Bitte um Zwischenzeugnisbewertung

Hallöchen,

bei uns in der Firma wird es in naher Zukunft einige Umstrukturierungen geben inklusive dem Austausch der Geschäftsführung.

Eine Freundin riet mir, mir auf jeden Fall noch von der alten Geschäftsführung ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. sie meint das wäre ein ganz normales Vorgehen in einem solchen Fall.

Voila, nun habe ich es auch bekommen und würde mich freuen, wenn einige, die sich mit so etwas auskennen, mein Zwischenzeugnis einmal bewerten könnten, damit ich weiß ob das so ok ist.

Vielen Dank schon einmal dafür. (Formatierung ist leider teilweise verloren gegangen beim reinkopieren)

Frau xxx, geboren am xxx in xxx, trat am 23.01.2006 als Zeitarbeitskraft in die xxx AG als Team Assistentin ein. Frau xxx wurde zum 02.05.2006 in ein befristetes und zum 01.02.2007 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Die xxx AG ist ein globales Engineering Unternehmen für drahtlose Kommunikationstechnologien, das xxx gegründet wurde und zurzeit hier in xxx 130 Mitarbeiter beschäftigt.

Frau xxx ist für die administrative Unterstützung der einzelnen Teams verantwortlich und trägt bei der Strukturierung des Sekretariats durch ihre langjährige berufliche Erfahrung und fachlichen Kompetenz zum Erfolg unseres Unternehmens bei.

Als besondere Schwerpunkte ihrer Arbeit sind folgende Aufgaben zu nennen:

  • Allgemeine Sekretariatsaufgaben inkl. Telefonzentrale und
    Empfang

  • Organisation und Terminierung von In- und Auslandsreisen der
    Mitarbeiter

  • Vorbereitung von Meetings und Workshops

  • Übersetzung von Texten (Deutsch – Englisch – Deutsch)

  • Verwaltung der Kasse

  • Organisation / Verwaltung des gesamten Bestellwesens und des
    Wareneingangs

  • Erfassung und Vorbereitung der Eingangsrechnungen für die
    Finanzbuchhaltung

  • Bearbeitung der Auftragsabwicklung und Erstellung der
    Ausgangsrechnungen

  • Erfassung von Projektdaten im Projekt-Controlling-System

  • Erstellung von Korrespondenz in Deutsch und Englisch

  • Eindecken der Konferenzräume und Bewirtung von Gästen

  • Abwicklung der Im- und Exportsendungen, sowie
    Kurierdienstsendungen

  • Organisation von Firmenfeierlichkeiten und anderer
    Firmenveranstaltungen

Frau xxx ist eine aufgeschlossene und freundliche Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben stets eigenverantwortlich, zügig und zuverlässig zu unserer vollsten Zufriedenheit ausführt. Sie zeichnet sich bei der Erledigung ihrer Bereiche, auch in Belastungsspitzen, stets durch Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit aus. Diskretion und Loyalität sind ihr selbstverständlich. Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Kollegen und Vorgesetzen ist jederzeit einwandfrei.

Besonders hervorzuheben sind ihre sehr guten Sprachkenntnisse in Englisch, die gegenüber Kunden und übrigen ausländischen Geschäftspartnern immer von großem Vorteil für das Unternehmen sind.

Aufgrund innerbetrieblicher Umstrukturierungen hat Frau xxx um die Ausstellung dieses Zwischenzeugnisses gebeten.

Hallo inflagranti,
der Mod wird Dich beim Verstoß gg. FAQ 1129 ertappen und die Anfrage löschen, neutral neu formulieren, damit die hilfsbereiten Geister des Forums dem fiktiven Fragensteller antworten können.
MfG LM

Hi,

bitte den Moderator, Deinen Beitrag in „Job & Karriere“ zu verschieben, denn dort hocken die Experten für die Zeugnisbewertung.

Gruß S

Ah Ok, sorry.

wird gemacht!

Hallöchen inflagranti777,

wenn Du auf die wirklich sichere Seite möchtest, solltest Du Dir rechtlichen Beistand holen. Habt ihr keinen Anwalt in der Familie oder im Freundeskreis?
Wenn nicht, gibt es aber das Arbeitsgericht, das kostenlose Rechtsberatung ermöglicht.
Hier der Link dazu
http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/115297…

(Ich weiß zwar nicht, welche Bereiche hier abgedeckt werden, aber Fragen – kostet nichts)

Oder schau hier mal rein:
Allgemeines aus dem Arbeitsrecht
Arbeitsrecht4free.de - Von Abmahnung bis Zeugnis: kostenlose Fachinformationen … Arbeitsrecht-Beratung - Infos, Links, Literaturservice und Beratung zum …
http://www.recht-leicht.de/recht_geb/arbr/allg.html*

Desweiteren gibt es im Internet kostenlose Download-Möglichkeiten für sogenannte Arbeitszeugnis-Generatoren. Lade Dir einfach mal Einen aus dem Netz - gib’ Deine Daten ein - und vergleiche dann die Formulierungen des Generators mit Deinem Zwischenzeugnis. Du kannst den Generator z.B. auch schulnotenorientiert auf „supergutes“ oder „gutes“ Zeugnis einstellen.

Wichtig bei einem Zeugnis sind vor allem:

  • dass die Firma sich kurz vorstellt (hat sie getan)
  • dass es keine Schreibfehler enthält (es müsste heißen fachliche / nicht fachliche im Satz : „…berufliche Erfahrung und fachlichen Kompetenz zum Erfolg unseres“… )
  • dass Deine Aufgaben im Unternehmen aufgeführt sind (sind sie – hier könnte man jedoch noch ein wenig nachbessern…)
  • und die Schlussformulierungen

Hoffe, dass hilft Dir ein wenig weiter…

LG
an-hild7777

Arbeitsgericht leistet keine Rechtsberatung
Hallo,

Wenn nicht, gibt es aber das Arbeitsgericht, das kostenlose
Rechtsberatung ermöglicht.

Nein, beim Arbeitsgericht gibt ganz sicher keine Rechtsberatung.

Hier der Link dazu
http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/115297…

…in dem auch bestätigt wird, dass es dort keine Rechtsberatung gibt.

Selbst die Institutionen, die tatsächlich im Rahmen des Gesetzes kostenlose Rechtsberatung erbringen, sind nicht für die Beurteilung von Zwischenzeugnissen zuständig.

Gruß

S.J.

Mit dem Chef verscherzt?
Kunden, Kollegen und Vorgesetzte?
Wie genau fährst Du Deinem Chef denn an den Karren, dass der ganz ans Ende muss?

Gruß,
Michael

Hi,

also meiner Meinung nach gar nicht, weil ich mit ihm auch kaum Berührungspunkte habe in der Firma, wahrscheinlich steht er deshalb zum Schluß, mit Kunden und Kollegen habe ich ja weitaus mehr zu tun und mal ehrlich bei einer Aufzählung von 3 steht halt immer jemand am Ende auch wenn ich mit allen gut klar komme, oder verstehe ich das falsch.

Kann man das noch anders formulieren? Ist das negativ zu bewerten?

Standards…

er deshalb zum Schluß, mit Kunden und Kollegen habe ich ja weitaus mehr zu tun…

Das ist wohl bei jedem so. Wenn der Chef mehr als 1 Mitarbeiter hat, verbringt er logischerweise nicht mehr als 50% seiner Zeit mit jedem - und je mehr MA und Aufgaben er hat, desto weniger sieht man Cheffe.
Um so wichtiger ist, wie er die wenigen Minuten wahrnimmt, in denen er seinen MA begegnet.

und mal ehrlich bei einer Aufzählung von 3 steht halt immer jemand am Ende

Deswegen gibt’s halt Standards im Personalwesen.
Und der Standard ist: Kunde, Vorgesetzte, Kollegen, Mitarbeiter.
Wenn diese Reihenfolge nicht eingehalten wird, impliziert man damit Probleme im Verhalten gegenüber der Personengruppe, welche nicht an der üblichen Stelle steht.

Kann man das noch anders formulieren?

Ja, einfach indem man die Reihenfolge einhält.

Ist das negativ zu bewerten?

Ja, eindeutig.

Gruß,
Michael