Noch einmal (auch wenn ich irgendwie das Gefühl habe, dass Du
Dir schon eine Meinung gebildet hast und die zwingend
durchsetzen möchtest):
Das ist natürlich das Restrisiko der Gesetzgebung, aber wie’s
im Moment läuft, ist es eher eine gigantische
Arbeitsbeschaffubgsmaßnahme für Juristen, die ja vor lauter
Arbeit und Armut im Parlament erschreckend unterrepräsentiert
sind.
Das ist Unsinn.
Es geht mir nicht um das Durchsetzen einer Meinung, auch weil ich wohl kaum den öffentlichen Frieden gefährde und von daher persönlich nicht betroffen bin.
Gesetze müssen zwingen abstrakt sein, um in der Praxis
überhaupt funktionieren zu können. Jeder Fall ist etwas
anders als der andere (jeder Wortlaut einer Beleidigung ist
anders als ein anderer). Es kann und darf nicht die Aufgabe
des Gesetzgebers sein, alles zu definieren.
Warum nicht? Weil das Gesetz lediglich abstrakte Prinzipien
vorgibt. Deren Konkretisierung und Anwendung im Einzelfall ist
den Gerichten vorbehalten und deren Aufgabe (weshalb entgegen
der landläufigen Meinung Richter eben doch etwas mehr zu tun
haben, als das Gesetz abzulesen). Es geht hier um
Rechtsdogmatik und -Methodik.
So ist das natürlich richtig, Beleidigung ist strafbar, was beleidigend ist, entscheidet das Gericht.
Das bedeutet umgekehrt nicht, dass der Gesetzgeber alles offen
lassen kann. Denn einerseits muss er noch immer als
demokratisch legitimiertes Organg die grundlegenden
Entscheidungen selbst treffen. Hinzu kommt, dass dort, wo die
potentiellen Anwendungsbereiche des Gesetzes eingeschränkter
und übersehbarer sind, der Gesetzgeber mehr regeln kann und
auch muss.
Da wird’s etwas schwammig, auf einerseits folgt meist andererseits, es sei denn, man hat den Faden verloren.
Dein Verweis auf sogannte Arbeitsbeschaffungsaßnahmen läuft
etwa bei den Steuergesetzen (versuche mal dort etwas zu
finden, was nicht geregelt ist) oder gerade im öffentlichen
Recht (versuche etwa mal in den ganzen BImSchV’en
Auslegungsspielräume zu finden) ganz schnell leer.
Da machst du ein völlig neues Fass auf, wenn ich bösartig bin, um mir nachzuweisen, dass ich keine Ahnung habe. Mehr als Ahnung habe ich auch nicht, aber ich ahne, dass die Verwaltungs- und Steuergerichte (ja, ich weiß, die heißen anders) Milliardenumsätze machen, weil die Gesetzte zu kompliziert sind und sogar die Behörden überfordern. Oder liege ich falsch, wenn ich sage, dass ein deutlich zweistelliger Anteil solcher Verfahren gegen die Behörden ausgeht?
Umgekehrt ist es völlig offensichtlich, dass der Gesetzgeber
nicht regeln kann, was alles eine Beleidigung oder eine
Beschimpfung ist (sollen da Seiten mit 500 Absätzen gefüllt
werden, in denen Beleidigungsbegriffe stehen?). Hier kann kann
er nur die Grundsätze regeln (also, dass eine Beldigung
strafbar ist). Die Rechtswissenschaft baut dann die zugehörige
Dogmatik auf und die Gerichte wenden sie an.
Bei Beleidigung gebe ich dir Recht, das ist immer eine Empfindensfrage. Wenn mir jemand sagt „schwick deine mudda“ sag ich ihm „viel spaß“. Für den anderen ist das weniger spaßig.
Eine andere Frage ist aber, ob eine Beleidigung oder Beschimpfung vorliegt. Wenn ich sage „ihr Christen seid blöd“ ist das eine Beleidigung. Ob es eine Beschimpfung ist, da setzt in der Tat der Ermessensspielraum des Gerichts ein.
Wenn ich aber sage „das Christentum ist dumm“ ist m.E. das Schimpfen nicht erfüllt, weil dieses vom Wortsinn her das Demütigen als Zweck beinhaltet, und Verhalten als dumm zu bezeichnen ist noch keine Demütigung.
Man darf auch folgendes nicht vergessen. Je mehr der
Gesetzgeber Einzelfälle regelt, desto schwieriger ist es,
solche Fälle zu erfassen, die nicht geregelt sind, aber an
sich auch von dem Gesetz erfasst werden sollen.
Klar
Zwar kann man
im Zivilrecht noch mit Analogien arbeiten (muss aber hier
bereits darlegen, dass der Gesetzgeber den vorliegenden Fall
offensichtlich übersehen und nicht einfach willentlich nicht
geregelt hat), im Strafrecht geht das wegen dem dort
herrschenden Analogieverbot überhaupt nicht.
Auch klar
Würde der
Gesetzgeber also die „Beschimpfung“ genau definieren (was
allein aus sprachlichen Gründen dazu führen würde, dass eine
Vielzahl von Einzelfällen, die eigentlich auch hierunter
fallen sollen, nicht erfasst werden), kann das Gericht nicht
sagen, irgendetwas anderes würde auch hierunter fallen. Die
Definition möchte ich aber mal sehen, die einen gerechten und
ausgewogenen Anwendungsbereich des Gesetzes ermöglicht.
Du blickst es anscheinend nicht. Wenn - oder vielmehr weil - die Beschimpfung strafbar ist (wenn sie den Frieden stört), ist das Gericht aufgefordert, eine Beschimpfung festzustellen.
Verächtlichmachung, Verhöhnung, Beleidigung und Verarschung=Parodie sind im Gesetz nicht erwähnt und können auch vom Gericht nicht als strafbar erkannt werden, es gibt da doch sowas wie Gesetztesvorbehalt, soweit ich weiß.
Um’s nochmal auf den Punkt zu bringen, man spricht ja vom Gottes"lästerungs"paragraphen, und die Lästerung umfasst ja die oben von mir genannte Unflätigkeiten. Im aktuellen StGB ist aber nur von Beschimpfung die Rede. Hat das in der RechtSPRECHUNG Konsequenzen?
Es
gibt auch gar keinen Grund dafür, denn darin liegt ja die
Aufgabe der Rechtswissenschaft, als Bindeglied zwischen
Gesetzgeber und Gerichten letzteren das notwenidge dogmatische
Handwerkszeug zu geben, dass sie dann anwenden können, das
aber auch bei Bedarf angepasst werden kann.
Rechtswissenschft, eine genau so lächerliche Wissenschaft wie die BuchhaltEEErik, mit langem E. Gesetzgeber haben ihre Arbeit ordentlich zu machen, wie auch die Rechtspfleger, demnächst haben wir noch eine Wissenschaft der KloputztEErik.
Richtig ist, dass die Gerichte sich bei der Gesetzesauslegung
der deutschen Sprache bedienen sollen. Das aber nur bei der
grammatischen Auslegung, die nur eine von 4 Auslegungen ist
(neben teleologischer, systematischer und historischer). Auch
hier gibt es eine umfangreiche Methodik, wie die Gerichte
arbeiten dürfen und müssen und deren richtige Anwendung ist
von der nächsten Instanz überprüfbar.
Das ist wohl ein Erguss der Rechtswissenschaften. Wenn ich ein Gesetz verstehen und befolgen soll, dann soll ich 4 Varianten berücksichtigen? Langsam wundert mich nichts mehr, mehr Phantasie bei der Auslegung der Gesetzte hätte mich wohl weiter gebracht.
Mit andere Worten: Dieses System, das sich über Jahrzente (als
Rechtswissenschaft als solche über Jahrhunderte) etabliert
hat, hat schon einen Sinn. Wenn Du das kritisierst, sollten
schon konkrete Fälle oder Rechtsregeln genannt werden, bei
denen das nicht funtioniert, sowie unter Hinzufügung der
Erklärung, warum das aufgrund einer zu zurückhaltenden
gesetzgeberischen Regulierung nicht funktioniert (wobei das an
sich auch nichts Neues ist, da das Verhältnis von
Rechtsschaffung und Rechtsanwendung seit Ewigkeit immer neuen
Diskussionen und Anpassungen unterliegt).
Ich habe erstmal überhaupt nichts kritisiert, sondern eine ziemlich konkrete Frage gestellt. Es war auch nicht meine Absicht, und ist es auch nicht, den einen oder anderen satirischen Seitenhieb zum Hauptthema zu machen.
In Erwatung einer Antwort verbleibend, Zoelomat