Hallo, was soll ich dazu noch sagen. Die Ausnahme wurde absichtlich in der neuen 1. BImschV gestrichen. Die Öl-Heizungen sind ganz normal wiederkehrend messpflichtig.
Wofür haben sie in 2 Häusern 4 Heizanlagen. Die Amortisationsrechnung möchte ich doch gern mal sehen.
…und Energiesparen geht auch irgendwie anders.
2x je eine „Reserveheizung“ und eine Luftwärmepumpe. Das ist mir zu hoch.
Hallo, was soll ich dazu noch sagen. Die Ausnahme wurde
absichtlich in der neuen 1. BImschV gestrichen. Die
Öl-Heizungen sind ganz normal wiederkehrend messpflichtig.
Wofür haben sie in 2 Häusern 4 Heizanlagen. Die
Amortisationsrechnung möchte ich doch gern mal sehen.
…und Energiesparen geht auch irgendwie anders
also 1 Haus - 1 Wärmepumpe - 1 Reserve Ölheizung
also 2 + 3 HAus zusammen 1 Wärmepumpe - 1 Reserve Ölheizung.
2x je eine „Reserveheizung“ und eine Luftwärmepumpe. Das ist
mir zu hoch.
In der Verordnung selbst taucht der Begriff bivalent nicht mehr auf!
Das ist auf den Punkt getroffen.
Die Außnahme wurde gestrichen und besteht somit nicht mehr.
Der Schornsteinfeger muss wieder messen.
Über die Hintergründe ist mir nichts bekannt. Im Kommentar wird auch nichts stehen. Ich nehme an die Ausnahme wurde irgenwie mißbraucht und das soll unterbunden werden.
Wenn ich etwas höre antworte ich nochmal.
ok aber 1 Heizungssystem muss pro Gebäude doch reichen. Wenn die Luftwärmepumpe dies nicht schafft ist sie falsch berechnet oder faktisch das falsche System für Ihr Gebäude. Sie setzen Kapital für 2 Heizsysteme ein um 1 Gebäude zu beheizen. Das kann sich nicht rechnen.