Hallo liebe Alle,
man stelle sich vor, eine Frau hätte mit ihren Kindern ein Gehalt kurz über der Hartz IV-Grenze bezogen und sich mehr schlecht als recht durchgeschleppt.
Durch Arbeitszeitreduzierung erhält sie nunmehr seit Oktober aufstockend ALG 2.
Im August hat sie jedoch bereits eine Betriebskostenabrg. 2012 erhalten mit einer Forderung von über 700,00 Euro, die sie aus o.a. Gründen nicht begleichen konnte.
Nun ist sie im ALG2-Bezug und kann die Abrg. natürlich ebenfalls nicht stemmen.
Die ARGE lehnt die Übernahme ab, da die Fälligkeit vor Eintreten der Bedürftigkeit lag.
Wäre die Argumentation der ARGE o.k. bzw. gibt es noch andere Wege, diese Rg. mit Amtshilfe zu begleichen?
Lieben Dank & happy weekend,
Icehell