5 Jahresfrist war 10/2009.
Erst in 2010 konnte nun die Eintragung der Sicherungshypothek erfolgen.
Nach der Eintragung wurde dem Rechtschutzversicher die Kostenrechnung zugesendet.
Dieser lehnet ab aufgrund der AGB,
Zitat AGB-
Der Versicherer trägt nicht Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden.
-ENDE Zitat
Meine Frage, muss die Versicherung nicht doch zahlen, da ja der zur Eintragung, der Sicherungshypothek, nötige Erbschein bereits in 2008 beantragt war?
Wenn nicht muss die Versicherung nicht die Kosten des Rechtsanwaltes tragen die entstanden sind im Zusammenhang mit der Erlangung des Gläubiger – Erbschein?
Ist das beantragen des Gläubiger Erbscheins nicht schon das einleiten der Zwangsmaßnahme, da ohne ihn keine Maßnahme möglich gewesen wäre?
Wie lange ist die Versicherung zu Zahlungen in der Rechtsangelegenheit verpflichtet, AGB´s aus 2002?
Welche Argumentation könnte die Versicherung zur Zahlung bewegen?
Mit bestem Dank für euer Interesse im Voraus
Klaus
P.S. Alles natürlich theoretisch!