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Liebe/-r Experte/-in,
mein Cousin ist Geschieden (Arbeitslos) , und hat ein 2 Jähriges Kind mit seiner ex-Frau . Das Problem kommt noch , und zwar seine Freundin ist von ihm schwanger und möchte mit ihm Schluss machen.
Er ist jetzt fertig und total durcheinander. Er hat angefangen zu arbeiten , und sofort aufgehört als er diese Nachricht gehört hat , weil er weiss ihm bleibt kein Geld mehr übrig.
Ich weiss ganz genau er muss für die 2 Kinder zahlen , und er soll sich darum kümmern , dass er einen Job bekommt.
Angenommen er hat einen Job und verdient 1100 € Netto ,hat nochmal geheiratet , aber seine Frau ist arbeitslos und haben ein Kind bekommen. Wie wird jetzt der Unterhalt verteilt ? und wie viel Geld darf er und seine Frau behalten ?

Danke im Voraus

Hallo,

mein Cousin ist Geschieden (Arbeitslos) , und hat ein 2
Jähriges Kind mit seiner ex-Frau . Das Problem kommt noch ,
und zwar seine Freundin ist von ihm schwanger und möchte mit
ihm Schluss machen.
Er ist jetzt fertig und total durcheinander. Er hat angefangen
zu arbeiten , und sofort aufgehört als er diese Nachricht
gehört hat , weil er weiss ihm bleibt kein Geld mehr übrig.

Entschuldigung, aber dass er die Arbeit geschmissen hat, war mehr als dumm von ihm. Geld wäre ihm nämlich übrig geblieben (siehe unten).

Er kann erstens wegen Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 StGB) strafrechtlich verurteilt und bestraft werden. Kann sogar im Knast enden.

Außerdem wird zweitens beim Unterhalt von den Gerichten so gerechnet, als hätte er seine alte Arbeit noch. Ihm laufen dann Schulden auf, die dreißig Jahre lang gepfändet werden können.

Ich weiss ganz genau er muss für die 2 Kinder zahlen , und er
soll sich darum kümmern , dass er einen Job bekommt.

Aber hurtig und mit vollspeed. Und zwar muss der Job mindestens soviel Einkommen bringen, wie der alte Job.

Angenommen er hat einen Job und verdient 1100 € Netto ,hat
nochmal geheiratet , aber seine Frau ist arbeitslos und haben
ein Kind bekommen. Wie wird jetzt der Unterhalt verteilt ? und
wie viel Geld darf er und seine Frau behalten ?

Er darf mindestens, wenn er berufstätig ist, immer (z. Zt. noch - soll aber erhöht werden) 900 Euro behalten. Ohne Job (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Rente usw.) sind das zur Zeit 770 Euro.

Was darüber hinausgeht wird erst - nach Düsseldorfer Tabelle - an die minderjährigen Kinder verteilt. Bleibt dann noch was übrig, bekommt das u. U. die Ehefrau bzw. die Mutter, die das jüngste Kind betreut bzw. wenn alle Kinder unter 3 Jahren sind, wird es auf diese betreuenden Mütter aufgeteilt.

Seine Ehefrau könnte aber ergänzend Hartz IV (auch für das Kind) beantragen, wenn das Geld nicht reicht.

Die 900 Euro (bzw. 770 Euro) sind das Geld, dass IHM bleiben muss. Das muss er nicht mit Ehefrauen, Kindern usw. teilen. Natürlich muss er davon seinen Mietanteil usw. bezahlen.

Gruß
Ingrid

Hallo,
Für das Kind der Exfrau muss er bezahlen.Es war falsch aufzuhören zu arbeiten. Das Kind seiner Exfreundin muss er auch bezahlen, wenn es auf der Welt ist. Wenn er einen Job hat und 1100 Euro verdient, gehen die Kinder aus den vorangegangenen Beziehungen vor. Er muss Unterhalt zahlen soviel er lt. Düsseldorfer Tabelle verdient, Dies wird genau ausgerechnet aus beider Parteien. Sollte er nicht bezahlen, so tritt das Jugendamt in Vorauszahlung an di eFrauen. Er muss dann irgendwann alles zurück zahlen,wenn er wieder arbeiten geht. Ich würde persönlich einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen!
Viel Glück !!!

Hallo,

es wird wenn die neue Frau arbeitslos ist, das gesamte Einkommen veranschlagt und der Selbstbehalt abgezogen, das was dann noch übrig bleibt wird auf 2 Kinder verteilt.

Viele Grüße
Y.Dosse