Kann man auch blaue Briefe (die ich eigentlich nur von Amts Wegen her kenne) auch privat verschicken? Oder ist das untersagt?
MfG
MATHIAS
Kann man auch blaue Briefe (die ich eigentlich nur von Amts Wegen her kenne) auch privat verschicken? Oder ist das untersagt?
MfG
MATHIAS
Hallo Mathias,
vielleicht solltest Du den „blauen Brief“, den zu versenden gedenkst, erst einmal genauer definieren.
Grundsätzlich steht es Dir z. B. in Vollstreckungssachen natürlich frei, einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung zu beauftragen. Bevor ich aber Näheres sage, wüßte ich gerne mehr.
So long
Tessa
wenn Du den Versand eines Briefes mit Postzustellungsurkunde meinst, dann darfst auch Du diese benutzen.
Andreas
Nein, ich meine keine Briefe mit Postzustellungsurkunde, sondern ganz normale Briefe mit oder ohne Fenster, wie sie es auch in weiß eben gibt.
MfG
mATHiaS
Hallo Mathias,
nimm die Farbe, die Du für den Anlaß passend findest oder einfach nur leiden magst. Da bist Du völlig frei. Du kannst ja auch die Seite einer beliebigen Zeitschrift verwenden und daraus einen Briefumschlag falten. Kann übrigens richtig gut aussehen.
Gruß
Wolfgang