Blankokündigung in der Probezeit

Mein Stiefsohn hat vor kurzem eine Ausbildung als Verfahrensmechaniker angefangen. Dummerweise erkrankte er in den ersten 8 Wochen 2 Mal. Einmal mit einer Erkältung und einmal wegen Durchfall und einer Knieprellung. Ein Attest gab es in beiden Fällen.
Es gab ein Gespräch im Betrieb und man drohte mit der Kündigung während der Probezeit.
Nachdem man ihm Krankheitstage vom Urlaub abziehen wollte, verlangte man von ihm eine Blankokündigung zu unterschreiben, die dann nach Ablauf der Probezeit (heute in einer Woche) eingesetzt werden könnte.
Er tat das, weil er ja sonst seinen Ausbildungsplatz sofort verloren hätte.
In wieweit ist das rechtens und kann er nicht seine wohl mögliche Kündigung sofort widerrufen?

Gruß
Peter

Hallo Peter,

Wichtig zu wissen wäre es jetzt, ob dein Stiefsohn auch ein Datum draufgesetzt hat, denn damit wird sie in dem Moment wirksam.
Wenn nicht, wäre das zumindest ein Beweis…aber ich bin kein Jurist… Mit Datum wird er wahrscheinlich kaum beweisen können, dass er das Papier Blanko unterschrieben hat. Mal abgesehen davon, dass man sowas wirklich nie machen sollte!!! können die da ja jetzt wer weiß was eintragen…
Eine Kündigung ist zwar eine einseitige Willenserklärung, aber da er ja unterschrieben hat und der Betrieb ja damit einverstanden ist, wäre die in meinen Augen rechtswirksam.
…aber wie gesagt, ich bin kein Jurist!

Gruß,
Schröti

Hallo,

wende Dich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) und trage ihr den Fall vor.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Ausbildungsbetrieb so verfahren darf.
Seltsam finde ich im Zusammenhang mit einer Ausbildung die ‚Probezeit‘.

Grüße
Maralena

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Hallo Peter,

sorry, isch bin blond, ich muss da nochmal ein paar blöde Zwischenfragen stellen.

einmal wegen Durchfall und einer Knieprellung.

Beides auf einmal? Waow, das stelle ich mir unangenehm vor. Wie lange war er da jemals krankgeschrieben? Hat er die Atteste immer pünktlich abgegeben? Und alles „formale“ berücksichtigt?

Es gab ein Gespräch im Betrieb und man drohte mit der
Kündigung während der Probezeit.

Genau wegen dieser beiden Krankheitsfälle oder gab es noch andere (vielleicht auch vorgeschobene) Gründe? „Man drohte“ oder „man kündigte blanko“?

Nachdem man ihm Krankheitstage vom Urlaub abziehen wollte,

Mit welcher Begründung? (Dummes Beispiel: er wurde trotz Knieprellung vom Chef beim Inlineskaten gesehen)

verlangte man von ihm eine Blankokündigung zu unterschreiben,

Wie muss ich mir eine Blankokündigung vorstellen? Eine ohne Ausstellungsdatum? Eine ohne Austrittsdatum?

die dann nach Ablauf der Probezeit (heute in einer Woche)
eingesetzt werden könnte.

Warum zum Geier will sein Arbeitgeber eigentlich unbedingt NACH der Probezeit kündigen? Eigentlich wollen die doch immer noch innerhalb der Probezeit kündigen… Aber mag sein, dass das bei Lehrlingen etwas anders läuft.

Er tat das, weil er ja sonst seinen Ausbildungsplatz sofort
verloren hätte.

Das heisst - er hat diese Blankokündigung unterschrieben?

Und vor allem: wie soll’s jetzt weitergehen? Selbst wenn die Kündigung in dieser Form nicht gültig wäre (was ich mir ganz naiv mal vorstellen könnte): würde der Kerl die nächsten 3-4 Jahre in diesem Laden verbringen wollen?

Achja, und wann war das alles? Ist die Probezeit jetzt zuende? Was sagt die IHK dazu? Gibt es einen Ausbildungsleiter in dem Betrieb? Was sagt der dazu? Betriebsrat?

*wink*

Petzi

Hallo.

Seltsam finde ich im Zusammenhang mit einer Ausbildung die
‚Probezeit‘.

Daran ist gar nichts seltsam. Eine Probezeit ist sogar gesetzlich vorgeschrieben! Es brechen auch genügend Azubis eine Lehre während dieser ab: Tut man das als Stift nach der Probezeit, kann man nicht wieder im gleichen oder eng verwandten Berufen ausgebildet werden (es sei denn, man kündigt außerordentlich = aus wichtigem Grund).

Dass die Probezeit ein sehr beliebtes Vehikel für Schweinereien sein kann, bleibt davon unberührt - jedenfalls gibt es kein Ausbildungsverhältnis nach dem BBiG ohne Probezeit.

Gruß Eillicht zu Vensre

Was ist an der Probezeit seltsam? Ich habe auch noch bis zum 31.12. meine 4-monatige Probezeit und hoffe sehr, dass mein Chef mich nicht zu Weihnachten rausschmeißt.

Eine Kündigung an sich ist aufgrund von Krankheitsfällen möglich, aber nur dann, wenn der Auszubildende öfter und länger krank war und weitere lang andauernde Krankmeldungen zu erwarten sind. Von daher bin ich mir sehr sicher, dass diese Blankokündigung (was auch immer das bedeuten mag) nicht rechtens ist.
Trotzdem ist das mit der Probezeit immer so ein Problem, da eine Kündigung dann auch ohne Angabe von Gründen möglich ist.
Wie schon gesagt wurde: auf jeden Fall bei der IHK antreten und das Problem dort vortragen. Nur sollte sich dein Stiefsohn wirklich überlegen, ob er in diesem Betrieb bleiben möchte (klingt für mich nicht sehr erstrebenswert, da zu arbeiten, wenn auf Krankheitsfälle keine Rücksicht genommen wird!).

mfg chrischa86

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