Bitte um 'Übersetzung' bzw. Interpretation

Hallo

in einem Arbeitsvertrag steht unter dem Punkt Kündigung (zusammengefasst) …kann nach Probezeit beidseitig mit Frist von 4 Wochen zum 15. oder Ende Kalendermonat gekündigt werden… Eine fristlose Kündigung gilt vorsorglich auch als fristgemäße Kündigung für den nächstzulässigen Zeitpunkt.
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Heißt das, dass vom AN / AG am 29.4. zum 30.4. fristgerecht gekündigt werden darf?? Kann ich mir nicht vorstellen

Was sagt Ihr dazu?

LG Marie

Hi!

Heißt das, dass vom AN / AG am 29.4. zum 30.4. fristgerecht
gekündigt werden darf?? Kann ich mir nicht vorstellen

Nein, das soll wohl heißen, dass eine ausgesprochene außerordentliche Kündigung automatisch zu einer ordentlichen fristgemäßen Kündigung wird, falls ein Gericht entscheidet, dass die Gründe für eine außerordentliche Kündigung nicht ausreichen.

Ob das allerdings arbeitsvertraglich regelbar ist, weiß ich nicht.
Mein Bauch sagt mir, dass das schwierig werden könnte (reines Bauchgefühl ohne jegliche Quelle).

Gruß
Guido