Bittorrent Abmahnung

Hallo,

angenommen jemand hätte ein Schreiben erhalten er hätte über Bittorrent Urheberrechtlich geschützes Material heruntergeladen und solle nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben und dazu noch 800,- überweisen. Wenn man danach in diversen Suchmaschinen sucht findet man sehr häufig den Hinweis (auch im Zusammenhang mit dem Namen der entsprechenden Rechtsanwaltskanzlei Ne***) dies über den Anwalt laufen zu lassen, da dies wohl eine bekannte masche ist.
Die Frage, die sich dann stellt „ja, aber bei wem und was würde sowas kosten und welchen Anwalt hilft mir jetzt?“ denn oftmals liest man dann bei den entsprechenden Suchergebnissen sinngemäss „Sie haben auch von der Anwaltskanzlei einen Brief bekommen? Unterschreiben Sie nichts! Wir kümmern uns darum“ HIER der Link zu einem Formular mit dem Sie uns beauftragen und dann kostet es nur einen Bruchteil der geforderten Summe. Wir vertreten schon zig andere „Opfer“.

Wäre es also grundsätzlich „egal“ welcher Anwalt dies übernimmt oder ist man besser beraten zu einem Ortsansässigen zu gehen bzw. wie würde man dann den richtigen bei den vielen Angeboten finden? Mit welchem Kostenrahmen im Vergleich zu den geforderten 800,- müsste man bei sowas rechnen - vorrausgesetzt man hat hier den beschriebenen P0rn0 natürlich nicht heruntergeladen und ist sich so keiner Schuld bewusst ?!

Gruß
h.

Hallo,

das ist so eine sache, einiger empfehlen ignorieren, das kann aber auch böse nach hinten losgehen.

Eigentlich sollte das jeder brauchbare Anwalt hinbekommen, doch die Arbeiten auch nicht umsonst :smile:.

Was man auf keinen Fall tun sollte ist unterschreiben und einfach zahlen.

Die Urteile zur Haftung sind aktuell eher Verbraucherfreundlich, aber wie so gern gesagt, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand :smile:

hth

PS: wir gehen mal davon aus, das das Schreiben echte ist und nicht eine Zahlung per ucash in den Osten verlangt :wink:

Hallo little H:
wenn man sich ganz sicher ist, dass man da wirklich nichts kostenpflichtig heruntergeladen hat, könnte man das Schreiben - das wohl in erster Linie einschüchtern soll - ignorieren. Dann wäre der ‚Gegner‘ gezwungen, seinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Dazu müsste er ihn allerdings beweisen können.
Solche Abmahnungen kalkulieren mit der Angst der Leute, dass sonst evtl. noch höhere Kosten auf sie zukommen könnten. Manche zahlen dann lieber, um ihre Ruhe zu haben.
Grundsätzlich ist die Idee - sollte man sich anwaltlich vertreten lassen wollen - einen Anwalt zu nehmen, der noch weitere gleiche Fälle vertritt, sinnvoll. Man läuft aber Gefahr, dass man auf den Anwaltskosten sitzen bleibt.
Gruß florestino

Auch hallo

heruntergeladen

Wohl eher „zum Download angeboten“

und solle nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben und dazu :noch 800,- überweisen.

Die längerfristige Gefahr einer (idR) beigefügten UE ist ein Schuldeingeständnis (genauer: das Fehlen des Passus „…jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht…“) sowie eine zu weitgehende Verpflichtung des Schuldners. Zu eng darf die UE aber auch nicht gefasst werden.

Wäre es also grundsätzlich „egal“ welcher Anwalt dies
übernimmt

Ganz so egal ist es nicht, die geforderte UE kann nämlich noch mehr Sprengstoff enthalten, als einem lieb ist: http://www.ferner-alsdorf.de/2013/01/filesharing-abm…. Von daher sollte man aus eigenem Interesse auf die Erfahrung der Anwaltskanzlei achten.
Die Mandatskosten sind idR günstiger als die Schadensersatzforderungen, inkl. der langfristigen finanziellen Gefahr einer zu weitgehenden UE…

mfg M.L.

Moin,

Dazu müsste er ihn allerdings beweisen
können.

vorweg: IANAL, aber, wie will man im Zweifel beweisen, dass man „es“ nicht gewesen ist? Die Urteile, die seit Jahren durch die Presse geistern (heise vornehmlich), zielen afair alle darauf ab, dass „ein anderer war’s“, Kind, Ehepartner, werauchimmer. Die Stoererhaftung bleibt aber erstmal Stoererhaftung.

Der Rechteinhaber kommt zur Not mit einer Logdatei, die ja angeblich faelschungssicher und signiert und hastenichtgesehen ist (wenn nicht haette er ja eigentlich vom Provider die personenbezogenen Daten des Anschlussinhabers gar nicht kriegen koennen, denn dazu bedarf es ja eines Gerichtsbeschlusses, wie die in der Menge zustande kommen, will ich gar nicht wissen), Du kommst, ja, mit was eigentlich? Mein Router loggt die IP 2 Wochen lang, und ja, wegen Paranoia ziehe ich mir die Logs per Skript alle 10 Tage runter, als Ergebnis bekomme ich eine schnoede Textdatei, die vor Gericht ueberhaupt keinen Bestand hat, weil, da kann jeder reinschreiben, was er will. Wie will man also in dem Fall beweisen dass entweder

a) die IP gar nicht meine ist oder

b) ist meine, hab isch aber nix mit Raubkopierereimoerdertum zu tun,

ausser die geloggte IP gehoert zum Pool eines anderen Providers?

Die Beweismittel sind hier stark asymmetrisch, auf der einen Seite eine zertifizierte und angeblich manipulationssichere Software + Provider-Logs, auf der anderen bestenfalls eine Textdatei, in der Regel aber nicht Mal das.

Solche Abmahnungen kalkulieren mit der Angst der Leute, dass
sonst evtl. noch höhere Kosten auf sie zukommen könnten.
Manche zahlen dann lieber, um ihre Ruhe zu haben.
Grundsätzlich ist die Idee - sollte man sich anwaltlich
vertreten lassen wollen - einen Anwalt zu nehmen, der noch
weitere gleiche Fälle vertritt, sinnvoll. Man läuft aber
Gefahr, dass man auf den Anwaltskosten sitzen bleibt.

Das sehe ich wiederum genau so.

Gruss
Paul