Blaulicht

Hallo!

Muss man einem Polizeiauto aus dem Weg fahren, wenn es nur Blaulicht an hat und auch nicht das Martinshorn anschaltet, wenn es direkt hinter einem ist?

Stimmt es, dass die Polizei bei einem Einsatz, bei dem sie Blaulicht und Martinshorn verwenden darf, das Martinshorn zwischendurch nicht ausmachen darf?

Wie sieht es bei diesen Staatskolonnen aus? Die Motorräder, die davor die Straße freihalten, machen weder Blaulicht noch Martinshorn an.
Wann muss man denen aus dem Weg fahren?
Sie überfahren zB auch einfach so rote Ampeln und halten sich nicht an die Verkehrsregeln. Dürfen sie dies überhaupt einfach so ohne Blaulicht?

Danke schonmal!,
Gruß
Paul

Hallo,

das ist ein weites Feld, weil bestimmte Rechte nicht an ein Fahrzeug, schon mal nicht an ein Blaulicht gebunden sind. Die anderen Verkehrsteilnehmer deshalb es auch nicht bemerken können.

Als Beispiel sei mal genannt, ein Polizist in seinem Privat-Pkw, der eine Straftat sieht und den Übeltäter verfolgen will. Es muss sich selber in Dienst versetzen, und bekommt dadurch Sonderrechte.

Und jetzt, bevor ich viel schreibe, setze ich einen Link

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…

da werden Sonderrechte und Wegerechte beschrieben, achte darauf was Sonderrechte und was Wegerechte sind.

Und nur als Anmerkung, und als Meinung gekennzeichnet.

Wenn ein Fahrzeug Blaulicht an hat, aber das Martinshorn aus, kann es durchaus gewichtige Gründe geben. Die Polizei will einen Übeltäter nicht warnen indem sie mit Fanfaren kommt, ein Fahrer eines Rettungswagen, möchte den Patienten schonen, das der nicht in Panik verfällt, wenn der merkt das es etwas arg eilig ist.

Manchmal sollen auch nur die Anwohner geschont weren.

Deshalb, einfach Platz machen und nicht Paragraphen reiten. :wink:

Gruß

hartmut

Danke für den tollen Link!
Ich habe es jetzt verstanden.

Die Polizeimotorräder der Kolonnen dürfen also auch ohne Blaulicht gegen die Verkehrsregelt verstoßen, da sie Sonderrechte haben.
Die Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe, einen Staatschef zum Flughafen zu bringen, sehen sie als drigend geboten an.
Ich bin da anderer Meinung, aber diese kann wohl nichts direkt bewirken :smile:

Blaulicht alleine zieht nicht die Aufforderung
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
nach sich.

Deshalb, einfach Platz machen und nicht Paragraphen reiten.

Ich tue dies auch, wenn ich erkenne, dass es ein Krankenwagen ist oder ein Polizeiauto, was es wirklich eilig hat.
Ich tue mich aber etwas schwer, dies auch zu erkennen, wenn wieder die Ampeln abgestellt werden, 50 Motorräder, 10 Mannschaftswagen und 20 schwarze Autos hinter mit auftauchen.

Also danke nochmal für den schönen Link, du hast mir sehr weitergeholfen. Wenn ich mal wieder ein Polizeiauto sehe, was auf dem Bürgersteig vor dem Bäcker parkt, werde ich die Beamten mal fragen, was ihre dringend gebotene hoheitliche Aufgabe ist.

Wenn ich mal wieder ein Polizeiauto sehe, was
auf dem Bürgersteig vor dem Bäcker parkt, werde ich die
Beamten mal fragen, was ihre dringend gebotene hoheitliche
Aufgabe ist.

Das kann ich Dir beantworten: Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft.

Alternativ könnten die Beamten natürlich einfach die ihnen zustehende
Frühstückspause machen, irgendwo weit weg „legal“ parken, und wenn dann
um die Ecke jemand umgebracht/überfahren/sonstwas wird, ist das halt Pech.

So, wie es jedoch tatsächlich gemacht wird, ist es im Sinne aller (außer im
Sinne der Beamten, die noch nicht mal eine Viertelstunde Ruhe garantiert
bekommen) und auch im Sinne des Gesetzes.

.m

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Das kann ich Dir beantworten: Aufrechterhaltung der
Einsatzbereitschaft.

Dem kann ich nicht zustimmen; dies ist für mich keine gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Ordnung, wie sie verlangt wird.
Man könnte ja auch argumentieren, dass die Polizisten auch mit Blaulicht zur Kaffeepause fahren können, um schnellst möglich wieder einsatzbereit zu sein.
Eigentlich müssten sie dann bei allen Einsätzen Sondernrechte in Anspruch nehmen können, um keine Zeit mit langsamem Fahren zu vergeuden und schnellst möglich auf einen Notfall reagieren zu können.

Das kann ich Dir beantworten: Aufrechterhaltung der
Einsatzbereitschaft.

Dem kann ich nicht zustimmen; dies ist für mich keine
gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Ordnung, wie sie
verlangt wird.

Es ist vollkommen uninteressant, ob Du dem zustimmst oder nicht.

Man könnte ja auch argumentieren, dass die Polizisten auch mit
Blaulicht zur Kaffeepause fahren können, um schnellst möglich
wieder einsatzbereit zu sein.

Falsch, das wäre durch das Gesetz nicht abgedeckt.

Eigentlich müssten sie dann bei allen Einsätzen Sondernrechte
in Anspruch nehmen können, um keine Zeit mit langsamem Fahren
zu vergeuden und schnellst möglich auf einen Notfall reagieren
zu können.

Die Polizei hat immer Sonderrechte inne und nimmt sie auch regelmäßig
in Anspruch, bspw. beim Befahren einer Fußgängerzone, dem Parken, wo es
eben gerade nötig ist usw. usf.

Was die Verwendung von Sondersignalen sowie die Inanspruchnahme von Wegerechten
angeht, hat der Gesetzgeber höhere Anforderungen definiert, es darf nur
verwendet werden, „wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten
oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder
bedeutende Sachwerte zu erhalten.“

Das liegt daran, dass Alarmfahrten eine gefährliche Sache sind, mit einem etwa
vierfachen Unfallrisiko.

Da Du ansonsten auf meine Erklärung überhaupt nicht eingegangen bist, beende ich
das für mich an dieser Stelle. Nimm einfach hin, dass das bezweifelte Vorgehen
gesetzeskonform ist, ob’s Dir passt oder nicht.

.m

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Dies ist ein Forum zum gegenseitigen Austausch…

Es ist vollkommen uninteressant, ob Du dem zustimmst oder
nicht.

Ich weiß nicht, was das immer soll.
Wenn die Meinung anderer dir egal sind, was tust du dann hier in diesem Forum?

Man könnte ja auch argumentieren, dass die Polizisten auch mit
Blaulicht zur Kaffeepause fahren können, um schnellst möglich
wieder einsatzbereit zu sein.

Falsch, das wäre durch das Gesetz nicht abgedeckt.

Achso, kleines Missverstädniss von mir.
Dann dürfen sie eben immer rote Ampeln überfahren, wenn sie auf dem Weg zu Bäcker sind oder gegen sonstige Regeln verstoßen.

Die Polizei hat immer Sonderrechte inne

Und wieso steht dann da, dass sie sie nur hat, wenn sie Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten sieht?

Was die Verwendung von Sondersignalen sowie die
Inanspruchnahme von Wegerechten
angeht

Ja, das habe ich kurz oben verwechselt.

Da Du ansonsten auf meine Erklärung überhaupt nicht
eingegangen bist, beende ich
das für mich an dieser Stelle.

Wieso? Ich habe genau beschrieben, wieso die Antwort von dir mir nicht plausibel erscheint.

Nagut, einmal noch…

Es ist vollkommen uninteressant, ob Du dem zustimmst oder
nicht.

Ich weiß nicht, was das immer soll.
Wenn die Meinung anderer dir egal sind, was tust du dann hier
in diesem Forum?

Ganz einfach: Es mag sein, dass ich mit meinem Eindruck falsch liege,
derzeit habe ich jedoch das Gefühl, dass Dir die Fakten einfach stinken
und Du für den Gesetzestext und die Erklärungen dazu nicht sonderlich
zugänglich bist.

Man könnte ja auch argumentieren, dass die Polizisten auch mit
Blaulicht zur Kaffeepause fahren können, um schnellst möglich
wieder einsatzbereit zu sein.

Falsch, das wäre durch das Gesetz nicht abgedeckt.

Achso, kleines Missverstädniss von mir.
Dann dürfen sie eben immer rote Ampeln überfahren, wenn sie
auf dem Weg zu Bäcker sind oder gegen sonstige Regeln
verstoßen.

Yep, grundsätzlich ist das auch so. Rote Ampeln sind allerdings ein
wenig problematisch, weil damit fast immer die Inanspruchnahme des
Wegerechts einhergeht -> nur bei Gefahr für Leib und Leben etc.

Die Polizei kann auch Streife in der Fußgängerzone fahren, und dann
eben in der Fußgängerzone parken und Pause machen.

Die Polizei hat immer Sonderrechte inne

Und wieso steht dann da, dass sie sie nur hat, wenn sie
Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten sieht?

Weil’s so ist - jedoch nimmt die Polizei fast immer hoheitliche Aufgaben
wahr (Streife fahren gehört dazu), und mindestens zur genannten
Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft sind die bis jetzt genannten
Kleinigkeiten sicher abgedeckt. Natürlich kommt es immer darauf an, ob
die Verhältnismäßigkeiten gewahrt werden - wegen Brötchen direkt in einer
unübersichtlichen Kurve zu parken, halte ich bspw. für nicht verhältnismäßig.

Was dann noch hinzukommt, ist eben neben dem rein rechtlichen der Aspekt
des „gesunden Menschenverstandes“, von dem her meiner Meinung nach
die Leistung und Verfügbarkeit der Polizei so wichtig ist, dass ich ihr
solche Extrawürstchen mit Freuden zugestehe.

Ist es jetzt etwas klarer geworden?

.m

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Danke für deine Antwort.

und Du für den Gesetzestext und die Erklärungen dazu nicht
sonderlich
zugänglich bist.

Ich habe immer mit den Gesetzestexten gearbeitet und habe natürlich nachgefragt, wenn ich etwas nicht verstanden habe.

Was dann noch hinzukommt, ist eben neben dem rein rechtlichen
der Aspekt
des „gesunden Menschenverstandes“, von dem her meiner Meinung
nach
die Leistung und Verfügbarkeit der Polizei so wichtig ist,
dass ich ihr
solche Extrawürstchen mit Freuden zugestehe.

Ich stimme dir ja grundsätlich zu. Nur setzt mein gesunder Menschenverstand genau entgegengesetzt an. Ich sehe es immer kritisch, wenn staatliche Institutionen sich über irgendwas hinwegsetzen.
Ich habe aber nocheinmal tiefer drüber nachgedacht und würde es befürworten, dass die Polizei vor dem Bäcker parken kann um schnell wieder einsatzbereit zu sein.
Und jetzt sag nicht, dass es vollkommen irrelevant ist, ob ich es befürworte :smile:

Danke nochmal für deine Mühe,
Gruß
Paul

Hi Paul
dafür treten sie oft in Gruppen auf, 4 Mann stellen sich an 2 Kassen bei McD an, 4 schwärmen aus und schreiben ein paar falschparker aus, während nummer 9 mit seiner wanne die rchte Spur der Einkaufsstrasse blockiert, natürlich genau an der effektivsten stelle, wo die 2te Spur Linksbbiegern vorbehalten ist. Dadurch macht er alle die über die Linksabbiegerspur die Wanne passieren zu überfahrern einer duchgezogenen Linie :smile:
Fast täglich zu sehn bei mir ums Eck.
im Wendekreis bei der Bratpfanne gibt es eine ungeschriebene Regel der Toleranz, da parken Polizisten wie Zivilisten im Wendekreis… :smile:
B

Hi
wenn die vorm Bäcker auf dem Bürgersteig stehen, dann machen die das (üblicherweise) während des normalen Dienstes - soweit man von „normal“ sprechen kann.
D.h.: jederzeit können die Beamten gezwungen sein, den Einkauf abzubrechen und sofort mit dem Auto irgendwo hin zu fahren. Auch ist im Auto einiges an Ausrüstung und Bewaffnung, die man nicht unbeobachtet lassen sollte.

Ein Plizeibeamter, der während des Streifendienstes etwas isst, macht keine Pause, sonder isst während der Arbeit.
Ich stell mir vor, der würde Pause machen und bei Einsatzbefehl sagen: „Jetzt nicht, ich habe noch 5 Min. Ruhezeit“.

Gruß
HaWeThie

Dann dürfen sie eben immer rote Ampeln überfahren, wenn sie
auf dem Weg zu Bäcker sind oder gegen sonstige Regeln
verstoßen.

Yep, grundsätzlich ist das auch so. Rote Ampeln sind
allerdings ein
wenig problematisch, weil damit fast immer die Inanspruchnahme
des
Wegerechts einhergeht -> nur bei Gefahr für Leib und Leben
etc.

UNSINN - es fehlt an der „Gebotenheit“.

Die Polizei kann auch Streife in der Fußgängerzone fahren, und
dann
eben in der Fußgängerzone parken und Pause machen.

das stimmt

Weil’s so ist -

UNSINN

Natürlich kommt es immer
darauf an, ob
die Verhältnismäßigkeiten gewahrt werden - wegen Brötchen
direkt in einer
unübersichtlichen Kurve zu parken, halte ich bspw. für nicht
verhältnismäßig.

stimmt

Moin Malte,
ich muss sagen, dass ich die Auslegung der Sonderrechte über die „Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschft“ nicht kenne. Hört sich aber interessant und plausibel an. Kannst Du mir sagen, ob und ggf. wo ich das in einem Kommentar o. ä. nachlesen kann ? Hab schon gegoogelt, aber leider nichts gefunden.

Danke und Gruß…

DomiDo