Bitte um schnelle hilfe wasserschaden!

Hallo ,
ich möchte in 2 wochen ein Haus aus einer Zwangsversteigerung erwerben.
Eine Wohnungsbesichtigung ist leider nicht möglich , durch den ehmaliegen besitzer, der sehr unkompetent ist. naja jedenfalls ist meine frage nur ,

es liegt einen Wasserschaden vor was ich aus ermittlungen heraus bekommen hab. Dies macht sich bemerkbar in der Küche
Wenn man von drausen herein schaut.
Die Fliesen heben sich ca 4cm von der Wand ab …mhhhh frage was ist das für ein Wasserschaden und was würde es wenn kosten …

mfg

Andre´

Abstrakte Antwort:
Hallo,

BITTE, ICH MOECHTE EINEN APFELKUCHEN FÜR 1/4 DES PREISES JETZT ERSTEIGERN…( ALTER UNBEKANNT…ANSEHEN DARF ICH NICHT…)
Leider habe ich ihn zuvor nicht gesehen, weiss also weder um den Aufwand seiner Rezeptur, noch seine " Lagerungszeit "

Wer kauft also gerne die " Katze im Sack " ???

Kommen da berechtigte Zweifel auf ?
( Nur das ein gammeliger Kuchen keines Sachverständigen mehr bedarf…)

mfg

nutzlos

Hallo ,

ich möchte in 2 wochen ein Haus aus einer Zwangsversteigerung
erwerben.

Schön. Allein das hat so seine Macken.

Eine Wohnungsbesichtigung ist leider nicht möglich , durch den
ehmaliegen besitzer, der sehr unkompetent ist. naja jedenfalls
ist meine frage nur ,

Gut, wer hier in diesem Forum soll mehr wissen/gesehen haben als Du?

es liegt einen Wasserschaden vor was ich aus ermittlungen
heraus bekommen hab. Dies macht sich bemerkbar in der Küche
Wenn man von drausen herein schaut.
Die Fliesen heben sich ca 4cm von der Wand ab …mhhhh frage
was ist das für ein Wasserschaden und was würde es wenn kosten

Das wird keiner wissen.

Gut, daß ich meine Glaskugel griffbereit habe.

Du solltest Die Finger von dem Haus lassen …

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Andre,

ich möchte in 2 wochen ein Haus aus einer Zwangsversteigerung
erwerben.
Eine Wohnungsbesichtigung ist leider nicht möglich , durch den
ehmaliegen besitzer, der sehr unkompetent ist.

Vergiss es. Warum läßt er Dich die Wohnung nicht besichtigen? Wenn er nichts zu verbergen hat, gibt es keinen Grund dafür. Ansonsten gibt es wohl erhebliche Mängel in der Bausubstanz.

es liegt einen Wasserschaden vor was ich aus ermittlungen
heraus bekommen hab. Dies macht sich bemerkbar in der Küche
Wenn man von drausen herein schaut.
Die Fliesen heben sich ca 4cm von der Wand ab

und das kannst Du von außen abschätzen?

was ist das für ein Wasserschaden und was würde es wenn kosten

Sorry, aber meine Kristallkugel ist gerade zur Inspektion.

Gruß
flipper612

Hallo,

BITTE, ICH MOECHTE EINEN APFELKUCHEN FÜR 1/4 DES PREISES JETZT
ERSTEIGERN…( ALTER UNBEKANNT…ANSEHEN DARF ICH NICHT…)
Leider habe ich ihn zuvor nicht gesehen, weiss also weder um
den Aufwand seiner Rezeptur, noch seine " Lagerungszeit "

Wer kauft also gerne die " Katze im Sack " ???

Sowas wie einen Apfelkuchen kauft man nicht, wenn ein Verdacht besteht und auch noch die Ansicht verweigert wird. Hier sagt die Vernunft und die Lebenserfahrung „da kann doch was nicht stimmen“ und man kauft ihn ganz sicher nicht.

Aber bei einem Haus ist das was völlig anderes…

Hans

Hallo André,

ich möchte in 2 wochen ein Haus aus einer Zwangsversteigerung
erwerben.

Bevor Du überhaupt über ein Gebot nachdenken solltest, müsstest Du schon mal einen Blick in das Wertgutachten werfen, dass sich beim versteigernden Amtsgericht befinden muß.
Da steht dann i. a. auch drin, ob der bisherige Besitzer sich genauso „kooperativ“ gegenüber dem Gutachter verhalten hat.

Eine Wohnungsbesichtigung ist leider nicht möglich , durch den
ehmaliegen besitzer, der sehr unkompetent ist. naja jedenfalls
ist meine frage nur :
es liegt einen Wasserschaden vor was ich aus ermittlungen
heraus bekommen hab. Dies macht sich bemerkbar in der Küche
Wenn man von drausen herein schaut.
Die Fliesen heben sich ca 4cm von der Wand ab …mhhhh frage
was ist das für ein Wasserschaden und was würde es wenn kosten

Zweite Frage: Wie wird denn das Haus übergeben: Geräumt und ohne den ehemaligen Besitzer, oder wohnt der dann noch drin? Wenn ja, wird es äußerst schwierig und langwierig, den rauszubekommen. Du hast zwar Eigentums- und Lastenübergang, aber wenn der noch drin wohnt, dann müsstest Du den guten Mann gerichtlich rausklagen. Und das dauert bei unserer deutschen Rechtssprechung.

Und zum guten Schluß schließe ich mich den beiden Vorschreibern an, aus den vorher und oben genannten Gründen die Finger davon zu lassen.

MfG LM

Hallo ,

Eine Wohnungsbesichtigung ist leider nicht möglich , durch den
ehmaliegen besitzer, der sehr unkompetent ist.

Das sieht man ja schon am Zustand des Hauses…
OT: aus einem ähnlichen Fall kenne ich es so, daß wenn ein „billiges“ Haus zur Zwangsversteigerung steht, sich melden oft so viele Leute, daß man irgendwann genervt aufgibt sich mit denen auch nur noch zu unterhalten.

Cu Rene

vielleicht möchte ja der Bewohner nicht, dass jemnand bietet und daher die Verweigerung…

Hallo @elektriker,

Gut, bei Kuchen und Haus spielt der Kaufpreis eine Rolle.
Einen ungesehenen Kuchen für 20 E ( Handelspreis ) kaufe ich auf Verdacht ja auch nicht für 4, damit ich den Rest sparen kann.

Beim Hauskauf gefällt mir neben der nötigen Vorabkalkulation aber auch der nächste Einwand ganz gut. ( Im Wortlaut : Ein Hausbesitzer, der durch äußere Umstände…)
…Wer wollte sich aber nicht vorab davon überzeugen, worin er viel Geld investiert ? ( Ja, ein Haus ist kein Kuchen…kosten aber beide Geld…)
Als Berufsgruppe könnte es m.M. nach nur einem Immobilienmogul etc. egal sein, was auf dem Grundstück steht…da wäre rein die Grundparzelle ggf. interessant.

mfg

nutzlos