hallo zusammen,
leider bin ich im netz nicht fündig geworden…vllt. könnt ihr mir helfen!
ich beziehe seit märz 2011 ALG II. nun habe ich meine
betriebskostenabrechnung von 2010 (also aus der zeit vor dem leistungsbezug) bekommen, aus der ein guthaben hervorgeht, ausserdem muß noch der rest meiner kaution ausgezahlt werden.
hat die ARGE ein recht auf das guthaben, obwohl ich zu der zeit noch gar keine leistungen bezogen habe, diese also auch nicht in vorleistung getreten ist?
ich hatte die zahlungen für die betriebskosten ja von meinem geld vorgestreckt.
danke schon mal im voraus!! lg