BK-guthaben aus der Zeit VOR dem Leistungsbezug

hallo zusammen,
leider bin ich im netz nicht fündig geworden…vllt. könnt ihr mir helfen!
ich beziehe seit märz 2011 ALG II. nun habe ich meine
betriebskostenabrechnung von 2010 (also aus der zeit vor dem leistungsbezug) bekommen, aus der ein guthaben hervorgeht, ausserdem muß noch der rest meiner kaution ausgezahlt werden.
hat die ARGE ein recht auf das guthaben, obwohl ich zu der zeit noch gar keine leistungen bezogen habe, diese also auch nicht in vorleistung getreten ist?

ich hatte die zahlungen für die betriebskosten ja von meinem geld vorgestreckt.

danke schon mal im voraus!! lg

Rückzahlungen aus BKO-Guthaben mindern den Bedarf (siehe § 22 Absatz 3 SGB II). Für die Minderung der Aufwendungen nach Abs 3 kommt es nicht darauf an, ob die zurückgezahlten oder gutgeschriebenen Beträge aus Abschlags- bzw Vorauszahlungen während des Leistungsbezuges herrühren oder nicht. Es wäre andersherum ja auch nicht richtig, wenn das Job-Center eine Nachzahlung mit dem Hinweis verweigern würde, dass sie sich auf einen Zeitraum vor dem Leistungsbezug bezieht. Insoweit gilt uneingeschränkt das Zufluss- und Abflussprinzip.

Gleiches gilt für die Kaution. Auch sie stellt im Monat des Zuflusses eine Einnahme dar.

Grüße aus Berlin

Hallo

Das Geld muss gemeldet werden und wird in dem Monat, in dem es dir zufließt, als „sonstiges Einkommen“ berücksichtigt, das deine Hilfebedürftigkeit in dem Monat verringert und damit auch deinen ALG2-Anspruch. D.h. wenn dir z.B. Ende September das „volle“ ALG2 für den Bedarfsmonat Oktober gezahlt wurde und dir diese NK-Auszahlung im Bedarfsmonat Oktober zufließt, hast du für diesen Monat mehr Einkommen als Bedarf gehabt und musst den zuviel gezahlten ALG2-Betrag entsprechend rückerstatten.
Bei der Anrechnung als „sonstiges Einkommen“ kannst du aber unter Umständen noch Absetzbeträge geltend machen: http://hartz.info/index.php?topic=17.0

LG

hallo, vielen dank für die schnelle antwort, ich hatte es mir schon fast gedacht. lg

hallo lara, danke für die schnelle antwort!!! lg

nun hab ich aber folgendes problem:
ich hatte mir von meiner freundin für den umzug knapp 500 € geliehen, ich zahle sie ihr mit monatlichen raten á 10 € zurück. eigentlich hatte ich vorgehabt, da ich mit einer erstattung gerechnet habe, meine schulden bei ihr damit zu begleichen. wir hatten das letztes jahr auch schriftlich festgehalten, also erhalte ich ja gar nicht die summe, sondern sie.
akseptiert die arge, dass ich meine schulden damit bezahle, oder wird die erstattung trotzdem angerechnet?
lg kerstin

nun hab ich aber folgendes problem:
ich hatte mir von meiner freundin für den umzug knapp 500 € geliehen, ich zahle sie ihr mit monatlichen raten á 10 € zurück. eigentlich hatte ich vorgehabt, da ich mit einer erstattung gerechnet habe, meine schulden bei ihr damit zu begleichen. wir hatten das letztes jahr auch schriftlich festgehalten, also erhalte ich ja gar nicht die summe, sondern sie.
akseptiert die arge, dass ich meine schulden damit bezahle, oder wird die erstattung trotzdem angerechnet?
lg kerstin.

Nein - Schulden, Darlehns- und Ratenverpflichtungen etc. interessieren das Jobcenter nicht. Das wird nicht absetzend berücksichtigt bei der Einkommensanrechnung. Ansonsten würde ja indirekt „der Steuerzahler“ für die privaten Schuldenbegleichung aufkommen :wink:

LG

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danke lara!!

Hi, jedes Einkommen muss gemeldet werden. Insbesondere das, was durch die Bank verbucht wird. Dann wird entschieden, ob es „verrechnet“ wird oder nicht.

hi andi,
dankeschön!!! :smile:)

Hi, jedes Einkommen muss gemeldet werden. Insbesondere das,
was durch die Bank verbucht wird. Dann wird entschieden, ob es
„verrechnet“ wird oder nicht.

Guten Tag.

Grundsätzlich gilt das Zuflußprinzip…in dem Monat wo eine Einnahme zufliesst wird diese auf den Leistungsbetzug angerechnet. Ggf. wird das Einkommen aber auch auf sechs Monate verteilt, damit Ihr Leistungsanspruch nicht wegfällt.

vielen dank… :smile:)