ein wichtiger Brief im neutralem Umschlag, ohne Anschrift oder Absender wird angeblich zugestellt (er ging verloren bzw. fand, wie auch immer, nicht seinen Weg) und in einen Briefkasten geworfen. Muß man so einen Brief überhaupt öffnen, da er ja nicht an eine gewisse Person gerichtet ist?
Die heutige Zeitschrift vom ADAC z.B. hat einen solchen Brief als Werbung drin, muss den nun jeder öffnen???
Schließlich kann man nur dann ausschließen, dass es sich nicht um einen wichtigen Brief handelt, der Fristen auslöst.
Das wäre ja fatal, dann könnten alle Werbesendungen so verschickt werden und müßten zwangsläufig geöffnet werden!
ein wichtiger Brief im neutralem Umschlag, ohne Anschrift oder
Absender wird angeblich zugestellt (er ging verloren bzw.
fand, wie auch immer, nicht seinen Weg) BLABLABLA
wie oft willst du diese frage denn noch stellen ?
eine zustellung liegt nicht vor.
aber die erklärung könnte zugegangen sein und mit zugang entfalten vielen willenserklärung ihre rechtswirkung.
dazu ist es nicht erforderlich, dass auf dem brief ein absender steht, ein höfliche einleitung vorhanden ist oder der empfänger tatsächlich vom inhalt kenntnis nimmt. es genügt regelmäßig der einwurf in den briefkasten des empfängers, da üblicherweise damit gerechnet werden kann, dass er vom inhalt kenntnis nehmen kann…
dass die erklärung zugegangen ist, hat regelmäßig der absender darzulegen bzw. zu beweisen. und genau dort liegt oftmals die crux.
in deinem fall war es -wenn ich mich richtig erinnere- ein anwaltsschreiben. wenn der RA geschickt war, hat er entweder den brief selbst eingeworfen (so dass im prozess die anwaltliche versicherung für den zugangsnachweis genügt) oder er hat sich eines boten als zeugen bedient. wie es hier ist, kann man nicht sagen.
wie du nun sieht, ist dein einwand, man müsse jede werbesendung (die meistens keine bedeutsame willenerklärung enthält) öffnen, unsinnig und ich hoffe, du verschonst uns damit, dasselbe problem noch einmal zur diskussion zu stellen…