Bitte um Warnungen

Hallo Ihr Wissenden,

bitte spielt doch mal des Teufels-Advokat für diesen Fall:

Mal angenommen, jemand will ein Objekt anmieten, in dem derjenige Wohn- und Arbeitsbereich unter einem Dach hätte.

Es würde sich um ein freistehendes, altes Haus (kein Denkmalschutz) Haus mit großem Garten handeln, welches relativ günstig zur Miete angeboten würde.

650qm WNfl. Davon 220 unausgebauter, ungedämmter Dachboden. (Der zukünftige Mieter denkt an einen Ausbau auf eigene Kosten)

Es müssten einige Renovierungsarbeiten im Haus übernommen werden, dafür steht eine gleichbleibende günstige Miete.

Was muss dabei alles bedacht werden??? Was könnte schlimmstenfalles alles auf den Mieter zukommen? Welche Vereinbarungen wären Wichtig in den Mietvertrag auf zu nehmen?

Danke für die Antworten
Bastett

Hallo Bastett,

was soll man Antworten ohne etwas über das Objekt zu wissen! In die Glaskugel kann keiner scheuen.

Christian

was soll man Antworten ohne etwas über das Objekt zu wissen!
In die Glaskugel kann keiner scheuen.

Sorry, ich dachte ich hätte schon ausreichnde Infos gegeben, was möchtest du denn noch wissen? Wäre nett wenn du dir die Mühe machen würdest und mich fragen, ich stehe vermutlich etwas auf der Leitung.

Hallo Bastett,

na ja so aus dem Bauch raus:

Wenn alles fertig ist, wäre Kündigung wegen Eigenbedarf so ziemlich das Schlimmste was Dir passieren kann. Wohl alles schon vorgekommen, lt. dem Forum hier. Mieterhöhungen sind natürlich auch nicht auszuschließen.

Also ich würde festhalten was ich alles an Renovierungs-/Umbauarbeiten durchführen möchte und mir dieses vom Vermieter schriftlich genehmigen lassen.

Weiterhin ist vorstellbar, bei Kündigung (egal ob mieter- oder vermieterseits) eine anteilige Vergütung vom Vermieter zu erhalten. Schriftlich im Mietvertrag fixieren. Am Besten mit Kosten und Abschreibung pro Jahr.

Wenn der Vermieter mitmacht noch im Mietvertrag schriftlich festhalten wie lange keine Mieterhöhung vom Vermieter verlangt wird.

Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ist mir so ad hoc dazu eingefallen.

Hoffe ich konnte was weiterhelfen.

Gruß Reni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Denke einmal nach! Hierzu eine Hilfestellung:

WER macht WAS WIE zu WELCHEM PREIS und WARUM. WAS geschieht mit WELCHEN Dingen bei Vertragsende.

Weiterhin kläre ab:

Mietgegenstand
Nutzungsbeschreibung
Nebenkosten [Achtung gewerblich !]
Publikumsverjkehr
Stellplätze PKW / LKW
Müll
sonstige Lagerplätze
Medienversorgung
Laufzeiten
Optionen
Wertsicherungsklausel

Da kommt ein Packen auf Dich zu. Schlechte Mietverträge zu Geschäftsbeginn können eine Geschäftsidee komplett ruinieren.

Nun Frage einmal!

Christian

Mietgegenstand

Haus mit Garten

Nutzungsbeschreibung

Wohnraum, teilgewerblich nutzbar, der Mietvertrag ist zur privaten Nutzung mit Erlaubnis zur gewerblichen Untervermietung

Nebenkosten [Achtung gewerblich?

Darauf weis ich nun keine Antwort, inwieweit unterscheiden diese sich von anderen Nebenkosten?

Publikumsverjkehr

  • keiner.

Stellplätze PKW,

sind ausreichend vorhanden, LKW würde auch reinpassen

Müll

ist in Nebenkostenabrechnung (meintest du das?)

sonstige Lagerplätze,

Dachgeschoss

Medienversorgung,

DSL möglich

Laufzeiten,

unbefristet

Optionen,

???, bitte gib mir ein Beispiel

Wertsicherungsklausel

WAS IST DAS?

Da kommt ein Packen auf Dich zu. Schlechte Mietverträge zu
Geschäftsbeginn können eine Geschäftsidee komplett ruinieren.

Nun Frage einmal!

Danke Christian, ja ich frage!!!

Wenn alles fertig ist, wäre Kündigung wegen Eigenbedarf so
ziemlich das Schlimmste was Dir passieren kann. Wohl alles
schon vorgekommen, lt. dem Forum hier. Mieterhöhungen sind
natürlich auch nicht auszuschließen.

In den unbefristeten Mietvertrag soll aufgenommen werden, dass die Miete gleichbleiben wird. Sie soll also nicht erhöt werden können.

Also ich würde festhalten was ich alles an
Renovierungs-/Umbauarbeiten durchführen möchte und mir dieses
vom Vermieter schriftlich genehmigen lassen.

Das würde also im Mietvertrag genau aufgeführt, also Renovierungsarbeiten gegen geringere, nicht steigende Miete.

Ebenso ein Vorkaufsrecht - was gibt es dabei zu beachten?

Weiterhin ist vorstellbar, bei Kündigung (egal ob mieter- oder
vermieterseits) eine anteilige Vergütung vom Vermieter zu
erhalten. Schriftlich im Mietvertrag fixieren. Am Besten mit
Kosten und Abschreibung pro Jahr.

Du schlägst vor, zb. bei Kündigung wegen Eigenbedarf auf eine Ablöse für der Renovierungskosten zu beziffern, oh das wird kompliziert…

Wenn der Vermieter mitmacht noch im Mietvertrag schriftlich
festhalten wie lange keine Mieterhöhung vom Vermieter verlangt
wird.

Ich gehe mal davon aus, dass die Miete gar nicht erhöht wird.

Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ist mir so ad hoc dazu eingefallen.

Hoffe ich konnte was weiterhelfen.

Danke dir, wenn dir noch was einfällt, immer her damit!!!

Nebenkosten [Achtung gewerblich?

Darauf weis ich nun keine Antwort, inwieweit unterscheiden
diese sich von anderen Nebenkosten?

Gewerblich darf alles was mit der Verwaltung in Zusammenhang steht in Rechnung gestellt werden, bei Wohnraum nach II. BV.

Stellplätze PKW,

sind ausreichend vorhanden, LKW würde auch reinpassen

zusichern lassen

Müll

Achtung gewerbliche Müllentsorgung da kein Wohnraum

Medienversorgung,
DSL möglich

Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telefon

Optionen,

Mietverträge kann optionieren, wenn sie befristet sind - entfällt

Wertsicherungsklausel

Anpassung des Mietzins an die Lebenshaltungskosten.

Christian

Hallo lieber Christina,

lieben Dank für deine Antworten. Ich hätte aber doch noch ein paar Fragen dazu. Würde mich sehr freuen wenn du mir noch etwas erklären könntest.

Nebenkosten [Achtung gewerblich?

Darauf weis ich nun keine Antwort, inwieweit unterscheiden
diese sich von anderen Nebenkosten?

Gewerblich darf alles was mit der Verwaltung in Zusammenhang
steht in Rechnung gestellt werden, bei Wohnraum nach II. BV.

Das Objekt würde rein privat angemietet, mit der Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung.

Stellplätze PKW,

sind ausreichend vorhanden, LKW würde auch reinpassen

zusichern lassen

Der Vermieter deutete auf einen Platz im Garten und meinte, dort könne man bis zu 12 Autos parken. Es gibt auch ein großes Tor das aussieht wie eine Eingfahrt. Man müsste allerdings den Rasen befahren, denn es gibt keine Kies oder sonstiges. Du meintest das gehört auch in den Mietvertrag oder?

Wertsicherungsklausel

Anpassung des Mietzins an die Lebenshaltungskosten.

Bedeutet das, das in einem Standartmietvertrag eine solche Klausel existiert, die besagt, dass wenn die Lebenshaltungskosten steigen, oder der Mietspiegel darum herum, die Miete erhöht werden kann?

Habe ich das richtig verstanden? Wenn dem so ist, dann sollte man dies Klausel wohl besser streichen lassen oder?

Danke für deine Mühe und liebe Grüße
Bastett

Hallo,

Das Objekt würde rein privat angemietet, mit der Erlaubnis zur
teilgewerblichen Nutzung.

GEWERBLICH oder PRIVAT ??? Bitte Beachten wegen Nebenkostenaufstellung im Vertrag

Der Vermieter deutete auf einen Platz im Garten und meinte,
dort könne man bis zu 12 Autos parken. Es gibt auch ein großes
Tor das aussieht wie eine Eingfahrt. Man müsste allerdings den
Rasen befahren, denn es gibt keine Kies oder sonstiges. Du
meintest das gehört auch in den Mietvertrag oder?

JA

Bedeutet das, das in einem Standartmietvertrag eine solche
Klausel existiert, die besagt, dass wenn die
Lebenshaltungskosten steigen, oder der Mietspiegel darum
herum, die Miete erhöht werden kann?

Habe ich das richtig verstanden? Wenn dem so ist, dann sollte
man dies Klausel wohl besser streichen lassen oder?

FÜR DICH ALS MIETER BESSER WENN KLAUSEL GESTRICHEN!!

Christian