BKF Seminare im Wohnhaus

Guten morgen,

ich plane in meinem Wohnhaus zukünftig BKF Modulschulungen anzubieten.
Hierfür werde ich eine komplette Etage umbauen zum Schulungsraum.
Wird sowas von der Behörde genehmigt?

Könnte es zu irgendwelchen Problemem kommen?
Ich sehe aktuell keine, vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.

Gewerbegebiet, Mischgebiet, Wohngebiet?
Parkplaetze fuer Besucher
WEG Miteigentuemer und Publikumsverkehr.
Eigentuemer und Abnutzung.
jeweils durchdenken

Hier muss vermutlich eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragt werden. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann es da durchaus zu Problemen kommen, z.B. wenn es ein reines Wohngebiet ist oder es wird eine Mindestanzahl an Stellplätzen für die Kunden gefordert.

Das ist das, was mir jetzt so ganz allgemein einfällt.

Beatrix

Moin,

auch wenn ich den Begriff „BKF“ zum erstenmal bewußt gelesen habe, kurze Recherche, es handelt sich wohl um Fortbildungsbausteine für Berufskraftfahrer, aber die Zielgruppe dürfte weniger das Problem sein.

Mir fallen nur ein paar Stichworte ein, an die ich erstmal denke:

  • ist in dem Bereich indem Du wohnst Geschäftsaktivität erlaubt

  • Zweckentfremdung von Wohnraum

  • Eignung, d.h.

    Fluchtwege
    sanitäte Anlagen, getrennt oder unisex zulässig?
    Anfahrt und ausreichend Parkplatz oder „Freikaufen“ möglich

Es ist ein unterschied, ob bei einem Rechtsanwalt, einem Masseur oder … mehrmals täglich ein, zwei Leute auftauchen oder bei einer Schulung, aus dem Bauch geschätzt ca. min. 5 bis vlt. 15 Leute aufeinmal „einfallen“, dann die Pause draußen verbringen, schnatternd, rauchend, den Zugang zu den anderen Wohnungen, Häusern beeinträchtigen.

Dass Du die entsprechende Eignung, Ausbildung und Erfahrung hast, unterstelle ich mal.

Das sind so die ersten, spontanen Gedanken.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Ich gehe davon aus das ich in einem Mischgebiet Wohne da gegenüber eine KFZ Werkstatt ist.
Das Gebäude wurde erbaut als Notariat und verfügt somit über ideale Voraussetzungen für eine Geschäftliche Nutzung.
Sanitäre Anlagen und Fluchtwege sind vorhanden und müssen nur Erneuert werden.
Es werden zwischen 20 und 25 Teilnehmer sein. Ich selber kann 5 Parkplätze zur Verfügung stellen.
In ca. 100 Metern Entfernung ist der „öffentliche“ Parkplatz des Bürgerdorfes vorhanden der samstags immer leer ist und somit ausreichend Kapazitäten bietet.
Eine entsprechende Eignung habe ich selbstverständlich ansonsten würde ich die Seminare nicht anbieten. Bisher habe ich diese Seminare in Schulungsräumen eines nahgelegenen Hotels angeboten. Das geht auf Dauer allerdings ganz schön ins Geld. Deshalb kommt jetzt die Überlegung einmal zu investieren und dann meine eigene Immobile abzubezahlen.

Hallo!

Hier kann das dir niemand bestätigen, ob es geht. Frage das Bauamt.

Wenn dort bisher ein Notariat drin war, sollte einer erneuten Nutzungsänderung in einen Schulungsbetrieb nichts entgegen stehen.

Die Auflagen wird man dir schon mitteilen, besondere Hürden sehe ich nicht.

MfG
duck313

Ja, das hört sich alles sehr gut an, aber …

Du solltest Dich wirklich versichern, dass Du in einem Mischgebiet wohnst, ob eine Nutzungsänderung möglich ist. Ein Notariat hat eben nicht den Besucher Strom wie Schulungen mit ± 20 Leuten, die zur gleichen Zeiten auftauchen.

Das auf der anderen Straßenseite eine Werkstadt ist, muss nicht bedeuten, dass Du in einem Mischgebiet wohnst, auch wenn es naheliegt.

Irgendwo ist die Grenze eines ausgewiesenen Gebietes, das kann die Mitte der Straße sein.

Ich wünsche Dir, dass es keine Steine gibt, die Dir in den Weg gelegt werden, aber „Vorsicht ist die Mutter …“.