Hallo Hans,
zunächst zu den Äußerlichkeiten. Das Zeugnis muß…
- auf offiziellem Firmenpapier geschrieben sein
- darf nur geknickt sein wenn man es kopieren kann ohne daß die Knicke auf den Duplikaten sichtbar sind
- das Adressfeld darf nicht, wie bei einem Brief, ausgefüllt sein
- das Datum SOLLTE (ist aber nicht einklagbar) auf den Tag des Ausscheidens aus dem Unternehmen datiert sein (nicht etwa auf das Datum, an dem der Text geschrieben wurde)
- die Unterschrift muß von einem hochrangigen Vertreter der Firma (Chef, Leiter Personalabteilung, …) persönlich geleistet worden sein. „I. A. Müller, Sekretärin des Abteilungsleiters“ reicht nicht
- unter der Unterschrift müssen Name und Funktion des Unterzeichnenden nochmal in Maschinenschrift stehen.
Nun zum Inhalt.
Herr Dipl.-Ing. (FH) , geboren am
in , war vom 01.07.2007 bis 30.11.2007 in
unserem Unternehmen als Technical Support Engineer Storage
beschäftigt.
OK.
Ziel war es, Herrn – nach
entsprechender Einarbeitung - zum Systemberater Storage zu
befördern.
Ganz schlecht. Eine Einarbeitung zu erwähnen ist überflüssig weil es selbstverständlich ist. Naturgemäß arbeitet man nicht am ersten Tag schon wie einer, der schon seit Jahren zum Unternehmen gehört. Außerdem wird hier nur gesagt was du werden solltest, aber nicht was du tatsächlich warst / gemacht hast.
Es sollte also eine klare Aufgabenbeschreibung da stehen, nach dem Muster „Zu seinen Aufgaben gehörte …“ und dann mußt eine Auflistung dessen kommen, was du tatsächlich gemacht hast.
Die Firma beschäftigt sich mit modernen und
hoch performanten Storage- und Security-Lösungen. Neben der
Systemintegration bietet einen
professionellen Support für die hoch sensiblen Bereiche
Storage und Security.
Mal abgesehen davon dass es nur heiße Luft ist, man will mit hippen englischen Begriffen besonders „in“ sein, gehört sowas schlicht nicht in ein Arbeitszeugnis. Das ist eine Beurteilung deiner Tätigkeit, kein Werbeflyer des Ex-Arbeitgebers. Also: raus damit.
In der Einarbeitungsphase war Herr in die
Support-Abteilung eingegliedert.
Bei der kurzen Firmanzugehörigkeit ist verständlich dass du nicht über eine Einarbeitungszeit hinausgekommen bist. Das wird dir auch niemand negativ auslegen. Hinschreiben muß man es im Zeugnis trotzdem nicht. Besser wäre also „Her X war in der Supportabteilung eingesetzt.“
Schon bald wurden ihm
Vor-Ort-Kundentermine übertragen, um kritische System-Updates,
die nicht mit Hilfe unseres Telefon-Supports lösbar waren,
durchzuführen.
Da ist er wieder, der Evergreen mit dem „übertragen“. Wer selbstständig arbeitet bekommt nichts übertragen, sondern „macht einfach“, also ist die bessere Formulierung „er übernahm Vor-Ort-Kundentermine…“.
Herr konnte schnell in einem
Berater-Team mitarbeiten und Installationen alleine
erfolgreich abschließen.
Das heißt alles und nichts. Hast du den Beratern Kaffee gekocht? Hast du eigenverantwortlich komplexre Aufgaben gelöst? Hier müßte klarer, präziser genannt werden was du eigentlich gemacht hast.
Herr war ein sehr verantwortungsbewusster und
zuverlässiger Mitarbeiter.
„War“? Besser wäre „ist“.
Auch in schwierigen Situationen
zeichnet er sich durch eine schnelle Auffassungsgabe aus und
fand stets gute Lösungen. Herr übte seine
Tätigkeit stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus.
OK.
Auch sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war
stets einwandfrei.
Und was ist mit den Kunden? Wenn du bei denen vor-Ort-Service geleistet hast ist es ein schwerer Fauxpas wenn die hier nicht erwähnt werden! Eine bewußte Auslassung im Sinne von „wir dürfen nicht schreiben dass nix klappte, also erwähnen wir die Kunden nicht“. das springt aber sofort ins Auge und jeder wird SOFORT annehmen dass du mit den Kunden nicht klar kamst.
Die Kunden MÜSSEN erwähnt werden wenn du mit ihnen gearbeitet hast.
Herr verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch
aus persönlichen Gründen.
„Persönliche Gründe“ beantwortet nicht die drängende Frage warum du gehen mußtest oder gegangen bist. Wenn es also einen halbwegs harmlosen Grund gibt sollte der hier stehen. „Persönliche Gründe“ geht nur wenn es ein nicht ganz positiver Grund ist und man das aber lieber unerwähnt lassen möchte.
Wir bedauern das Ausscheiden und
bedanken uns bei Herrn für sehr guten Leistungen.
Wir wünschen ihm Viel Glück für die Zukunft.
Über das fehlende „für die berufliche und private Zukunft“ könnte man noch hinwegsehen weil immerhin allgemein formuliert wurde. Über das fehlende „weiterhin viel Erfolg“ kann man nicht einfach hinwegsehen, das ist ein deutlicher Fingerzeig darauf dass du weder Erfolg hattest noch wünscht man ihn dir (wobei der Wunsch sicher bei dem sonstigen Versuch einer positiven Beurteilung gegeben ist, nur steht’s nicht da).
Ort, 02.12.2007
Das Zeugnis sollte möglichst auf den 30.11 datiert sein, denn das ist der Tag deines Ausscheidens aus dem Unternehmen. Spätere Daten könnten den Eindruck erwecken dass man schon eine Weile über das Zeugnis gestritten hat…
Geschäftsführer
OK.
Gruß,
MecFleih