Blasphemie

Hallo Leute,

angeregt durch den Spiegel-Online-Beitrag http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,810… und auch überhaupt, würde mich folgendes interessieren:

Der Paragraph 166 StGB sagt ja „beschimpft“, im Gegensatz zu Vorläufern im Deutschen Reich. Auf die Störung des öffentlichen Friedens will ich gar nicht raus, sondern auf die Beschränkung auf das Beschimpfen.

Darunter fällt nämlich meiner naiven Auffassung weder die Äußerung von Meinungen (ich find die oder die Religion besch…), noch das Verächlichmachen, Parodieren etc.

Haben die Juristen da eine andere, meinem Sprachempfinden nicht entsprechende Definition des Wortes „beschimpfen“.

Dank, Zoelomat

Darunter fällt nämlich meiner naiven Auffassung weder die
Äußerung von Meinungen (ich find die oder die Religion
besch…), noch das Verächlichmachen, Parodieren etc.

unter beschimpfen ist „die Kundgabe von Missachtung, die nach Form oder Inhalt besonders verletzend ist“ gemeint (BGHSt 7, 110). deshalb können sowohl tatsachenaussagen und werturteile (wie von dir genannt) darunter fallen.

unter beschimpfen ist „die Kundgabe von Missachtung, die nach
Form oder Inhalt besonders verletzend ist“ gemeint (BGHSt 7,
110). deshalb können sowohl tatsachenaussagen und werturteile
(wie von dir genannt) darunter fallen.

„die Bezeichnung der BRD als “Unrechtsstaat” (BGH, Urteil vom 07.01.1955, Az. 6 StR 185/54, zu finden in BGHSt 7, 110)“ ist das, was ich ergoogelt habe. In „Deutsches Rechtsbüro - Selbsthilfegruppe zur Wahrung der Grundrechte nationaler Deutscher“. Ein bisschen Mehr an Quellenangabe wäre schon hilfreich.

Da schließt sich die Frage an, wo Gesetzgebung durch die Rechtsprechung übernommen wird. Es kann doch nicht angehen, dass die Rechtsprechung Begriffe hinterfragt. Noch weniger allerdings, dass sich die Gesetzgebung Begriffen bedient, die unverständlich sind, ohne diese im Gesetz zu definieren. Nießbrauch z.B.

Es kann doch nicht angehen,
dass die Rechtsprechung Begriffe hinterfragt.

Nicht hinterfragen, sondern auszulegen - und das ist eine ihrer ureigensten aufgaben.

Noch weniger
allerdings, dass sich die Gesetzgebung Begriffen bedient, die
unverständlich sind, ohne diese im Gesetz zu definieren.

Anders würde es gar nicht gehen. Abgesehen davon, daß jede Definition ihrerseits der Auslegung bedarf, wäre es auch zu viel verlangt, in einem Gesetz jeden erdenklichen zukünftigen Fall von vornherein zu berücksichtigen. Definiere doch mal „Treu und Glauben“ so, daß es keiner Auslegung mehr bedarf, was exakt darunter fällt und was nicht - viel Spaß!

Was Du hier kritisiert, nennt sich unbestimmter Rechtsbegriff - und ohne würde unser Rechtswesen gar nicht funktonieren.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unbestimmter_Rechtsbegriff

Wie willst Du denn Beleidigung definieren, so daß es keinerlei Auslegung durch Gerichte bedarf?

Gruß,
Max

Aber die Frage ist interessant und meiner Ansicht nach berechtigt. Gegenüber den Gläubigen insbesondere der beiden großen Kirchen werden schon recht grenzwertige Aussagen und Meinungen aufgefahren. „1400 Gläubige in der Weihnachtsmesse - das wäre doch ein Fall für die unbemannte Architekturkritik“. So stand es völlig unbeanstandet einigermaßen wörtlich in einem Leserkommentar einer Online-Ausgabe einer deutschen Tageszeitung. Meiner Ansicht nach nicht nur ein Verstoß gegen den guten Ton, sondern mindestens ein Fall für 166 oder mehr.

Grüße,
Chrizz

Es kann doch nicht angehen,
dass die Rechtsprechung Begriffe hinterfragt.

Nicht hinterfragen, sondern auszulegen - und das ist eine
ihrer ureigensten aufgaben.

Wenn’s ums Auslegen geht, ist das klar. Andererseits scheint mir die Deutsche Sprache eine der klarsten zu sein, und die Gesetzgebung hat sich meiner Meinung der Deutschen Sprache zu bedienen.

So ist Schimpfen eine der Beleidigung nahestehende Äußerung über andere, BEschimpfen aber durch die Vorsilbe definiert eine Äußerung gegenüber einem Betroffenen. Der/die Bestäubte, -gattete -güterte - troffene mag dies bezeugen.

Noch weniger

allerdings, dass sich die Gesetzgebung Begriffen bedient, die
unverständlich sind, ohne diese im Gesetz zu definieren.

Anders würde es gar nicht gehen. Abgesehen davon, daß jede
Definition ihrerseits der Auslegung bedarf, wäre es auch zu
viel verlangt, in einem Gesetz jeden erdenklichen zukünftigen
Fall von vornherein zu berücksichtigen. Definiere doch mal
„Treu und Glauben“ so, daß es keiner Auslegung mehr bedarf,
was exakt darunter fällt und was nicht - viel Spaß!

Was Du hier kritisiert, nennt sich unbestimmter Rechtsbegriff

  • und ohne würde unser Rechtswesen gar nicht funktonieren.

Das ist natürlich das Restrisiko der Gesetzgebung, aber wie’s im Moment läuft, ist es eher eine gigantische Arbeitsbeschaffubgsmaßnahme für Juristen, die ja vor lauter Arbeit und Armut im Parlament erschreckend unterrepräsentiert sind.

Schönen Nießbrauch, Zoelomat

Hi Chrizz!,

Aber die Frage ist interessant und meiner Ansicht nach
berechtigt. Gegenüber den Gläubigen insbesondere der beiden
großen Kirchen werden schon recht grenzwertige Aussagen und
Meinungen aufgefahren.

du kannst oder solltest nicht verkennen, dass es Menschen gibt, die dem Christlichen Glauben keinerlei Respekt zollen, sondern nur Verachtung dafür übrig haben.

Was aber den Unterschied ausmacht, ist die Frage, ob man dem Menschen trotzdem Respekt entgegenbringt. Für mich ist ein Gläubiger nicht anders als ein Junkie oder Alki, ein mit Achtung zu behandelnder Mensch.

„1400 Gläubige in der Weihnachtsmesse -
das wäre doch ein Fall für die unbemannte Architekturkritik“.

Das deute ich mal als Cruise-Missile-Angriff auf eine Kirche. Das wäre unlustig, wenn es nicht schon geschehen wäre. Und die Täter waren Gläubige, keine Komiker. Fast täglich liest man „Selbstmordattentat vor einer Mosche“. Und noch lustiger wäre das Ganze, wenn vor ca. 1000 Jahren nicht der islamische Raum ein Hort der Toleranz gewesen wäre, während sich die Christen die Köpfe eingeschlagen haben.

So stand es völlig unbeanstandet einigermaßen wörtlich in
einem Leserkommentar einer Online-Ausgabe einer deutschen
Tageszeitung. Meiner Ansicht nach nicht nur ein Verstoß gegen
den guten Ton, sondern mindestens ein Fall für 166 oder mehr.

Das war ja Kern meiner Frage, ob das Lästern über eine Religion verboten ist, und wenn du eine Religion hast, finde ich diese lachhaft, lächerlich und parodiewürdig. Dich aber nicht. Vielleicht verstehst du.

Zoelomat

Ich weiß nicht, ob man die Religion so vom Menschen trennen kann. Religon ist für die Gläubigen das „Menschsein“ selbst. Kirche ist in erster Linie eine Gesellschaft und erst in zweiter eine Institution. Wie können Sie einen Teil eines Menschen oder einer Kultur respektieren und den anderen Teil nicht? Wäre es nicht richtiger, einen Menschen mitsamt seinem Glauben zu respektieren? Was bringt Ihnen persönlich die negative Einstellung zu dem, was den Gläubgen im Menschen ausmacht?

Grüße,
Chrizz

1 „Gefällt mir“

Noch einmal (auch wenn ich irgendwie das Gefühl habe, dass Du Dir schon eine Meinung gebildet hast und die zwingend durchsetzen möchtest):

Das ist natürlich das Restrisiko der Gesetzgebung, aber wie’s
im Moment läuft, ist es eher eine gigantische
Arbeitsbeschaffubgsmaßnahme für Juristen, die ja vor lauter
Arbeit und Armut im Parlament erschreckend unterrepräsentiert
sind.

Das ist Unsinn.

Gesetze müssen zwingen abstrakt sein, um in der Praxis überhaupt funktionieren zu können. Jeder Fall ist etwas anders als der andere (jeder Wortlaut einer Beleidigung ist anders als ein anderer). Es kann und darf nicht die Aufgabe des Gesetzgebers sein, alles zu definieren.

Warum nicht? Weil das Gesetz lediglich abstrakte Prinzipien vorgibt. Deren Konkretisierung und Anwendung im Einzelfall ist den Gerichten vorbehalten und deren Aufgabe (weshalb entgegen der landläufigen Meinung Richter eben doch etwas mehr zu tun haben, als das Gesetz abzulesen). Es geht hier um Rechtsdogmatik und -Methodik.

Das bedeutet umgekehrt nicht, dass der Gesetzgeber alles offen lassen kann. Denn einerseits muss er noch immer als demokratisch legitimiertes Organg die grundlegenden Entscheidungen selbst treffen. Hinzu kommt, dass dort, wo die potentiellen Anwendungsbereiche des Gesetzes eingeschränkter und übersehbarer sind, der Gesetzgeber mehr regeln kann und auch muss.

Dein Verweis auf sogannte Arbeitsbeschaffungsaßnahmen läuft etwa bei den Steuergesetzen (versuche mal dort etwas zu finden, was nicht geregelt ist) oder gerade im öffentlichen Recht (versuche etwa mal in den ganzen BImSchV’en Auslegungsspielräume zu finden) ganz schnell leer.

Umgekehrt ist es völlig offensichtlich, dass der Gesetzgeber nicht regeln kann, was alles eine Beleidigung oder eine Beschimpfung ist (sollen da Seiten mit 500 Absätzen gefüllt werden, in denen Beleidigungsbegriffe stehen?). Hier kann kann er nur die Grundsätze regeln (also, dass eine Beldigung strafbar ist). Die Rechtswissenschaft baut dann die zugehörige Dogmatik auf und die Gerichte wenden sie an.

Man darf auch folgendes nicht vergessen. Je mehr der Gesetzgeber Einzelfälle regelt, desto schwieriger ist es, solche Fälle zu erfassen, die nicht geregelt sind, aber an sich auch von dem Gesetz erfasst werden sollen. Zwar kann man im Zivilrecht noch mit Analogien arbeiten (muss aber hier bereits darlegen, dass der Gesetzgeber den vorliegenden Fall offensichtlich übersehen und nicht einfach willentlich nicht geregelt hat), im Strafrecht geht das wegen dem dort herrschenden Analogieverbot überhaupt nicht. Würde der Gesetzgeber also die „Beschimpfung“ genau definieren (was allein aus sprachlichen Gründen dazu führen würde, dass eine Vielzahl von Einzelfällen, die eigentlich auch hierunter fallen sollen, nicht erfasst werden), kann das Gericht nicht sagen, irgendetwas anderes würde auch hierunter fallen. Die Definition möchte ich aber mal sehen, die einen gerechten und ausgewogenen Anwendungsbereich des Gesetzes ermöglicht. Es gibt auch gar keinen Grund dafür, denn darin liegt ja die Aufgabe der Rechtswissenschaft, als Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Gerichten letzteren das notwenidge dogmatische Handwerkszeug zu geben, dass sie dann anwenden können, das aber auch bei Bedarf angepasst werden kann.

Richtig ist, dass die Gerichte sich bei der Gesetzesauslegung der deutschen Sprache bedienen sollen. Das aber nur bei der grammatischen Auslegung, die nur eine von 4 Auslegungen ist (neben teleologischer, systematischer und historischer). Auch hier gibt es eine umfangreiche Methodik, wie die Gerichte arbeiten dürfen und müssen und deren richtige Anwendung ist von der nächsten Instanz überprüfbar.

Mit andere Worten: Dieses System, das sich über Jahrzente (als Rechtswissenschaft als solche über Jahrhunderte) etabliert hat, hat schon einen Sinn. Wenn Du das kritisierst, sollten schon konkrete Fälle oder Rechtsregeln genannt werden, bei denen das nicht funtioniert, sowie unter Hinzufügung der Erklärung, warum das aufgrund einer zu zurückhaltenden gesetzgeberischen Regulierung nicht funktioniert (wobei das an sich auch nichts Neues ist, da das Verhältnis von Rechtsschaffung und Rechtsanwendung seit Ewigkeit immer neuen Diskussionen und Anpassungen unterliegt).

Gruß
Dea

3 „Gefällt mir“

Noch einmal (auch wenn ich irgendwie das Gefühl habe, dass Du
Dir schon eine Meinung gebildet hast und die zwingend
durchsetzen möchtest):

Das ist natürlich das Restrisiko der Gesetzgebung, aber wie’s
im Moment läuft, ist es eher eine gigantische
Arbeitsbeschaffubgsmaßnahme für Juristen, die ja vor lauter
Arbeit und Armut im Parlament erschreckend unterrepräsentiert
sind.

Das ist Unsinn.

Es geht mir nicht um das Durchsetzen einer Meinung, auch weil ich wohl kaum den öffentlichen Frieden gefährde und von daher persönlich nicht betroffen bin.

Gesetze müssen zwingen abstrakt sein, um in der Praxis
überhaupt funktionieren zu können. Jeder Fall ist etwas
anders als der andere (jeder Wortlaut einer Beleidigung ist
anders als ein anderer). Es kann und darf nicht die Aufgabe
des Gesetzgebers sein, alles zu definieren.

Warum nicht? Weil das Gesetz lediglich abstrakte Prinzipien
vorgibt. Deren Konkretisierung und Anwendung im Einzelfall ist
den Gerichten vorbehalten und deren Aufgabe (weshalb entgegen
der landläufigen Meinung Richter eben doch etwas mehr zu tun
haben, als das Gesetz abzulesen). Es geht hier um
Rechtsdogmatik und -Methodik.

So ist das natürlich richtig, Beleidigung ist strafbar, was beleidigend ist, entscheidet das Gericht.

Das bedeutet umgekehrt nicht, dass der Gesetzgeber alles offen
lassen kann. Denn einerseits muss er noch immer als
demokratisch legitimiertes Organg die grundlegenden
Entscheidungen selbst treffen. Hinzu kommt, dass dort, wo die
potentiellen Anwendungsbereiche des Gesetzes eingeschränkter
und übersehbarer sind, der Gesetzgeber mehr regeln kann und
auch muss.

Da wird’s etwas schwammig, auf einerseits folgt meist andererseits, es sei denn, man hat den Faden verloren.

Dein Verweis auf sogannte Arbeitsbeschaffungsaßnahmen läuft
etwa bei den Steuergesetzen (versuche mal dort etwas zu
finden, was nicht geregelt ist) oder gerade im öffentlichen
Recht (versuche etwa mal in den ganzen BImSchV’en
Auslegungsspielräume zu finden) ganz schnell leer.

Da machst du ein völlig neues Fass auf, wenn ich bösartig bin, um mir nachzuweisen, dass ich keine Ahnung habe. Mehr als Ahnung habe ich auch nicht, aber ich ahne, dass die Verwaltungs- und Steuergerichte (ja, ich weiß, die heißen anders) Milliardenumsätze machen, weil die Gesetzte zu kompliziert sind und sogar die Behörden überfordern. Oder liege ich falsch, wenn ich sage, dass ein deutlich zweistelliger Anteil solcher Verfahren gegen die Behörden ausgeht?

Umgekehrt ist es völlig offensichtlich, dass der Gesetzgeber
nicht regeln kann, was alles eine Beleidigung oder eine
Beschimpfung ist (sollen da Seiten mit 500 Absätzen gefüllt
werden, in denen Beleidigungsbegriffe stehen?). Hier kann kann
er nur die Grundsätze regeln (also, dass eine Beldigung
strafbar ist). Die Rechtswissenschaft baut dann die zugehörige
Dogmatik auf und die Gerichte wenden sie an.

Bei Beleidigung gebe ich dir Recht, das ist immer eine Empfindensfrage. Wenn mir jemand sagt „schwick deine mudda“ sag ich ihm „viel spaß“. Für den anderen ist das weniger spaßig.

Eine andere Frage ist aber, ob eine Beleidigung oder Beschimpfung vorliegt. Wenn ich sage „ihr Christen seid blöd“ ist das eine Beleidigung. Ob es eine Beschimpfung ist, da setzt in der Tat der Ermessensspielraum des Gerichts ein.

Wenn ich aber sage „das Christentum ist dumm“ ist m.E. das Schimpfen nicht erfüllt, weil dieses vom Wortsinn her das Demütigen als Zweck beinhaltet, und Verhalten als dumm zu bezeichnen ist noch keine Demütigung.

Man darf auch folgendes nicht vergessen. Je mehr der
Gesetzgeber Einzelfälle regelt, desto schwieriger ist es,
solche Fälle zu erfassen, die nicht geregelt sind, aber an
sich auch von dem Gesetz erfasst werden sollen.

Klar

Zwar kann man
im Zivilrecht noch mit Analogien arbeiten (muss aber hier
bereits darlegen, dass der Gesetzgeber den vorliegenden Fall
offensichtlich übersehen und nicht einfach willentlich nicht
geregelt hat), im Strafrecht geht das wegen dem dort
herrschenden Analogieverbot überhaupt nicht.

Auch klar

Würde der
Gesetzgeber also die „Beschimpfung“ genau definieren (was
allein aus sprachlichen Gründen dazu führen würde, dass eine
Vielzahl von Einzelfällen, die eigentlich auch hierunter
fallen sollen, nicht erfasst werden), kann das Gericht nicht
sagen, irgendetwas anderes würde auch hierunter fallen. Die
Definition möchte ich aber mal sehen, die einen gerechten und
ausgewogenen Anwendungsbereich des Gesetzes ermöglicht.

Du blickst es anscheinend nicht. Wenn - oder vielmehr weil - die Beschimpfung strafbar ist (wenn sie den Frieden stört), ist das Gericht aufgefordert, eine Beschimpfung festzustellen.

Verächtlichmachung, Verhöhnung, Beleidigung und Verarschung=Parodie sind im Gesetz nicht erwähnt und können auch vom Gericht nicht als strafbar erkannt werden, es gibt da doch sowas wie Gesetztesvorbehalt, soweit ich weiß.

Um’s nochmal auf den Punkt zu bringen, man spricht ja vom Gottes"lästerungs"paragraphen, und die Lästerung umfasst ja die oben von mir genannte Unflätigkeiten. Im aktuellen StGB ist aber nur von Beschimpfung die Rede. Hat das in der RechtSPRECHUNG Konsequenzen?

Es
gibt auch gar keinen Grund dafür, denn darin liegt ja die
Aufgabe der Rechtswissenschaft, als Bindeglied zwischen
Gesetzgeber und Gerichten letzteren das notwenidge dogmatische
Handwerkszeug zu geben, dass sie dann anwenden können, das
aber auch bei Bedarf angepasst werden kann.

Rechtswissenschft, eine genau so lächerliche Wissenschaft wie die BuchhaltEEErik, mit langem E. Gesetzgeber haben ihre Arbeit ordentlich zu machen, wie auch die Rechtspfleger, demnächst haben wir noch eine Wissenschaft der KloputztEErik.

Richtig ist, dass die Gerichte sich bei der Gesetzesauslegung
der deutschen Sprache bedienen sollen. Das aber nur bei der
grammatischen Auslegung, die nur eine von 4 Auslegungen ist
(neben teleologischer, systematischer und historischer). Auch
hier gibt es eine umfangreiche Methodik, wie die Gerichte
arbeiten dürfen und müssen und deren richtige Anwendung ist
von der nächsten Instanz überprüfbar.

Das ist wohl ein Erguss der Rechtswissenschaften. Wenn ich ein Gesetz verstehen und befolgen soll, dann soll ich 4 Varianten berücksichtigen? Langsam wundert mich nichts mehr, mehr Phantasie bei der Auslegung der Gesetzte hätte mich wohl weiter gebracht.

Mit andere Worten: Dieses System, das sich über Jahrzente (als
Rechtswissenschaft als solche über Jahrhunderte) etabliert
hat, hat schon einen Sinn. Wenn Du das kritisierst, sollten
schon konkrete Fälle oder Rechtsregeln genannt werden, bei
denen das nicht funtioniert, sowie unter Hinzufügung der
Erklärung, warum das aufgrund einer zu zurückhaltenden
gesetzgeberischen Regulierung nicht funktioniert (wobei das an
sich auch nichts Neues ist, da das Verhältnis von
Rechtsschaffung und Rechtsanwendung seit Ewigkeit immer neuen
Diskussionen und Anpassungen unterliegt).

Ich habe erstmal überhaupt nichts kritisiert, sondern eine ziemlich konkrete Frage gestellt. Es war auch nicht meine Absicht, und ist es auch nicht, den einen oder anderen satirischen Seitenhieb zum Hauptthema zu machen.

In Erwatung einer Antwort verbleibend, Zoelomat

Ich weiß nicht, ob man die Religion so vom Menschen trennen
kann.

An diesem Punkt ist ein „man“ nicht mehr angebracht. Manche können es, andere nicht. Ich hatte früher so eine Art Borniertheit, als Linker und Nachzügler der 68er-Generation, dass alle Rechten (CDU-Wähler) Arschlöcher sind. Ziemlich schnell aber habe ich bemerkt, dass der Wert eines Menschen, und damit meine ich nicht den abstrakten Wert, der ist für alle gleich, sondern den konkreten Wert, also wie liebevoll und aufbauend ein Mensch ist, sehr wenig mit der politischen Gesinnung zu tun hat.

So bin ich Atheist, habe aber durchaus glaubende Menschen in meinem Freundeskreis. Das sagt ehrlich gesagt nicht viel über einen Menschen aus, ob er religiös ist. Für mich ist es nur das fehlende Quentchen Ehrlichkeit und Mut, sich einzugestehen, dass wir uns LEIDER nicht im Himmel wiedersehen.

Religon ist für die Gläubigen das „Menschsein“ selbst.

Was dagegen, wenn ich mehr sehe? Ich sehe den Menschen hinter seiner Mauer des Glaubens. Will nicht heißen, dass ich besser sehe, in der Tat bin ich ein bisschen shizo, aber anders.

Kirche ist in erster Linie eine Gesellschaft und erst in
zweiter eine Institution. Wie können Sie einen Teil eines
Menschen oder einer Kultur respektieren und den anderen Teil
nicht?

Das kann jeder, der nicht an einen Gott glaubt. Der sieht halt den Menschen, der als kleinen Teil seiner Persönlichkeit den Irrglauben hat. Einen Gläubigen kann ich genauso akzeptieren wie jemanden, der verschiedenfarbige Socken anhat. Es ist eine Eigenart, nur eine, und nicht unbedingt wichtige.

Wäre es nicht richtiger, einen Menschen mitsamt seinem
Glauben zu respektieren? Was bringt Ihnen persönlich die
negative Einstellung zu dem, was den Gläubgen im Menschen
ausmacht?

Als wenn es da irgendeinen Spielraum gäbe. Wenn man nicht an einen Gott glaubt, dann glaubt man halt nicht. Und so unverständlich kann diese Haltung doch nicht sein, die Gottesbeweise sind schon recht dürftig.

Aber ich will nicht auf das Für und Wider des Glaubens hinaus, sondern darauf, dass Sie (und das quäle ich mal raus, weil in solchen Foren meist das Foren-Du gilt, wie unter Kollegen) mal simpel, aber konsequent durchdenken, wie ein Mensch, der ungläubig und aller menschlichen Empfindungen wie Liebe, Hass, Neid, Ehrfurcht usw. fähig ist denn anders reagieren soll.

Wenn ich einen Menschen mag, dann mag ich ihn, und wenn er glaubt, dann glaubt er, und wenn ich den Glauben als Irrglauben ansehe, dann ist das so. Soll das irgendwas daran ändern, dass ich ihn mag? Dann fragt ich erstens warum, und zweitens wie denn.

Es bleibt also nur die Möglichkeit, zu sagen, wer meinen Glauben nicht akzeptiert, der bleibe mir fern. Das haben Sie mit dem Sie ja fast schon angeboten.

Gruß, Zoelomat

Andererseits scheint
mir die Deutsche Sprache eine der klarsten zu sein

Nein. Jede Sprache ist unklar, und die deutsche Sprqache ist auch nicht klarer als andere. Das kannst du mir als Sprachwissenschaftler glauben.

Gruß,
M.

Du blickst es anscheinend nicht.

Und hier endet das Gespräch. Ich habe es nicht nötig, mir von einem Laien sagen zu müssen, ich würde unser Recht nicht verstehen.

Such Dir einen anderen zum Disuktieren.

Rechtswissenschft, eine genau so lächerliche Wissenschaft wie
die BuchhaltEEErik, mit langem E. Gesetzgeber haben ihre
Arbeit ordentlich zu machen, wie auch die Rechtspfleger,
demnächst haben wir noch eine Wissenschaft der KloputztEErik.

Dazu auch noch von einem Laien, der überhaupt keine Ahnung hat und meint, hier die Klappe aufreißen zu müssen.

Troll Dich!

3 „Gefällt mir“

Nein. Jede Sprache ist unklar, und die deutsche Sprqache ist
auch nicht klarer als andere.

Als „technical writer“ kann ich dir aber auch sagen, dass man sich Mühe geben kann, um sich klar und verständlich auszudrücken.

Sicher, schön liest sich das dann nicht unbedingt. Aber darauf sollte es bei technischen Dokumentationen und Gesetzen wohl auch nicht ankommen. Leider erfüllen bei weitem nicht alle Gesetze die Anforderung klar und präzise zu sein.

Gruß

Anwar

Als „technical writer“ kann ich dir aber auch sagen, dass man
sich Mühe geben kann, um sich klar und verständlich
auszudrücken.

Das kann ich dir als Journalaist auch sagen.

M.