Liebe/-r Experte/-in,
ich bin im Besitz von 2 Luftwärmepumpen
Zusätzlich dient als Reserve für jedes Haus eine Ölheizung.
Diese bivalente Heizungsanlage war bis zum 21.03.2010 von einer Messung durch den Schornsteinfeger ausgenommen.
– 1. BImSchV - Auszug hieraus:
§ 15: Wiederkehrende Überwachung
Dies gilt nicht für
a) Feuerungsanlagen nach § 14 Abs. 2 Nr. 2,
b) Feuerungsanlagen nach § 14 Abs. 2 Nr. 3, soweit es um die Feststellung der Abgasverluste geht,
c) bivalente Heizungen und
Mit der Novelle der BImSchV zum 22.03.2010 werden laut Aussage unseres Schornsteinfegers diese nun wieder
In der Messung mit einbezogen.
In der Verordnung selbst taucht der Begriff bivalent nicht mehr auf!!!
Können Sie mir mehr dazu sagen.
Danke im voraus
Jacy