Hi,
mal eine Frage:
Ein defektes Gerät wird vom Kunden an den Verkäufer geschickt mit der Bitte um Nacherfüllung. Der Eingang beim verkäufer kann vom Kunden nachgewisen werden. das Vorliegen eines Sachmangels bei Kauf kann ebenfalls nachgewiesen werden.
Da nach 2 Wochen keine Reaktion seitens des Verkäufers erfolgt (er hat bereits mehrfach die Antwort auf E-Mails sowie die Beantwortung telefonsicher Nachfragen verweigert), setzt der Kunde per Einschreiben eine Frist zur Nacherfüllung. Der Verkäufer verweigert jedoch die Annahme des Einschreibens.
Wie muss der Käufer nun weiter vorgehen, um vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Kaufpreis erstattet zu bekommen oder zumindest das Gerät zurückzuerhalten? Muss er den Rücktritt ebenfalls per Einschreiben erklären, obwohl zu erwarten ist, dass auch die Annahme dieses Einschreibens verweigert wird? Oder kann er direkt auf Erstattung des Kaufpreises bzw. Herausgabe des Gerätes klagen, d. h., sind die entsprechenden Voraussetzungen für die Klage bereits jetzt erfüllt?
Danke,
Martin