Blankwaffen

Guten Abend alle miteinander,

ich habe da eine Frage zum Waffenrecht:

Welche Regelungen gibt es in Deutschland bzgl. des Besitzes / Führens eines scharfen Schwertes?

-Dürfte man diese zu Hause aufbewahren / ausstellen?
-Was müsste man beim Transport / tragen in der Öffentlichkeit beachten?

Ich bin zwar schon auf das Waffengesetz gestoßen, aber dieses beschäftigt sich ja in erster Linie mit Schusswaffen, bzw. ist sehr unübersichtlich.

Danke für Eure Antworten!

Charlie80

-Dürfte man diese zu Hause aufbewahren / ausstellen?

Das definitiv ja, was glaubst Du wie viele Blankwaffen ich in der Küche herumliegen habe.

Hallo!

Vielleicht hilft dieser Artikel weiter:

http://www.germanitas-ferri.de/scriptorium/waffenrec…

Herzliche Grüße

Helmut

ich habe da eine Frage zum Waffenrecht:

Welche Regelungen gibt es in Deutschland bzgl. des Besitzes /
Führens eines scharfen Schwertes?

-Dürfte man diese zu Hause aufbewahren / ausstellen?
-Was müsste man beim Transport / tragen in der Öffentlichkeit
beachten?

Hallo Helmut,

Vielleicht hilft dieser Artikel weiter:

http://www.germanitas-ferri.de/scriptorium/waffenrec…

das hat mir schon weitergeholfen. Kurz zusammengefasst:

  1. Ein scharfes Schwert darf man in der Öffentlichkeit nicht tragen, weil seine eigentliche Funktion die einer Waffe ist. Gleiches gilt für Messer, die von ihrer Machart her in erster Linie als Waffe dienen (Stichwort: Butterfly). Ein scharfes Arbeitsmesser hingegen ist kein Problem, weil es ja als Werkzeug dient.

  2. Zu Hause darf ich sowas lagern.

Habe ich das richtig verstanden?

Einen schölnen Abend noch!

Charlie80

Hallo!

Diesen Deinen unten zitierten Satz kann man so in seiner absoluten Aussage nicht stehen lassen, weil es in diesem Zusammenhang immer auf Gegenstand und Gelegenheit ankommt -

Beispiel: Ein geschliffenes „Bowie“ mit 30-cm-Klinge ist, auch offen am Gürtel getragen, für einen Jagdausübungsberechtigten bei der Jagdausübung und auf dem Weg von und zu derselben kein Problem - wenn aber Otto Normalverbraucher im Dorf mit diesem Exemplar am Gürtel herumspaziert, kann es bei entsprechendem Mißfallen der zugegen seienden Passanten durchaus juristische Probleme für O. N. geben…

Zu Hause darf O. N. Blankwaffen jeder Art und jedes Schärfezustandes horten und auch innerhalb seines eingefriedeten Besitztums damit bewaffnet Spaziergänge unternehmen…

Herzliche Grüße

Helmut

Ein scharfes

Arbeitsmesser hingegen ist kein Problem, weil es ja als
Werkzeug dient.

Charlie80

Hallo Helmut,

leider ist auch das neue „Waffenrecht“ für Insider immer noch ein „Buch mit sieben Siegeln“ und für Aussenseiter(und die Ordnungsbehörde) fast nicht zu verstehen.

Es ging in unserem Fall Fall um ein Messer mi feststehender Klinge,
welches als „Rettungsmesser“ deklariert und nicht unter das Waffengesetz fällt.

LG Bollfried

Hallo Bollfried,

wie ich bereits sagte: Bei „Schneidwerkzeugen“ gibt es von Ordnungsbehörde zu Ordnungsbehörde sehr unterschiedliche Auffasungen über in der Öffentlichkeit zugelassene Ausführungen, Trageweisen und Trageorte.

Der einfachste Weg ist, sich bei Unsicherheit mit dem zuständigen Sachbearbeiter der verantwortlichen Ordnungsbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) in Verbindung zu setzen und seine Meinung zur Sachlage einzuholen.

Ferner kann es nie schaden, „Schneidwerkzeuge“, so man sie denn außerhalb der zweckbestimmten Tätigkeit öffentlich tragen will, nicht zugriffsbereit - am besten - wenn am Gürtel - in einem verschließbaren Etui bzw. in einer recht hohen, mit zusätzlichem Clip gesicherten Scheide zu tragen.

Andererseits gibt es durchaus Orte und Gelegenheiten, zu denen man „gefährliche Werkzeuge“ überhaupt nicht tragen sollte und auch nicht darf…

Dieses muß jeder verantwortungsbewußte Bürger durchaus wissen und für sich entscheiden können - und jeder andere sollte besser in jedem Falle seine Finger von „gefährlichen Werkzeugen“ lassen!

Herzliche Grüße

Helmut