Bitte um negative Bescheinigung

Hallo Experten,

es gibt die Bitte eines Mitarbeiters ein eigentlich negatives Schriftstück aufzusetzen.
Der Mitarbeiter arbeitet in der Zeitarbeit und hat einen 3-Monatsvertrag.
Er steht schon seit Oktober 2010 in der Kartei des Zeitarbeitsunternehmen, hatte dort zwei Vorstellungsgespräche ohne Erfolg. beim dritten wurde erst ein anderer genommen. Als dieser absprang nahm man ihn.
Problem bei ihm ist, dass er zwar eine eine qualifizierte Ausbildung hat, aber darin nicht gearbeitet hat, weil er Kindererziehung übernommen hat.
Nun bittet er darum genau diesen Sachverhalt bescheinigt zu bekommen.
Offensichtlich benötigt er es für ein Verfahren rund um die Trennung von seiner Frau.

Wie damit umgehen?

Gruß

Hagen

Hallo,

Nun bittet er darum genau diesen Sachverhalt bescheinigt zu
bekommen.

Wie damit umgehen?

m.E. gibt es keine Rechtsgrundlage eine solch unsinnige Bescheinigung zu beanspruchen. Insofern kann der MA viel fordern oder wünschen.

Ganz offensichtlich soll die Bescheinigung zum Nachteil eines Dritten verwendet werden. Der MA sollte daher gute Gründe nennen können um seinen Wunsch zu begründen.

Tendenziell würde ich es als AG aber ablehnen, so etwas zu bescheinigen. Schließlich ist so etwas schädlich für das Ansehen des Unternehmens.

Gruß

S.J.