Bitte um Hilfe! Bilanzierung

Hallo,

ich habe noch eine für mich ganz grundlegende Frage. Ich hoffe, jemand kann mir da helfen:

Ich habe eine Schlussbilanz des vergangenen Jahres vorliegen, nun sind einige Geschäftsfälle passiert und ich soll die neue Schlussbilanz aufstellen.

Dabei ist ein Fall:

Abhebung von der Bank für Privatzwecke

EIGENTLICH müsste ja diese Bankabhebung mein Eigenkapital mindern, oder?

Ich habe Folgendes damit gemacht:

Zunächst Aufwendungen für private Zwecke auf die Sollseite der GuV (ist das nötig? s.u. meine Frage)

Dann den Anfangsbestand minus den Wert der Abhebung auf die Sollseite der Schlussbilanz

Ich habe mein GuV Konto abgeschlossen, den Gewinn zu meinem Eigenkapital gepackt und dann mein Schlussbilanzkonto abgeschlossen. Und das passt so auch, auf beiden Seiten habe ich nun den gleichen Wert.

Aber nun denke ich, dass doch die Privatabhebung mein Eigenkapital schmälern müsste, oder? Aber dann wäre meine Schlussbilanz auf der Habenseite kleiner, wenn ich nun die 30.000 einfach wegnehme.

Was muss ich tun? Hilfe!

Ich wäre wirklich dankbar für eine Antwort, die mir weiterhilft.

Außerdem:

wenn ich meine Schlussbilanz aufstellen will inkl. der GuV und ich habe eine Abhebung von der Bank für Privatzwecke vorliegen, muss ich diese auch als Aufwendungen in der GuV ausweisen?

Bitte bitte helft mir! Ich danke euch von Herzen!

Hallo,

zunächst einmal der korrekte BS:
Privatkonto an Bank

Das Konto Privat ist ein Unterkonto vom EK (also ein Passivkonto). Durch die Buchung wird nur das EK gemindert und entsprechend der Betrag auf dem Bankkonto. Dies führt zu einer Bilanzverkürzung (Verringerung der Bilanzsumme) - hat aber keinerlei Auswirkungen auf die GuV.

Hoffe das hilft etwas weiter!

Viele Grüße

also dein Buchungssatz ist:

Aufw. für priv Zwecke an Bank (Erfolgskonto an Sachkonto)

dann schliesst du die Erfolgskonten über das GuV ab und buchst das ans Eigenkapital. Den Saldo des EK buchst du an das SBK. Du müsstest nun sehen das deine „Firma“ weniger Wert ist.

Gruß, Christian

Wenn ich das also richtig verstanden habe, brauche ich dazu einfach nichts in die GuV buchen?

Dann passt es, danke!

richtig :smile:

Da waren wir wohl gleichzeitig an der Lösung dran :wink:

Vom Ergebnis her kommt dein Lösungsweg natürlich aufs gleiche raus wie meiner. Dein Ansatz schmälert das EK über den niedrigeren Gewinn bzw. höheren Verlust.

Aber einfacher ist wohl mein Weg oder besteht die Pflicht, deinen Weg zu wählen?

Grüße

Servus,

nein, im Gegenteil - „Aufwand für private Zwecke“ gibts nicht, weil das der Definition von Aufwand zuwiderläuft. Daher darf die GuV nicht berührt werden.

Schöne Grüße

MM

Denn anders sieht es doch erst bei Aufgabenstellungen wie dieser aus:

EIn Kunde bezahlt die verkauften Fertigerzeugnisse im Wert von 50.000 netto unter Abzug von 3% Skonto per Banküberweisung (Nettobuchung), oder?

Hilfe :frowning: