Hallo
in einem Arbeitsvertrag steht unter dem Punkt Kündigung (zusammengefasst) …kann nach Probezeit beidseitig mit Frist von 4 Wochen zum 15. oder Ende Kalendermonat gekündigt werden… Eine fristlose Kündigung gilt vorsorglich auch als fristgemäße Kündigung für den nächstzulässigen Zeitpunkt.
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Heißt das, dass vom AN / AG am 29.4. zum 30.4. fristgerecht gekündigt werden darf?? Kann ich mir nicht vorstellen
Was sagt Ihr dazu?
LG Marie