Bitte um Hilfe bzgl. Widerspruch - Erstausstattung

Hallo zusammen,

A hat einen Antrag auf Erstausstattung gestellt.

Dieser wird abgelehnt, „weil das Einkommen des Antragstellers und der im Haushalt lebenden Personen das Einkommen übersteigt, um bedürftig zu sein. Darüber hinaus wurde bei der Ablehnung auch das Einkommen berücksichtigt, welches in den nächsten sechs Monaten erzielt wird.“

  1. Lebt A alleine in der Wohnung und hat dies natürlich so angegeben und
  2. hat A das Einkommen zzt. des Einzugs angegeben.

Wie sollte A in diesem Fall einen Widerspruch verfassen?

Gibts diesbzgl. irgendwelche Gesetzestexte, Urteile …, die A zitieren kann?

Scheint ja fast eine Ablehnung zu sein, welche mit Serienbrieffunktion verfasst wurde!? :frowning:

Bitte um eure Hilfe.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

Hallo,

Dieser wird abgelehnt, „weil das Einkommen des Antragstellers
und der im Haushalt lebenden Personen das Einkommen
übersteigt, um bedürftig zu sein. Darüber hinaus wurde bei der
Ablehnung auch das Einkommen berücksichtigt, welches in den
nächsten sechs Monaten erzielt wird.“

kurzum: A hat genug Einkommen um die „Erstausstattung“ selbst zu zahlen (wie das normalerweise auch üblich ist).

Wie sollte A in diesem Fall einen Widerspruch verfassen?

Wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden, sehe ich da keinerlei Grundlage.

Gruß

S.J.

Keine Leistung ohne Bedürftigkeit

Hallo zusammen,

Hallo.

A hat einen Antrag auf Erstausstattung gestellt.
Dieser wird abgelehnt, "weil das Einkommen des Antragstellers
und der im Haushalt lebenden Personen das Einkommen
übersteigt, um bedürftig zu sein.

Dann ist doch eigentlich klar, dass es keine Leistung geben kann. Seit wann bekommen Nichtbedürftige Sozialleistungen? Dafür ist diese Leistung nicht da. Sie soll Menschen helfen, welche wirklich in der Notsituation sind.

Darüber hinaus wurde bei der
Ablehnung auch das Einkommen berücksichtigt, welches in den
nächsten sechs Monaten erzielt wird."

Aufstocker?

  1. Lebt A alleine in der Wohnung und hat dies natürlich so
    angegeben und
  2. hat A das Einkommen zzt. des Einzugs angegeben.

Und A hat diesen Einkommen nicht mehr oder wie?

Wie sollte A in diesem Fall einen Widerspruch verfassen?

Erstmal gar nicht, da die Grundfrage der Bedürftigkeit ungeklärt ist.

Gibts diesbzgl. irgendwelche Gesetzestexte, Urteile …, die
A zitieren kann?

Um Leistungen zu bekommen, wenn man nicht bedürftig ist?
Nein. Das ginge nur über Sozialleistungsbetrug, in dem Menschen sich so stellen, dass sie bedürftig seien.
Dafür könnte dann extra das StGB zitiert werden.

Scheint ja fast eine Ablehnung zu sein, welche mit
Serienbrieffunktion verfasst wurde!? :frowning:

Selbstverständlich gibt es dafür diese Funktion der fertigen Textbausteine.
MfG

Hallo

A ist anscheinend nicht im laufenden Leistungsbezug von ALG2 bzw. Grundsicherung nach SGB XII ? Diese genannten 6 Monate beziehen sich auf § 23 Abs.3 Satz 3 und 4 SGB II , bzw. auf § 31 Abs. 2 SGB XII.
A hat Anspruch darauf, dass ihm Auskünfte zur Berechnungsgrundlage der Antragsablehnung erteilt werden. Wenn er der Ansicht ist, dass sein zugrunde gelegtes Einkommen falsch berechnet worden ist, kann er seine Unterlagen und den Ablehnungsbescheid z.B. bei einer Erwerbslosenberatungsstelle mal überprüfen lassen oder (bei Leistungsbezug bzw. bei entsprechend geringem Einkommen) einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen und mit dem Schein zu einem Anwalt (für Sozialrecht) gehen; Eigenbeitrag max. 10 Euro.

LG