Blaues Blink-LED-Licht im Auto?

Hallo,

angenommen jemand möchte sich eine kleine (2 reihige) LED-Blinkleiste hinter die Windschutzscheibe bauen. Wäre das strafbar? :wink:
Blinkt dann 2 mal schnell, pause, 2 mal schnell, pause, etc…

Ich weiß ja das es wohl nicht zulässig ist sich blaue Rundumleuchten aufs Dach zu kleben, aber blinkendes blaues LED-Licht darf man doch haben oder?

Grüsse
Alex

Nein, in dem Moment, in dem du das machst erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges, da du keine zusätzlichen Lichtanlagen am Kfz anbringen darfst - gleiches Spiel bei Boden- oder Fußraumbeleuchtung.

Gruß Andreas

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Abgesehen davon, dass ich mich frage, zu was das gut sein soll,
ausser andere Verkehrsteilnehmer zu irritieren. Gibt´s keine anderen
Spielzeuge für nicht erwachsen werden wollende?

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Hallo.

Besitzen im Auto darfst du sogar eine Blaue Rundumleuchte, aber sie darf weder Betriebsbereit noch auf das Dach gestellt werden. Ich meine zu wissen, das es sogar erlaubt ist, die Rundumleuchte aufs Amaturenbrett im AUSGESCHALTETEN Zustand zu stellen, sicher bin ich mir aber nicht. Schau am besten mal ins StVG, StVO und StVZO denke die 3 Gesetzbücher könnten dir helfen =) (finden kannste Sie über Google wenn du die Abkürzungen reinschreibst)

MfG
Sven

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ist ne Ordnungswidrigkeit, kostet beim Erwischt werden Geld und vom Strom trennen mußt Du es dann auch. Also spar dir das Geld.

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