wie viele sicher wissen, ist die BKK Krupp Hoesch Stahl AG zur Zeit die günstigste Krankenkasse mit 11,0 % allgemeinem Beitragssatz.
Gerüchten zufolge soll diese BKK allerdings in absehbarer Zeit fusionieren - mit einer BKK mit höherem Beitragssatz. D.h. der höhere Beitragssatz wird übernommen. Das Problem ist: bei Beitragssatzerhöhungen durch Fusion hat man KEIN Sonderkündigungsrecht. Also Vorsicht.
Gruß
Radagast
Ps. Wie gesagt, nur ein Gerücht. Wenn ich mal was Bestätigtes in die Finger bekomme, werd ich es hier aber auch veröffentlichen.
Das Problem ist: bei
Beitragssatzerhöhungen durch Fusion hat
man KEIN Sonderkündigungsrecht.
Ich trage mich auch mit dem Gedanken dorthin zu wechseln. Wieso hat man dann kein Sonderkündigungsungsrecht? Ich denke man kann bei einer Erhöhung des Beitragssatzes immer kündigen?
Es ist korrekt, daß man bei einer Beitragssatzerhöhung ein Sonderkündigungsrecht hat. Allerdings wird bei einer Fusion der Beitragssatz sozusagen nicht erhöht. Durch die Fusion wird lediglich ein anderer Beitragssatz übernommen und man hat KEIN Sonderkündigungsrecht, d.h. man könnte dann erst zum 01.01.2001 wieder aus der Krankenkasse raus. Könnte sein, daß man dann sogar noch draufzahlt, anstatt Geld zu sparen.
Die zweitgünstigste Krankenkasse ist übrigens die BKK Akzo (nur NRW) mit 11,4 %. Bundesweit am Günstigsten ist die BKK Zollern-Alb, BKK für Heilberufe (siehe eine weitere Antwort von mir in diesem Board) und die BKK für steuerberatende und juristische Berufe mit jeweils 11,9 %.
Besonders stark im Gespräch ist die „Novitas Vereinigte BKK“, die schon eine ganze Reihe BKKn in NRW „geschluckt“ haben. Der Beitragssatz der Krupp würde damit auf 12,8 % ansteigen.