Hi,
zu den Äußerlichkeiten: das Zeugnis muss…
- auf offiziellem Firmenpapier geschrieben sein
- darf nur geknickt sein wenn man es kopieren kann ohne dass die Knicke auf den Duplikaten sichtbar sind
- das Adressfeld darf nicht, wie bei einem Brief, ausgefüllt sein
- das Datum SOLLTE (ist aber nicht einklagbar) auf den Tag des Ausscheidens aus dem Unternehmen datiert sein (nicht etwa auf das Datum, an dem der Text geschrieben wurde)
- die Unterschrift muss von einem hochrangigen Vertreter der Firma (Chef, Leiter Personalabteilung, …) persönlich geleistet worden sein. „I. A. Müller, Sekretärin des Abteilungsleiters“ reicht nicht
- unter der Unterschrift müssen Name und Funktion des Unterzeichnenden nochmal in Maschinenschrift stehen.
Nun zum Inhalt.
Dienstzeugnis
Komischer Titel. Normalerweise ist das ein Arbeitszeugnis oder schlicht ein Zeugnis…
Frau x geboren am xx.xx.xxxx, war in unserem Unternehmen in
der Zeit vom 01.Oktober 2007 bis 15.November 2008 als
Sachbearbeiterin für die Abteilung Kundenservice im Account
Management tätig.
Hinter „Frau x“ gehört ein Komma. Hast du es vergessen abzuschreiben oder fehlt es auch im Original? Auch weitere Rechtschreibfehler werfen die Frage auf ob das so im Zeugnis steht oder nicht. Natürlich kann es auch dort nur unbeabsichtigte Schlamperei sein, manchmal wird darin aber auch versteckt dass man mit dem Mitarbeiter unzufrieden war und es zwischen den Zeilen durch solche Auffälligkeiten andeutet.
Ansonsten ist der Satz okay.
Auffällig hingegen das Datum 15. November - warum bist du nicht zum Monatsende gegangen? Zwar ist die Monatsmitte auch noch im Rahmen des mitunter Üblichen, aber schon etwas weniger „rund“ als ein sauberer Abschluss zu einem Monatsende. Man fragt sich immer ob hier der erstbeste Termin, an dem eine Kündigung wirksam werden kann, nachdem klar war dass man getrennte Wege gehen will, wahrgenommen wurde - und das spricht natürlich für eine nicht gerade freundschaftliche Trennung.
Zu Ihrem Aufgabengebiet zählten die folgenden Tätigkeiten:
„ihrem“ schreibt man klein - ich habe weiter oben schon etwas zu derartigen Schreibfehlern gesagt…
- Administration von Pensionskassenverträgen
- Telefonische Kundenberatung von Beitragszahlungen bis zu den
Pensionsleistungen
- Bearbeitung und Kontrolle von Datenmeldungen,
Inkassotätigkeiten und Leistungsbearbeitung
- Erstellen von Schriftverkehr
- Zuerkennung von Pensionskassenleistungen
Ist das deiner Meinung nach vollständig und korrekt? Wenn ja - okay. Wenn nicht: ändern lassen!
Frau x hat die interne Fachausbildung „Pensionskassenvorsorge“
und „betriebliche Altersvorsorge“ besucht. Weiters hat sie am
Seminar „Aufbruch in eine neue Dimension der Kundenbetreuung“
teilgenommen.
Sehr schön, aber hier lässt man sich über einen „Wochenend-Workshop“ aus, der in der Gesamtheit deiner Tätigkeit wohl kaum eine solche Beachtung verdient. Also stellt sich die Frage: wieso erwähnt man hier eine solche Nebensächlichkeit, wieso räumt man dem so viel Platz ein? Vielleicht ist es nur Ungeschicklichkeit, aber die Wirkung ist: man kann/will keine wichtigen Akzente deiner Tätigkeit zum Thema machen und schwafelt deswegen über solche Randthemen. Es fällt letztlich eher negativ auf.
Frau x hat nach kurzer Einschulungszeit die selbstständige
Abwicklung eines komplexen Aufgabengebietes übernommen.
Auch als Satz in Ordnung, aber viel zu wenig ausführlich. Du warst 1 Jahr dort tätig, sollst angeblich gute Arbeit geleistet haben - dann muss aber mehr kommen als ein solcher einzelner Satz, der auch nichts Konkretes darüber sagt, was du geleistet hast. „Selbstständigkeit“ ist durchaus positiv besetzt, aber das geht in der Eigentümlichkeit des Ganzen unter.
Sie
führte Ihre Tätigkeiten stets motiviert,
verantwortungsbewusst, und effizient durch.
Das ist ein in der Formulierung sehr guter Satz. Allerdings: wieder viel zu kurz und zu wenig konkret.
Wir haben Frau x
als augeschlossene und kontaktfreudige Mitarbeiterin kennen
gelernt, die sich mit Einsatzfreude und Engagement ihren
Aufgaben widmete und diese zu unserer vollsten Zufriedenheit
erfüllte.
„Kennen gelernt“ schreibt man wenn man keine Ahnung hat, oder wenn man Distanz ausdrücken will. Ein gut meinender Texter schreibt immer „Sie war…“ und nicht „Wir haben sie kennen gelernt…“. Insofern also eine verunglückte Formulierung. Der Rest ist okay, aber zu kurz, zu oberflächlich. Du warst 1 Jahr dort und da muss mehr kommen als ein einzelner, ungelenker Satz mit ein paar unbeholfenen positiven Fragmenten.
Frau x wurde von Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen
geschätzt. Ihr Verhalten im Umgang mit Kunden war
professionell und serviceorientiert.
Wie der ganze Rest: zu kurz, zu oberflächlich, und dadurch zu unglaubwürdig.
Frau x verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir
wünschen ihr für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles
Gute.
Hier fehlt der Ausdruck des Bedauerns. Aha - also ist man froh dich los zu sein! Das ist ein deutlicher und klarer Minuspunkt. „Eigener Wunsch“ ist auch immer so ein bisschen „Naja…“. Man sagt nicht dass es Meinungsverschiedenheiten gab, indem man aber auch nicht von den tollen neuen Ufern, zu denen du aufbrechen willst, redet und zugleich diese allzu oft genutzte nichtssagende Ausrede „eigener Wunsch“ nennt, kommt unterschwellig deutlich rüber „gut das sie weg ist“.
Das Zeugnis ist zu kurz, zu wenig ausführlich, sehr oberflächlich, ein paar durchaus positive Formulierungen werden durch die Auslassungen zunichte gemacht und unter dem Strich bleibt der Eindruck: entweder hatte der Schreiber überhaupt keine Ahnung was er da tut - das ist bei einem größeren Arbeitgeber eher unwahrscheinlich - oder man haut dir bewusst ein schlechtes Zeugnis um die Ohren.
Da du, wenn du nicht nachweislich (!) richtig schlecht warst, Anspruch auf mindestens ein normales Durchschnittszeugnis hast - was OK ist, damit kann man sich durchaus sehen lassen - würde ich diesen komischen Schrieb nicht akzeptieren. Das geht deutlich besser!
Anstatt einfach nur ein neues Zeugnis zu fordern, ist es immer ganz gut ein eigenes Zeugnis anzubieten. So schafft man sich selber eine Diskussionsgrundlage und viele Betriebe übernehmen den Text weil es ihnen schlicht zu lästig ist sich selber nochmal einen abzubrechen um ein Zeugnis zu schreiben.
Ich sage immer: ein Betrieb, der so ein formal und inhaltlich blamables Zeugnis schreibt, stellt sich damit selber ein Armutszeugnis aus. Da das kein Unternehmen möchte - vor allem nicht wenn es ein größerer Betrieb und nicht die Metzgerei Müller aus Hintertupfingen ist - hat man fast immer ganz gute Erfolge wenn man sich gegen solche lächerlichen Texte wehrt.
Auch wenn ich damit nicht jetzt schon drohen würde: Arbeitsgerichte sind seeehr arbeitnehmerfreundlich. Wenn es also mit gutem Zureden nicht geht kannst du damit drohen ein neutrales Zeugnis auf andere Weise zu erstreiten…
Gruß,
MecFleih