Bitte zahlen Sie umgehend

Hallo Experten…

Chef:
„Der Kunde hat immer noch kein Geld überwiesen…“

Lagersklave:
„Da steht ja auch gar keine Zahlungsfrist auf der Rechnung.“

Chef:
„Doch, da steht Bitte überweisen Sie umgehend den fälligen Betrag auf unser Konto - und umgehend heisst sofort.“

Heisst „umgehend“ wirklich „sofort“?
Und wäre das überhaupt eine anerkannte/gültige Zahlungsfrist?

Gruß
KB

Heisst „umgehend“ wirklich „sofort“?

Das ist eine Frage der Auslegung, denn eine Rechnung wird analog §§ 157, 133, 242 BGB ausgelegt.

Zulässig wäre „sofort“ allemal, zumal das auch gilt, wenn nichts anderes bestimmt wurde, § 271 BGB.

Hallo, vielleicht kann man den Begriff „unverzüglich“ verwenden, was wohl soviel wie „ohne schuldhaftes Zögern“ heißt. Gruß

„Umgehend“ stellt im juristischen Sinne keine zeitliche Aufforderung dar. Vor Gericht müßte eine solche Klausel mangels konkreter Terminbezeichnung scheitern.

Besser wäre „innerhalb von 8 Arbeitstagen“, kürzer geht es meines Wissens nach gar nicht. Weitere Mahnstufen bis zum Erlaß eines Mahnbescheids sind hingegen oft reine Geldmacherei.

Ciao
DJ

„Umgehend“ stellt im juristischen Sinne keine zeitliche
Aufforderung dar. Vor Gericht müßte eine solche Klausel
mangels konkreter Terminbezeichnung scheitern.

Hast du eigentlich gelesen, was ich vor dir geantwortet habe? Die Formulierung wäre auszulegen. Es ist ein Irrglaube, dass man sich im Rechtsverkehr bestimmter Termini bedienen muss, weil alle anderen unwirksam seien und „scheitern“ müssten.