Hallo,
Diese Mann ist verheiratet, war bis vor kurzem selbständig und bei der BKK Mobil Oil freiwillig versichert. Jetzt hat er seine Selbständigkeit beendet und arbeitet im Unternehmen seiner Frau (auch erfolgreich selbständig)auf 400-Euro-Basis mit. Die BKK lehnte seinen Antrag auf Mitversicherung bei seiner Frau (selbe BKK und freiwillig versichert) ab, da er noch eine Mieteinkunft hat (Minijob und Miete = 940,–€).
Darf die Kasse diese Mieteinnahme (voll finanziert, weil Kapitalanlage aus besseren Zeiten
berücksichtigen und ihn zu einer freiwillige Versicherung drängen?
Was bedeutet hier voll finanziert? Sind die 540€ die Miete, die der Mieter überweist oder bereits die Einkünfte aus Vermietung? Fallen also Finanzierungskosten an, die die Einnahmen mindern und so zu geringeren Einkünften führen? Na egal auch wenn der Mann insgesamt 401€ verdient überschreitet er den Freibetrag von 365€ (400€ bei Minijob), der für die kostenlose Familienversicherung relevant ist.
Alternativ könnte er sich ja auch bei seiner Frau als 401-Euro-Teilzeitkraft anstellen lassen - wäre dann Teilzeitjob mit eigener SV-Pflicht. Das wären dann unterm Strich Mehrkosten von 100€/Mon.
Für wen? Bei einem 400-€-Job fallen doch auch ca. 120€ Abgaben an.
Außerdem müssen dann vielleicht auf die Mieteinnahmen keine Beiträge gezahlt werden. Arbeitnehmer zahlen schließlich nur auf ihr Arbeitseinkommen Beiträge, während freiwillig Versicherte dies auf alle Einnahmen tun müssen.
Welchen Tipp könnt Ihr ihm geben?
Umsonst bei der Frau mitarbeiten.
Frau hat ca. 520€ weniger Betriebsausgaben, worauf eventuell ein höherer KV-Beitrag und mehr Steuern fällig würden. Allerdings mindern KV-Beiträge das steuerpflichtige Einkommen und man kann das Ehegattensplitting ausnutzen, wobei es hier ja egal ist, ob nun der Mann oder die Frau mehr verdient. Bliebe noch das Problem, ob die Mieteinahmen nach Abzug aller Kosten unter 365€ im Monat blieben und ob sie tatsächlich in vollem Umfang dem Ehemann zuzurechen sind bzw. bleiben.
Lohnt für ihn ein Einspruch?
In dieser Konstellation nicht. Solange er mehr als 365€ bzw. 400€ mit Minijob im Monat als Einkommen hat, wird es sich selbst versichern müssen und auf dieses Einkommen einen Beitrag zahlen. Ansatzpunkt wäre also eine Reduzierung des Einkommes in diese Richtung, wobei durchaus noch die Problematik Ehegeattenarbeitsverhältnis besteht. Und genau darauf wird wohl die Krankenkasse dann draufrumreiten, wenn sie nun schon mal drauf aufmerksam geworden ist.
Grüße