Bitte um Hilfe bezüglich eines Betruges auf Ebay

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Wochen verkaufte ich ein Laptop auf Ebay, das funktionsfähig war. Nachdem der Käufer bezahlt hatte, schickte ich ihm das Gerät umgehend zu.

2 Wochen nachdem er es erhalten hatte, meldete er sich und behauptete, dass das Gerät kaputt sei(es zeigte angeblich kein Bild und die Grafikkarte ist defekt). Er wandte sich dann noch an Ebay und letztendlich hab ich ihm das Geld zurückerstattet.

Vor 2 Tagen kam der Laptop dann bei mir an. Die Grafikkarte zeigt nun wirklich Bildfehler, das Bild ist aber nicht schwarz. Des Weiteren hat er ein neues Betriebssystem darauf installiert. Jetzt frage ich mich natürlich wie das denn funktionieren soll, wenn der Rechner ein schwarzes Bild zeigt. Er hat Windows XP darauf installiert, ich hatte Vista vorinstalliert(steht auch in meiner Auktionsbeschreibung).
Des Weiteren habe ich in der Auktion jegliche Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen.

So einfach möchte ich diesen Menschen jetzt nicht davonkommen lassen, der Schaden ist schließlich bei ihm entstanden, die Indizien dafür sind dass er sich erst einige Wochen nach Erhalt meldete und noch ein anderes Betriebssystem darauf installierte).Das Installationsdatum ist einfach feststellbar. Weiter habe ich vor Versenden der Ware(3 Tage davor) mehrere Bilder von dem laufenden System gemacht. Darauf sind keine Grafikfehler zu erkennen.

Wie muss ich nun vorgehen, um mein Geld wiederzubekommen(falls überhaupt möglich)?

Mit freundlichen Grüssen und vielen Dank im Vorraus

basti2314

Bevor ich die Frage beantworten kann, bräuchte ich den genauen Wortlaut des Garantieausschlusses oder noch besser einen Link zu der Auktion, sofern sie noch angezeigt werden kann. Außerdem müsste ich genau wissen, was passiert ist, als er sich an Ebay gewandt hat. Hat ebay dann sie kontaktiert? Was wäre die Konsequenz gewesen, wenn sie das Geld nicht erstattet hätten?

VG Pinkykmh

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Link ist: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=12…

Bevor er sich an Ebay gewandt hat, schrieb er mir, dass das Display einen Schaden habe und er sein Geld zurück wolle. Ich schrieb ihm zurück und meinte, dass der Fehler durch ihn enstanden sein muss. Danach schrieb er mir zurück und sagte, dass er den Fall an Ebay weiterleiten muss. Von Ebay wurde ich gebeten, über meinen Ebay Account Stellung zu nehmen. Ich entschied mich, das Geld zurück zu überweisen. Der Fall wurde dann geschlossen, und mir wurde keine Schuld zugesprochen. Konsequenzen hätten sich eventuell also nur durch ihn ergeben.

Mit freundlichen Grüssen

basti

Hallo Basti,

also: Der verwendete Gewährleistungsausschluss ist unwirksam: http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

Man kann die Gewährleistung nur ausschließen, wenn man gleichzeitig sagt, dass man natürlich weiterhin für Vorsatz haftet und für Schäden an der Gesundheit etc. (siehe vorgeschlagene Klausel ganz unten auf der Ebayseite). Wann man das wegläßt, benachteiligt die Klausel den Käufer zu sehr, sodass die ganze Klausel unwirksam ist. Es gibt auch keine Geltungserhaltende Reduktion.

Das ist aber hier irrelevant. Denn die Frage ist ja, war der Mangel an der Grafikkarte bei Übergabe da oder nicht. Dafür trägt der Käufer die Beweislast. Der Käufer hat aber nicht bewiesen, dass der Mangel schon bei Übergabe schon bestand. Am Display ist ja wohl kein Mangel, wenn ich das richtig verstehe. Wenn der Käufer bewiesen hätte, dass der Mangel nicht durch die neue Betriebssysteminstallation entstanden ist, sondern schon bei übergabe vorlag, dann hätten sie ihm das Geld erstatten müssen. Da der Käufer das nicht bewiesen hat, hätten sie das Geld auch nicht zurückgeben müssen.

Mit Rückgabe der Ware und des Geldes wurde der Kaufvertrag aber rückabgewickelt und hat sich somit „erledigt“. Sie können natürlich mit meiner vorstehenden Argumentation versuchen, den Käufer dazu zubewegen, das Geld wieder zu bezahlen und den Laptop wieder anzunehmen. Ich vermute aber, dass das wenig aussichtsreich ist. Außerdem haben sie einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beschädigung der Grafikkarte, wenn sie beweisen können, dass der Schaden vorher nicht da war (was ja wohl mit ihren Bildern der Fall sein dürfte). über die höhe des Anspruchs kann ich keine Angaben machen. Ist auch fraglich, ob der Käufer das Freiwillig zahlen würde oder sie einen Anwalt und nötigenfalls ein Gericht für die Durchsetzung bräuchten.

Ich würde ihnen raten zu versuchen, den Fehler zu beheben und den Laptop erneut zu versteigern.

Ich hoffe, dass hat ihre Frage beantwortet.

MfG

Pinkykmh

Vielen Dank für die ausführliche Aufklärung und Beratung. Ich werde das Gerät jetzt wohl in Einzelteilen verkaufen.

Mit freundlichen Grüssen

Basti

Das eigentliche Problem ist das alles zu beweisen. Natürlich würde ich den Käufer anschreiben und ihm das so mitteilen - vor allem das Grundkonfiguration unter Zeugen dokumentiert - und ihn zur Rückgabe des Geldes mit Angebot zum Rückschicken des von im veränderten Laptops unter Fristsetzung auffordern.

Für die Zukunft empfehle ich ausschließlich gesicherter Versand (DHL) ab 6,50 €, da dann der Versand nachverfolgt und die ordnungsgemäße Auslieferung bewiesen werden kann und den Zahlvorgang nur über Paypal wegen des Käuferschutzes abzuwickeln. Dann kümmern die sich um die Rückabwicklung betrügerischer Transaktionen.

Für die Zukunft empfehle

Hallo,

die ordnungsgemäße Auslieferung kann ich nachweisen. Habe es mit DHL(versichert) versendet. Diese war ca. 2 Wochen, bevor er mich angeschrieben hat. Ändert das noch was an der Situation?

Mit freundlichen Grüssen

Basti

Hallo,

erste Feststellung: Er hat das Geld zurück und Du hast den kaputten Laptop. Das ist natürlich schon mal eine denkbar schlechte Ausgangslage. Den Ausführungen entnehme ich, dass es sich um einen Privatverkauf handelt - deswegen wurde richtigerweise auch Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen.

Strafrechtlich könnte eine Sachbeschädigung oder Betrug vorliegen. Allerdings in einer ungewöhnlichen Konstellation.

Sachbeschädigung (kurz meine Gedanken): hier stellt sich die Frage ob der Gegenstand „fremd“ war, denn eigentlich war der Kauf bereits abgeschlossen und Eigentümer war der Käufer „K“. Würde ich eher ausschließen als Tatbestand.

Betrug (Kurzprüfung T-I-V-V):
Täuschung (+): K täuscht vor, dass der Laptop bereits bei Übergabe defekt war.
Irrtum (+): Beim Verkäufer „V“ entsteht der Eindruck, dass der Fehler bei ihm lag, er irrt daher (sieht man auch an der Rücküberweisung des Geldes)
Vermögensverfügung (+): V zahlt den Geldbetrag an K zurück
Vermögensschaden(?): = Knackpunkt, denn V hat seinen Laptop wieder zurück, die Grafikkarte hat Fehler - ABER können diese mit einfachen Mitteln behoben werden? Bspw. durch Wiederherstellen der Vista-Konfiguration?
Vielleicht kann aber V den Rechner auch nicht wieder selbst in Stand setzen, er muss sich deshalb an einen Fachmann wenden und der verlangt Geld für die Instandsetzung - auch das könnte m.E. als Vermögensschaden angesehen werden.

Ich empfehle aufgrund der kniffligen Rechtslage einen Besuch bei der Polizei. Gut daran ist, dass das nichts kostet. Sollte dann strafrechtlich nichts „hängen“ bleiben, kann man immer noch den Gang zum Rechtsanwalt in Kauf nehmen.

Grüße
who_knows