Blaulicht an Privat-PKW

Hallo,

ich finde zu dem Thema im Internet zwar allerhand, aber eine eindeutige Aussage fehlt dennoch! 

Ist es erlaubt, ein Blaulicht mit Magnetfuß zum Zigarretenanzünder, sich an seinen privaten PKW zu montieren, ohne es dabei zu benutzen! Sprich das Blaulicht ist IMMER deaktiviert, wird nicht genutzt und daher sollte keine Amtsanmaßung, Missbrauch oder sonstiges der Fall sein.

Jedoch finde ich - wie erwähnt - keinen § dazu, der dies eindeutig Schwarz auf Weiß darlegt. Daher nun: Habt ihr diesen § zur Hand, erlaubt es allgemein das deutsche Gesetz oder ist es zu 100% Verboten - egal ob aktiviert oder wie in meinen Fall Deaktiviert.

Danke für die Hilfe :smile:

Hallo,

schau einfach einmal in die StVZO…:smile:

Hallo,

bin juristischer Laie, könnte mir aber vorstellen, dass so etwas wie im Link zur MPU führt :wink:)

Ich habe da etwas passendes gefunden:
http://www.youtube.com/watch?v=23Dzy75n8JA

enjoy, greets, R

Hallo David,

Hallo,

ich finde zu dem Thema im Internet zwar allerhand, aber eine
eindeutige Aussage fehlt dennoch! 

da guckt man ja auch nicht ins Internet, sondern steckt seine Nase in ein gutes Gesetzbuch :wink:

Ist es erlaubt, ein Blaulicht mit Magnetfuß zum
Zigarretenanzünder, sich an seinen privaten PKW zu montieren,
ohne es dabei zu benutzen! Sprich das Blaulicht ist IMMER
deaktiviert, wird nicht genutzt und daher sollte keine
Amtsanmaßung, Missbrauch oder sonstiges der Fall sein.

Jedoch finde ich - wie erwähnt - keinen § dazu, der dies
eindeutig Schwarz auf Weiß darlegt. Daher nun: Habt ihr diesen
§ zur Hand, erlaubt es allgemein das deutsche Gesetz oder ist
es zu 100% Verboten - egal ob aktiviert oder wie in meinen
Fall Deaktiviert.

Nein, die Ausrüstung Deines Privatfahrzeuges mit Blaulicht ist eindeutig verboten. Ob Du es benutzen willst oder nicht ist unwesentlich. Es reicht dass das Ding technisch einsatzbereit ist und sichtbar geführt wird. Einzig erlaubt ist der nicht sichtbare Transport (z.B. vom Laden nach Hause im Kofferraum).

Einzige Ausnahme: Das Fahrzeug gehört zu einer der in §52 III STVZOgenannten Gruppe von Fahrzeugen.
Selbst dann dürfte das Blaulicht aber nur sichtbar geführt werden, wenn eine entsprechende Genehmigung der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle vorliegt.

Einen anderen Paragraphen wirst Du nicht finden, weil der einzig andere Paragraph der hierzu (§38 STVO) nur die Benutzung des blauen Blinklichts regelt, die einer reinen Privatperson, natürlich erst recht untersagt ist.

Persönliche Anmerkung:
Als Privatperson würde ich mir niemals eine solche Lampe sichtbar ins Auto packen:

  1. Kann man sich sicher sein, dass man sich bei einer Polizeikontrolle die volle Aufmerksamkeit der Beamten zuzieht, sobald die bemerken, dass man kein Kollege ist. Dies führt dann im besten Fall zu einer sehr gründlichen Kontrolle von Fahrzeug, Fahrer und Halter.
  2. Schützt das Ding auch nicht vor Strafzetteln wegen falschem Parkens, da die Politessen in der Regel wissen mit welchen Zivilfahrzeugen die Polizei so unterwegs ist und demnach falsche Wagen sofort erkennen
  3. Man sich damit in der Nachbarschaft, Freundes- und Bekanntenkreis einfach nur lächerlich macht.

Danke für die Hilfe :smile:

Gern geschehen. Hoffe das hilft Dir weiter.

Einen schönen 2. Advent wünscht Dir

Dein
Ebenezer

Hi,

und wieder ein Argument dafür keine Rundfunkgebühr zu zahlen.
Danke für den Link

MFG

und wieder ein Argument dafür keine Rundfunkgebühr zu zahlen.

???

wieso, war doch wirklcih ein sehr schön gemachter beitrag

oder war jetzt für mich die ironie des beitrages besser erkennbar als die deinige ??

grüße

und wieder ein Argument dafür keine Rundfunkgebühr zu zahlen.

???

wieso, war doch wirklcih ein sehr schön gemachter beitrag

oder war jetzt für mich die ironie des beitrages besser
erkennbar als die deinige ??

Mal abgesehen, dass der Fernsehbeitrag den Eindruck erzeugt, dass es in Ordnung ist gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen, wird die Möglichkeit überhaupt kein Überholmanöver durchzuführen(was im übrigen überhaupt keine Strafe nach sich ziehen würde) gar nicht erwähnt.
Der Beitrag sieht eher aus wie eine Anleitung für Verkehrssünder als nach Ironie.

Hi Ebenezer :smile:

… Deine Antwort war mit die Beste :wink: Hilft mir auf jeden Fall weiter! :smile: Vielen Dank und schöne Grüße! :smile:

Hallo,

das wäre ja ein wenig wie;
ich habe zwar Hasch in der Tasche , aber ich rauche nicht und will es auch nicht verkaufen.

Gruß Jörg

hallo

Mal abgesehen, dass der Fernsehbeitrag den Eindruck erzeugt,
dass es in Ordnung ist gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen

?
hier liegt eben die schwelle zum ironischen umgang - ich sehe üebrhaupt nicht das die beitragsmacher das in der tat in ordnung finden - vom sprachduktus angefangen über die musik und jeglicher form des beitrages

wird die Möglichkeit überhaupt kein Überholmanöver
durchzuführen(was im übrigen überhaupt keine Strafe nach sich
ziehen würde) gar nicht erwähnt.

nein, wozu auch, es geht ja ums sparen beim überholen - da ist nicht ünerholen ja nicht das thema

Der Beitrag sieht eher aus wie eine Anleitung für
Verkehrssünder als nach Ironie.

wer das so sieht dem muss ich jegliche medienkompetenz absprechen, tut mir leid.

grüße

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Hi

Mal abgesehen, dass der Fernsehbeitrag den Eindruck erzeugt,
dass es in Ordnung ist gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen,

Extra-3 ist eine Satieresendung.

wird die Möglichkeit überhaupt kein Überholmanöver
durchzuführen(was im übrigen überhaupt keine Strafe nach sich
ziehen würde) gar nicht erwähnt.

Das würde auch gar nicht zu dem Beitrag passen.

Grüße
Lilly