Stellen wir uns folgenden hypotetischen Sachverhalt vor: Ein Patient wird von einem Arzt im Jahr 2010 behandelt. ! Nach 3 Jahren ! - also im Jahr 2013 - meldet sich die Praxis telefonisch bei dem Patienten und teilt ihm mit, dass er für ein (Medikament/Utensil für die Behandlung) noch etwas unterschreiben müsste.
Auf die Nachfrage des Patienten, warum dies erst jetzt nach drei Jahren unerschrieben werden müsste, teilt die Sprechstundenhilfe mit, dass das (Medikament/Utensil für die Behandlung) nicht von der Krankenkasse übernommen wurde. Die Sprechstundenhilfe macht danach viel Druck, dass das Dokument noch in den nächsten Tagen unterschrieben werden müsste, damit dies noch in diesem Jahr abgerechnet werden könnte. Patient eilt noch am selben Tag zur Praxis, um das Dokument zu unterschreiben. Das Dokument zum unterschreiben stellt sich als blaues Rezept heraus! Der Patient stellt daraufhin die Frage ob er dieses (Medikament/Utensil zur Behandlung) dann selbst bezahlen müsse ? Die Sprechstundenhilfe versichert, dass der Patient dies nicht tun müsse. Daraufhin unterschreibt der Patient mit dem aktuellen Datum und mit einer Unterschrift, die nicht seiner eigenen entspricht. Das Rezept wird in der Praxis einbehalten.
Fragen:
-
Geht es in dieser Praxis noch mit rechten Dingen zu ?! Ein blaues Rezept, also wofür die Kosten selbst zu tragen sind, erst 3 Jahren nach der Behandlung zu unterschreiben ?
-
Ist das Rezept gültig, obwohl der Patient die Unterschrift klar anders gesetzt hat, als in anderen Dokumenten.
Gruß und Danke für alle Antworten !