Hi Mec Fleih,
das ganze soll das gleiche wie die Namensschilder, Weihnachtsbäumchen etc. Es ist Modeschnickschnack. Die Polizei duldet es genauso wie die verbotenen nach vorn strahlenden orangefarbenen Leuchten, obwohl sie reihenweise Mängelberichte schreiben könnte. Da man für LKW nur schwerlich abgedunkelte oder farbige Rückleuchten, Sportauspuffanlagen, Spurverbreiterungen oder Tieferlegungssätze bekommt, ist eben die blaue LED das Unterscheidungsmerkmal 
Ich persönlich halte das blau aber aufgrund der Verwechslungsgefahr für bedenklich.
Gruss Sebastian
1 „Gefällt mir“