Bitte um Hilfe bei Mietrecht!

Hallo Experten,

ich habe ein Problem mit meiner Wohnung. Wir, meine Frau ich und unser gemeinsamer Sohn haben seit Oktober eine neue Wohnung bezogen. Im Laufe der 4 Monate sind uns Mägel Aufgefallen…

-zum einen ist der Keller Fußboden eingebrochen, da ist sicher ein Lock von 30 CM tiefe…

  • Schlafzimmertür schließt nicht richtig, die kann man nur zuknallen… Die Tür ist total verzogen.

-Für uns das schlimmste, die Heizung fällt immer aus. Also 1-2 mal die Woche muss ich unseren Hausmeister Anrufen, daas er die Heizung warten soll. Jetzt haben wir schon seit 2Tagen keine Heizung mehr. (Die Heizung ist Eingefroren der Hausmeister versucht jetzt die Heizung mit einen Ölradiator wieder aufzutauen. Natürlich mit dem Hausstrom! Was mit Sicherheit auf uns Mieter aufgeschlagen wird.)
Ich kann mich mit einer Decke zu decken aber bei mein Sohn (4Monate alt) gestaltet sich das alles schwierig. Bei Einer Raumtemperatur von 8Grad denn kleinen zu Wickeln ist kein zustand.
SELBST WENN die Heizung geht kommen wir auf eine Raumtemperatur auf 21Grad, ich finde das viel zu Kalt… Ich möchte ich nicht wissen was es kostet die Heizung Tag und nacht auf Stufe 5!! zu haben.

Was soll und kann ich machen mit der Vermieter sich kümmert? Wenn der Winter noch 1Monat so weiter gehen soll wird unsere Wohnung nicht mehr Bewohnbar sein. Ich möchte nicht das mein Sohn krank wird…

ich danke Euch vielmals für Euere Hilfe.

Lg Isabell, Mike und Leonas

Hallo ihr drei,

dass hört sich ja nicht toll an. Ich würde mich gern mal mit euch unterhalten. Ihr erreicht mich telefonisch unter 030 - 32 77 14 166.

Liebe Grüße,
Nick

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Udo

Hallo.

gerade diese Woche gab es dazu einen Bericht auf Antenne Bayern. am Montag. vielleicht können sie dort nochmal anhören wie das rechtlich genau aussieht. grundsätzlich ist das bei einem längeren Ausfall ein Grund zur mietminderung bis hin zur kompletten Auslastung der zahlung. wenn der Vermieter gar nicht reagiert kann man vor gericht auch eine einstweilige Verfügung erwirken.

viel Glück

Hallo Nick,

habe es gerade versucht. Ab wann kann ich Dich erreichen?

vielen dank

vielen dank, für Deine Hilfe… ich suche gerade urteile im Internet und schick das mein Vermieter… die suche gestaltet sich nicht gerade einfach… kein Urteil passt zu meinen Mängeln…

lg

frag mal bei Antenne Bayern nach. die hatten genau das Thema heizungsausfall u die Rechtslage im Bericht am Montag .

spart vielleicht Zeit bei de Recherche.

vg

Hallo,

ich rate ganz dringend einen Mieterverein auf zu suchen!
Est mal zum Hauptproblem:

  1. Unter 18 Grad bei den Witterungsverhältnissen berechtigt zur Mietminderung.Je nach Themperatur richtet sich der Minderungsbetrag. Bei 8 Grad Innenthemperatur
    dürfte 100 % der Kaltmiete als Mietminderung durchaus angemessen sein. Gemindert werden dürfen nur die Tage, bei denen die Heizung ausfiel - diese anteilig ausrechnen.

  2. der Allgemeinstrom darf nicht für derartiges angezapft werden. Der Hausmeister ist verpflichtet den Strom zu berechnen, bzw. einen Zähler (bekommt man in jedem Baumarkt für 10 Euro dazwischen zu klemmen.
    Zwischen 5-10 Euro täglich würde ich für so einen Radiator abziehen - bei mehreren Mietparteien anteilig, versteht sich.

  3. Vermieterpflicht = 20 Grad. 21 Grad ist somit in der Tolleranz.

  4. Unverzüglich eine Mängelanzeige aufgeben und um Beseitigung mit Fristsetzung bestehen. Die Miete wegen nicht funktionierender Heizung wird ab dem zeitpunkt gemindert, wenn man dem Vermieter davon in Kenntnsi gesetzt hat.

Kümmert sich der Vermieter nicht, kann man selber einen Heizungsfach mann beauftragen und die Rechnung dem Vermieter in Rechnung stellen. Ggf. Betrag von der Miete abziehen.

Zusätzlich kann man Meldung bei der Bau und Woznungsaufsicht machen.

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

Keller:

Mängelanzeige mit Fristsetzung schreiben.

Wie die verfasst wird, hier als Beispiel anzusehen:

http://www.anwaltonline.com/vertraege/maengel.html

Gleiches gilt für die Schlafzimmertüre.Diese gleich in die Mängelanzeige aufnehmen und auch auf eine dauerhaft funktionierende Heizung bestehen.

Gerade bei den doch erheblichen Mängeln würde ich mir fachliche Unterstützung suchen.
INkl. Mietrechtschutz zahle ich derzeit 82 Euro Jahresgebühr beim Mieterverein Bergisch Land.
Die Prüfung der Nebenkostenabrechnungen ist ja auch dann kostenfrei.

Viele Grüße und vor allem viel Erfolg
tina

Sorry hatte telefoniert. Bin aber jetzt erreichbar.

LG, Nick

Ciao,

Mängel solltet ihr dem Vermieter umgehend anzeigen. Bei so gravierenden, wie den wiederholten Heizungsproblemen, solltet ihr es jetzt schriftlich per Einschreiben machen. Direrkt an den Vermieter mit dem ihr den Mietvertrag abgeschlossen habt, nicht nur einem Hausmeister der ggf mit dem Problem überfordert ist. Setzt eine Frist bis die Heizung wieder tun soll. Angesicht der aktuellen Lage eine Woche, wollte es nur mit hohem Aufwand gehen 2 Wochen.

Sollte es eine aufwendige Reperatur werden, sollte euch der Vermieter einen Elektroradiator stellen. Die Kosten für die Anschaffung und den Verbrauch sollte er dann auch übernehmen. Entweder ihr kauf einen KWh-Zähler oder überschlagt den Verbrauch (Leistung * Zeit).

Nach verstreichen der Frist hilft dann nur noch teilweise Einbehaltung der Miete. Aber was hilft Euch das jetzt im Winter. Daher schnell, mit Nachdruck aber diplomatisch verhandeln!

Was die max 21°C Raumtempoeratur und die Heizkosten angeht, dass ist eine andere Baustelle. Kümemrt Euch erst mal dass die Heizung schnell wieder richtig tut.

Euch viel Erfolg!
cumar

rechtlich geht schon was, aber das hilft alles nicht sofort.
ich rate kurzfristig zu den eltern, oma oder freunden zu ziehen. die gesundheit hat nun mal vorrang!
um rechtlich was machen zu können sollten beweise (stromzähler mit digitalfotoaparat oder handy) gesichert werden. zusätzlich schriftlich oder ausdrucken und dritte als zeugen benennen und möglichst unterschreiben lassen.
21°C sind nach deutscher rechtssprechung (und bei diesem winter sowieso) ausreichend, auch wenn manche tropische temperaturen wünschen.
der vermieter muss den vertragsgemäßen zustand gewährleisten. günstig sind belegbare Unterlagen, also einschreiben-rückschein, schriftlich den vermieter (nicht den hausmeister) informieren, frist setzen (mietminderungen sind immer an die fristsetzung gebunden!!!)

Liebe Isabell, Mike und Leonas,

da habt ihr ja ein ganz erhebliches Problem, das sofortiges Handeln erforderlich macht. Was ihr selbst tun solltet:

  1. detailliert aufschreiben, wann welche Mängel aufgetreten sind. Liste mehrfach kopieren für Euch, für den Vermieter, für den Mieterverein, für einen Kinderarzt, der euch in einem kurzen Brief bitte die gefährlichen Folgeerkrankungen für Euren Sohn beschreiben und erklären sollte.

  2. kauft euch im Elektrogeschäft oder Baumarkt eine Wärme-Laser-Pistole. Damit könnt ihr zum einen die Stellen finden, an denen ihr deutlichen Wärmeverlust habt, ihr könnt aber auch messen, wieviel Grad die Heizung bei voller Leistung bringt, wie kalt die Wände oder der Fußboden sind. Das Gerät heißt Temperatur Messpistole und kostet um 20 Euro.

  3. Die Temperaturen schreibt ihr in einer Liste auf.

  4. Schreibt auf, wann ihr mit dem Hausmeister telefoniert habt und was er euch sagte (Heizung eingefroren)

  5. Wichtig auch, aufschreiben wann ihr nur 8 Grad in der Wohnung hattet oder habt.

Was andere für euch tun müssen:
6. Mit diesen Unterlagen geht ihr zu Mieterverein. Bittet die dortigen Juristen, euch gegen den Vermieter zu vertreten.
7. Fragt an, in welcher Höhe ab welchem Zeitpunkt und bis wann ihr die Miete (ein gewisser Prozentsatz, von Land zu Land verschieden, von der Nettomiete zuzüglich der Nebenkosten, aber ohne Heizung) kürzen könnt. Der Vermieter muss ganz schnell aufgefordert werden, sehr schnell dafür zu sorgen, dass die Wohnung ausreichend geheizt wird. Das seid ihr auch Eurem Sohn schuldig.

Zusätzlich wendet euch bitte an die zuständige Behörde, an einen Sachbearbeiter für Wohnraumschutz, das ist nicht das Bauamt. Bei diesen gravierenden Wohnungsmängeln schaltet sich die Behörde von Amts wegen ein.

Bis etwas passiert, nehmt Euer Baby mit in Euer Bett und wärmt es, so gut es geht.
Und noch ein Tipp, wenn ihr euch selbst an den Vermieter wenden wollt, bitte nur per Brief und persönlich unterschrieben. Das sind die einzig sicheren Beweise, welche das Gericht anerkennt, Anruf, Mail oder Fax sind sehr schwer beweisbar. Die Briefe sendet per Einwurfeinschreiben, dann bekommt ihr vom Postzusteller eine schriftlich Nachricht, wann der Brief dem Vermieter zugestellt wurde.

Ich drücke euch sehr beide Daumen. Ich selbst darf keine Rechtsauskünfte geben, sondern von Mitglied zu Mitglied nur meine Erfahrungen an euch weitergeben. Wenn ihr mir eine Freude machen wollt, dann schreibt mir mal, wie die Sache ausgegangen ist.

LG
Ingrid = Zwillingsjungfrau

hallo, soweit ich weiß ist eine mietminderung erst bei unter 20 grad möglich. wenn die heizung gar nicht geht ist eine mietminderung möglich, aber ihr friert ja trotzdem. vielleicht habt ihr für ein paar tage eine ausweichmögklichkeit bei verwandten oder ihr besorgt euch einen ölradiator und zieht die kosten und den stromverbrauch von der miete ab, wenn die heizung wieder nicht geht. vorher würde ich nochmal versuchen mit dem vermieter zu sprechen, denn für ein kleinkind geht das ja garnicht. ich hatte übrigens einen heizstrahler über dem wickeltisch, das war sehr hilfreich beim wickeln. aber wenn die ganze wohnung kalt ist, ist das auch nicht die lösung. ich hoffe euer vermieter kümmert sich bald richtig, sonst bleibt euch wohl nur der gang zum anwalt.
gruß koni

Hallo,
das ist ja schlimm.Also bleibt Euch nicht viel Möglichkeiten,als euch noch mal mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen,Hausmeister bringt da nicht viel, am besten persönlich,und schriftlich,damit ihr was in der Hand hat.Er hat nicht das Recht den Strom auf Euch um zu legen,da es nicht Eure Schuld ist.Außerdem habt ihr ein Kind,und könnt die Miete mindern.Ich würde sogar sagen,wenn er nicht nach einer guten Lösung schaut( z.B.Eine andere Unterkunft,bis der Schaden behoben ist),sogar ganz,dann wird er schon kommen,denn Geld will er auch.Habt Ihr einen Rechtschutz,dann würde ich zum Anwalt gehen.
Vor allemm tut das demKind nicht gut.
Liebe Grüße

Hallo guru-play,

Sie können die Miete mindern, aber das schafft Ihrem Problem ja keine Abhilfe und muß außerdem Voraussetzungen erfüllen. Ich kann Ihnen nur raten anwaltliche Hilfe, ggf. über Mieterverein in Anspruch zu nehmen.
Weiterhin ist ein generelles Posten im Forum unter Anonymisierung Ihrer Anfrage vielleicht ein guter Weg, da sind Menschen unterwegs, die sich tatsächlich auskennen.
Viel Glück mit Ihrer Heizung!

Na sofort den Vermieter anrufen und die Mängel vor Augen führen, indem er selbst kommen muss um sich das anzusehen. Macht er danach immer noch nichts, dann würde ich sofort dem Mieterschutzbund beitreten und dann zum Anwalt gehen.
Solange würde ich dann Heizlüfter aufstellen, damit das Baby es wenigstens warm hat!

Hallo guro-play,da kannst Du nur den örtlichen Mieter-Bund (DMB)einschalten oder eine Mietminderung mit fester Vorgabe (Datum)ankündigen.Dann gibt es noch die Möglichkeit die NRW-Verbraucher-Zentrale um Rat zu fragen.Als letztes,das wird aber eventuell teuer,einen
Anwalt zu dem Problem befragen.Mit freundlichen Grüßen karlhans35.

und unser gemeinsamer Sohn haben seit Oktober eine neue
Wohnung bezogen. Im Laufe der 4 Monate sind uns Mägel
Aufgefallen…-

-zum einen ist der Keller Fußboden eingebrochen, da ist sicher
ein Lock von 30 CM tiefe…

  • Schlafzimmertür schließt nicht richtig, die kann man nur
    zuknallen… Die Tür ist total verzogen.

-Für uns das schlimmste, die Heizung fällt immer aus. Also 1-2
mal die Woche muss ich unseren Hausmeister Anrufen, daas er
die Heizung warten soll. Jetzt haben wir schon seit 2Tagen
keine Heizung mehr. (Die Heizung ist Eingefroren der
Hausmeister versucht jetzt die Heizung mit einen Ölradiator
wieder aufzutauen. Natürlich mit dem Hausstrom! Was mit
Sicherheit auf uns Mieter aufgeschlagen wird.)
Ich kann mich mit einer Decke zu decken aber bei mein Sohn
(4Monate alt) gestaltet sich das alles schwierig. Bei Einer
Raumtemperatur von 8Grad denn kleinen zu Wickeln ist kein
zustand.
SELBST WENN die Heizung geht kommen wir auf eine
Raumtemperatur auf 21Grad, ich finde das viel zu Kalt… Ich
möchte ich nicht wissen was es kostet die Heizung Tag und
nacht auf Stufe 5!! zu haben.

Was soll und kann ich machen mit der Vermieter sich kümmert?
Wenn der Winter noch 1Monat so weiter gehen soll wird unsere
Wohnung nicht mehr Bewohnbar sein. Ich möchte nicht das mein
Sohn krank wird…

ich danke Euch vielmals für Euere Hilfe.

Lg Isabell, Mike und Leonas

Hallo Guru,

ehrlich gesagt: ich bin erschüttert. Das ist so ziemlch das Übelste, was mir bisher unter gekomen ist. Rein juristisch vorzugehen, ist zwar geboten, aber etzt musserst einmal schnelle Hilfe her.

  1. Fotos von der Wohnung und vor Allem von den Problembereichen (Keller, Schlafzimmer) machen, aus denen ersichtlich ist, wass da alles nicht funktioniert.
  2. Mieterverband informieren, mit den Fotos da erscheinen und um sofortige Hilfe bitten. (Kostet für das gesamte Verfahre ca. 60 € Mitgliedsbeitrag). Iim Zweifelsfall um ein Gutachten bitten.
  3. Den Vermieter damit konfrontieren, dass ihr den Miterverband informierte habt und ihm die Fotos überreichen.
  4. Wenn alle Stricke reissen, spannt das Sozial - und das Jugendamt ein (so haben die wenigsten einmal was Sinnvolles zu tun).
  5. Den Vermieter darüber informieren, dass ihr alle eingespannt habt und ihm „versprechen“, die Miete zu kürzen und/oder ganz einzubehalten. (Der Mieterverband hilft euch dabei).

Im Regelfall werden Vermieter sehr schnell hellhörig und aktiv, wenn sie merken, dass ihnen Geld durch die Lappen geht.

Dem Hausmeister solltet ihr auf die Finger schauen, wenn er den Ölradiator anschmeisst. Es gibt in fast jedem Baumarkt Stromzähler, die man zwischen Heizgerät und Steckdose klemmt. So könnt ihr das wenigstens etwas kontrollieren. Ausserdem wird der Mann dafür bezahlt, entweder die Heizung zu reparieren, oder einen Monteur kommen zu lassen. Diese Kosten muss der Vermieter übernehmen.
Im schlimmsten Fall, wird er versuchen, die Miete zu erhöhen, aber er darf das nur um 10% in drei Jahren tun und ausserdem erst dann, wenn sämtliche Mängel behoben sind.

Ich weiss nicht, was in eurem Mietvertrag steht, denke aber, dass die jetzt aufgetretenen Mängel keinesfalls Bestandteil des Vertrags waren und dass auch nicht darauf hingewiesen wurde.

Ich wünsche euch alle Kraft, die braucht und viel Glück, haltet mich auf dem Laufenden.
LG Maria

Hallo Ihr Drei,

der bedeutenste Mangel ist sicherlich die Heizung. Bei der Formulierung eines entsprechenden Schreibens mit Fristsetung empfehle ich eúch an den Deutschen Mieterbund zu wenden.

Gruß Knarf