Hallo,
ein MV läuft mit 30.06.2010 aus. Habe MP ein Anrecht auf eine Auszahlung eines eventuellen Guthabens und wie ist es mit einer Nachverrechnung?
natürlich hat ein mieter anrecht auf auszahlung/verrechnung des guthabens. allerdings muss der vermieter nicht extra eine abrechnung machen, wenn damit kosten für den vermieter verbunden sind. der mieter kann zwar eine abrechnung fordern, muss dann aber die kosten selbst tragen. alles andere „übriggebliebene“ guthaben wird nach der jeweils nächsten abrechnung ausgezahlt - oder, falls es ein „negatives“ guthaben ist eben eingezogen.
„der mieter kann zwar eine abrechnung fordern, muss dann aber die kosten selbst tragen.“
Dieser Teil der Antwort ist falsch, und lass mich auch noch anmerken, dass Groß- und Kleinschreibung nicht nur weiterhin zur deutschen Rechtschreibung gehört, sondern auch ein flüssiges Lesen positiv beeinflusst und ein schnelles Verstehen erleichtert.
Der VM hat über die NK auch nach dem Mietende abzurechnen. Guthaben sind auszuzahlen. Der Abrechnungszeitraum 2009 endet bei dem üblichen Abrechnungszeitraum (1.1.-31.12) am 31.12.2010. Für das Jahr 2010 am Ende des Jahres 2011. Zwischenabrechnungen sind technisch nicht möglich, da weitere Gebühren und Zahlungen im weiteren Verlauf des Jahres die in die NK und HK-Abrechnung einfließen, ansonsten nicht berücksichtigt werden könnten.
vnA
dieser teil der antwort ist nicht falsch, sondern höchstens vielleicht missverständlich geschrieben: ich bezog mich auf die von dir ebenfalls erwähnten zwischenabrechnungen (was der zusammenhang eigentlich auch klarmachenn sollte). diese hast du als „technisch unmöglich“ dargestellt, was sie aber nicht zwangsläufig sind. es würde nur z.b. ein zusätzliches ablesen der heizkosten etc. erfordern (was dann die erwähnten kosten erzeugt, die der ausziehende mieter zu tragen hätte). andere punkte, die zwar vielleicht noch nicht abgerechnet wurden - z.b. aufzugwartung, falls vorhanden, die erst nach auszug des mieters fällig wird oder z.b. kosten für die treppenhausreinigung - dürfen dann auf basis von erfahrungswerten der vergangenen jahre „hochgerechnet“ und anteilig umgelegt werden. grundsätzlich muss der vermieter diese zwischenabrechnung ausstellen, falls der mieter das fordert. und eben der mieter muss die extrakosten tragen.
abschliessend noch eine bemerkung zur lesbarkeit: wenn du schon meckern willst, dann darfst du aber auch keine abkürzungen verwenden - die machen es auch nicht gerade leichter. gegenüber manch anderem geschreibsel in diesem forum glaube ich nicht, dass hier grund zur beschwerde besteht.
Zählerablesung (auch HK) bei Auszug hat mit Abrechnung absolut nichts zu tun.
Das Einbringen von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit ist bei einer korrekten NK-Abrechnung nicht zulässig und daher juristisch angreifbar.
Daher halte ich die Aussage, dass ein VM zu einer Zwischenabrechnung verpflichtet ist, weiterhin für falsch.
Die von mir genutzten Abkürzungen sind hier im Forum als gebräuchlich anzusehen. Sie werden von allen Antwortschreibern und von vielen Fragenstellern immer wieder genutzt. Ich sehe dadurch die Lesbarkeit der Antworten in keiner Weise beeinträchtigt. Der Verzicht auf die orthographisch korrekte Groß- und Kleinschreibung beeinflusst dahingegen die Lesbarkeit nicht nur bei mir erheblich. Deine grundsätzliche Orientierung im Sinne ‚unter den Blinden ist der Einäugige König‘ mag deiner Lebensorientierung entsprechen, ich gebe mich - für mich - damit nicht zufrieden.
Nur noch als Anmerkung, so zum Abschluss dieses Themenbereiches:
Du kannst schreiben wie du willst und ich lese was ich will.
vnA
Hallo, falls die Wohnung in einer Wohnanlage liegt (vermietete
ETW)kann nur dringend empfohlen werden, die Zwischenabrechnung
durch die Hausverwaltung vornehmen zu lassen. Z.B. beim Auszug
per 30.11. ds.Jahres wären bei Selbstberechnung nicht 11/12 zu
Lasten des alten Mieters anzusetzen, sonder nach Gradtagen
840/1000 = 84%. des Jahresverbrauchs. Ab 1.12. mithin 16o/1000
= 16%. Ebenso Wohnungs-Kaltwasser-und Warmwasserzähler entsprechend
ablesen und berechnen. Sowohl alter Mieter als auch neuer Mieter
könnten sich über den selbstgewählten Abrechnungsmodus beschweren.Gruß