Ich habe zwei Lieder aus einem „TOP100-Container“ heruntergeladen und jetzt schon die zweite Abmahnung wegen ganz anderer Lieder erhalten. Diese waren nie auf meiner Platte, kann ich also auch nicht angeboten haben! Das habe ich denen auch geschrieben, der erste (Kornmeier) hat jetzt insistiert - mit Datenblatt: blabla Treffer1-Dateiname: …TOP100… Treffer1-HashWert: 1EF… Treffer1- Benutzerkennung: ich Im Schreiben steht noch, daß der HashWert eindeutig ist und beweissicher dokumentiert - liet sich aber auf dem Datenblatt eher so, daß hier der HashWert für den ganten Top-100-Container erfasst wurde und sich kein Mensch dafür interessiert, was eigentlich heruntergeladen und angeboten wurde! Finde im ganzen weiten Netz keinen ähnlichen Fall, darum der neue Thread! Vielen Dank für jede Hilfe!!!
SPEZIALISIERTEN Anwalt fragen, alles andere bringt nichts
Hallo und guten Tag,
mein Bereich sind arbeitsrechtliche Abmahnungen.
Das ist hier ist Urheberrecht und IT Recht.
Wenn die Abmahnungen mit Drohungen gespickt sind, aber nur Pauschalen im Bereich bis 300 Euro gefordert werden, sind das oft Abzock Versuche. Die Idee Angst machen und schnelle Kasse.
Beste Grüße
HAllo!
Es sind jeweils 450,- und sie sind weniger mit Drohungen gespickt als mit juristischem blabla und Präzedenzfällen…