Hi alle,
anlässlich einer kleinen Debatte im „Eltern-Kind“-Brett wollte ich nur mal fragen, inwieweit „Blaumachen“ einen Strafbestand darstellt. Ist das Betrug? Oder völlig legal und harmlos?
Interessiert (aber nicht mehr betroffen, deshalb ohne Verklausulierung)
Anja
Hallo,
inwieweit „Blaumachen“ einen Strafbestand
darstellt. Ist das Betrug? Oder völlig legal und harmlos?
Kommt drauf an, was konkret gemeint ist.
-
Einfaches unentschuldigtes Fehlen (später kommen/früher von der Arbeit abhauen)?
– mit Fälschung von Anwesenheitsnachweisen?
– ohne Fälschung von Anwesenheitsnachweisen?
-
Sich vom Arzt ‚‚einen gelben Schein holen‘‘ (obwohl man nicht krank ist)?
Grundsätzlich ist einfaches unentschuldigtes Fehlen (wenn man nicht dem Arbeitgeber gegenüber behauptet, gearbeitet zu haben) kein Straftatbestand.
MfG
Das ist nur ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Dagegen kann keiner was machen.
Das ist nur ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Na sooo schnell schießen die Preussen dann auch wieder nicht. Kommt schon auf die Situation an.
Dagegen kann keiner was machen.
Warum nicht?
Blaumachen ist da schon ein Grund. Im Link ist das noch für alle zum nachlesen da.
http://www.rechtspraxis.de/arbeit/kuendgrund.html
1 „Gefällt mir“
Hi!
Blaumachen ist da schon ein Grund. Im Link ist das noch für
alle zum nachlesen da.
Und Du glaubst, dass es für eine ao Kündigung reicht, wenn jemand mal einen Tag blaumacht?
Gruß
Guido
Blaumachen ist da schon ein Grund.
Was glaubst du wohl, warum ich geschrieben habe: ‚‚Kommt schon auf die Situation an.‘‘?
Im Link ist das noch für
alle zum nachlesen da.
http://www.rechtspraxis.de/arbeit/kuendgrund.html
Auf welche, der dort angeführten Kriterien bezieht sich denn deine - ziemlich pauschal gehaltene - Antwort?
Hi,
in dem Fall um
- Sich vom Arzt ‚‚einen gelben Schein holen‘‘ (obwohl man
nicht krank ist)?
Gegenüber dem AG wäre das meines Erachtens Betrug, wenn man sich dadurch Entgeltfortzahlung erschleicht. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Und der Arzt macht sich u.U. strafbar, wenn er ein ‚‚unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen‘‘ ausstellt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__278.html
Es geht um Fehlzeiten. Also denke ich, daß §626 BGB zutrifft. Auf die Meinung von Lavay bin ich gespannt.
o.t. … ich gebs auf 
… weitere Erklärungsversuche wären nur eine Wiederholung meiner bereits geposteten Antworten.
Hi!
Es geht um Fehlzeiten. Also denke ich, daß §626 BGB zutrifft.
Was Du denkst, ist erstmal uninteressant, wenn Du die pauschlae Behauptung aufstellst, man könne nichts gegen eine außerordentliche Kündigung machen.
Denn das ist ein mit achso breiter Brust vorgetragenes Statemanet, was schlicht eines ist: FALSCH!
Selbst, wenn ein AG unzweifelhaft belegen kann, dass der Mitarbeiter einfach mal einen Tag zu Hause bleibt (Achtung, das ist ein BEISPIEL, also nicht pauschal zu werten), weil er schlicht keinen Bock hatte, wird er ohne Vorgeschichte bei einem Prozess keine Chance haben, wenn er den MA deshalb fristlos kickt.
Auf die Meinung von Lavay bin ich gespannt.
Hier geht es nicht um Meinungen…
Gruß
GUido
danke - so dachte ich es mir - owT
…