Hallo zusammen,
habe erfahren, dass wenn in der BeKo-Abrechnung keine Verteilerschlüssel angegeben waren, die Abrechnung formal ungültig ist, wurde also nie erstellt…
Wenn die Abrechung also nicht korrekt ist (z.B. gesetzliche Mindestinhalte, wie Verteilungsschlüssel fehlen), MUSS der Mieter den Vermieter darüber informieren?
Oder kann der Mieter „still sitzen bleiben“, bis z.B. der Vermieter eine (ungerechtfertigte) Mahnung, Klage einreicht?
Vielen Dank!
Der Mieter hat ein Jahr lang Zeit, die Abrechnung zu prüfen und ihr zu widersprechen, wenn er etwas daran auszusetzen hat.
Einfach aussitzen ist nicht. Und so mancher Mensch hält schonmal Rechnungen für ungültig, weil er irgendeinen Formfehler zu erkennen glaubt und wundert sich später über das böse Erwachen.
Gruß!
Horst
Und so mancher Mensch hält
schonmal Rechnungen für ungültig, weil er irgendeinen
Formfehler zu erkennen glaubt und wundert sich später über das
böse Erwachen.
Nix mit glauben… Wenn (gesestzliche) Mindestinhalte fehlen ist es so…
Mindestabgaben (Angabe des Abrechnungszeitraumes, Aufgliederung der gesamten Kosten, Angabe / Erläuterung des Verteilungsschlüssels, Berechnung des Mieteranteils, Berücksichtigung der Vorauszahlungen)
Nicht gleich aufregen… Der Mieter sollte sich dennoch seiner Sache sicher sein.
Indem er der Abrechnung widerspricht, kann sich die Sache schnell ohne weiteren Streit erledigen lassen.
Einfach abwarten und nix bezahlen geht jedenfalls nicht! Die Rechnung an sich ist bereits nach 30 Tagen fällig. Also sollte man handeln!
Nicht gleich aufregen…
Hab ich doch gar nicht 
Indem er der Abrechnung widerspricht, kann sich die Sache
schnell ohne weiteren Streit erledigen lassen.
Also muss/soll der Mieter in jedem Fall der Abrechnung widersprechen, auch wenn diese formal ungültig ist?!?
Wenn er sich so sicher ist, wie du es schilderst und er sich für den bevorstehenden Ärger gewappnet hat, dann nicht. Aber er wird ja wohl dann bald eine Mahnung bekommen, auf die er reagieren muss.
Kommt noch die menschliche Komponente hinzu. Meist muss man mit dem VM ja doch eine Weile lang klar kommen.
Gruß!
Horst
Kommt noch die menschliche Komponente hinzu. Meist muss man
mit dem VM ja doch eine Weile lang klar kommen.
Oder auch nicht (z.B. wenn das Mietverhältniss schon beendet ist)…