Hallo liebe Wissende,
nun bin ich mit meinem Juristendeutsch am Ende, könntet Ihr mir bitte weiterhelfen? Kurz gesagt geht es um den Ersatz eines Gewürzgläschens eines namhaften deutschen Herstellers, für den ich keinen Kassenbeleg mehr habe, der aber aufgrund eines eindeutigen Fertigungsdefekts kaputt gegangen ist. Man hatte mir einen Gutschein im Wert von 5 Euro angeboten, allerdings sind besagte Gewürzgläschen im Online-Shop des Herstellers bereits 5 Euro teurer als an anderer Stelle. (Achja, der Gesamtwert des Teils ist um die 10-15 Euro, je nachdem wo man halt kaufen würde)
Nach einigen Mails bekomme ich nun folgende Nachricht:
Die *Firma gibt schon eine zweijährige
Garantiezeit. Für diesen Anspruch gibt es sehr klare Anweisungen, dass
der Kaufbeleg vorhanden sein muss.
Sie haben von der Mitarbeiterin bereits auf Kulanz einen Gutscheincode
für den Online-Shop für einen Neukauf erhalten. Damit können Sie einen
Streuer zum reduzierten Preis bestellen.
Soweit zur Vorgeschichte, bis dahin verstehe ich alles. Aber nun der folgende Satz:
Gerne bin ich bereit, für Sie einmalig ohne Präjudiz auf Kulanz noch einen Streuer zu bestellen. Dies ist eine absolute Ausnahme.
Krieg ich nun von denen ein Gewürzgläschen oder nicht? Ich verstehe das so, dass sie völlig genervt so ein Ding schicken, damit endlich Ruhe ist ich aber keinen Anspruch habe, dass das beim nächsten kaputten Teil wieder so läuft. Richtig?