Mies
Der Sicherheit halber:
Ist das Zeugnis auch wirklich komplett?
Wenn ja ist es irgendwo zwischen schlecht und übelst.
Es ist allein der Form halber davon auszugehen, dass hier kein Profi am Werk war und deswegen einiges wohl nicht so schlimm gemeint ist wie es klingt.
Herr…, geboren am …, ist seit 03.07.2006 in unserer Firma als Schweißer/MAG beschäftigt.
Formfehler: Enddatum gehört rein. Nur bei einem Zwischenzeugnis ohne Beabsichtigung einer Vertragsbeendigung steht das nicht drin.
Zu seinen Aufgaben gehören die Bodenmontage, Vormontage und Endmontage der Kippmulden und darüber hinaus die Bearbeitung und Montage verschiedener Baugruppen.
Blablerababer nichts Konkretes.
Wir sind ein mittelständisches Unternehmen der metallverabeitenden Industrie und fertigen mit ca. 300 Mitarbeitern auf einem Gelände von 40000m2 Fahrgestelle, 3-Seiten- u. Hinterkippmulden, Wechselbrücken, Entsorgungsbehälter und Müllpresscontainer.
Erstmal schreibt man normal die Beschreibung des Unternehmens vor die Tätigkeitsbeschreibung.
Zum zweiten: Was das Unternehmen über die eigene Arbeit zu sagen hat ist schon zeilenmäßig mehr als das, was es über die Arbeit eines ganz speziellen Mitarbeiters zu sagen weiß. Und dann wird die Arbeit des Mitarbeiters durch diese Ausführungen noch ganz gezielt in eine klitzekleine Nische gerückt.
In einem Satz: „X ist hochgradig entbehrlich“
Herr… hat sich schnell und sicher in das Aufgabengebiet eingearbeitet
Das nach 2 Jahren - uiuiui. Erster Satz der Leistungsbeurteilung: „Nach 2 Jahren hier im Betrieb ist das Wichtigste, daß er sich schnell eingearbeitet hat“
und seine Tätigkeiten selbständig
Hat er die „übertragen“ bekommen oder sich selbst ausgesucht? Konnte man ihm möglicherweise gar nicht reinreden weil er so stur war?
und gewissenhaft durchgeführt.
Also lahm?
Von Fachkenntnissen reden wir gar nicht, da der Mann keine besaß.
Er hat seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeübt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen.
Wenn dies die Arbeitsweise betrifft ist es ausreichend bis mangelhaft. Wenn es anders gemeint ist, steht es an der falschen Stelle.
Herr… zeigte stets eine gute Einsatzbereitschaft
Aber nur Bereitschaft…
und zeichnete sich bei der Erledigung aller seiner Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Fleiß und Selbständigkeit aus.
Wir betonen das mit der „Gewissenhaftigkeit“ nochmal ausdrücklich und stellen sie voran. Außerdem verschweigen wir bei den Auszeichnungen Resultate.
Also: Er zeichnet sich aus durch Lahmarschigkeit, Unvermögen und die Unfähigkeit, nach Hilfe zu fragen.
Kurz: Er hat so ziemlich alles verbockt was man verbocken kann. Note Mangelhaft bis Ungenügend.
Er erwieß sich als pflichbewußter und zuverlässiger Mitarbeiter, der seine Aufgaben stets zügig und gut erledigte.
Er erledigte die Aufgaben gut, aber Ergebnisse erbrachte er dabei keine.
„Erwies“ schreibt man auch nicht mit „ß“ oder ist das eine neue Rechtschreibung?
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Kollegen war einwandfrei.
Wenn am Bau ab und zu auch Kunden oder Inspektoren waren und die bewußt verschwiegen wurden, dann reden wir hier von „Ungenügend“, sonst ist es 3.
…Wir wünschen Ihm weder Erfolg noch alles Gute, und weil er das bis jetzt nicht hatte, auch nicht für die Zukunft.
Zusammenfassung: "Wir sind froh, seinen Vertrag nicht verlängern zu müssen. Leider konnten wir ihn nicht vorher loswerden."
Eigentlich eindeutig.
Gruß,
Michael