Blaulicht fast legal ?

Im Internet stieß ich auf folgendes unglaubliches Video:

http://www.youtube.com/watch?v=XyAXzl5E9bk
(ziemlich zum Schluss)

Hier versucht der NDR (öffentlich-rechtlicher Sender!)seinen Zuschauern klar zu machen , das die Verwendung von (nicht fest installiertem)Blaulicht lediglich 20€ Strafe kosten würde (und das einkassieren des Blaulichts), wenn es zum „Spaß“ verwendet wird. Kann das stimmen? Und was heißt in diesem Fall „Spaß“? Kann da nicht noch Amtsanmaßung (Obwohl ja auch private Firmen wie Rettungsdienste, Entstörungsdienste und Verkehrsgesellschaften etc. Blaulicht verwenden) vorgeworfen werden?
Gilt die „20€-und-Blaulichtwegnahme-REglung“ vielleicht nur für Polizisten, Feuerwehrleute etc.

Und wie sieht es dann aus wenn man das Magnetfuß-Blaulicht ausgeschaltet lässt und für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar auf dem Dach oder hinter der Windschutzscheibe „transportiert“?

bitte klärt mich auf.

liebe Grüße
jeydee

hey jeydee…

… selbst wenn ich 20 € dafür bekäme, hätte ich keinen spaß daran^^ im ernst: ich habe leider keine ahnung…
soweit ich weiß, ist blaulicht gleich blaulicht, und blaulicht verboten.

lg

Hallo,
eine alte Geschichte und schon sehr sehr oft beantwortet. z.B. hier von Januar 2007:
/t/missbraeuchlicher-einsatz-von-blaulicht-bussgeld/…

Da man ja nicht zu einer Straftat anstiften darf, WARNE ICH VOR NACHAHMUNG. Meist kann man es so lesen:

-Drängeln kostet: 3 Punkte, 250 Euro, 1 Monat Fahrverbot
-Rechts überholen: 2 Punkte, 50 Euro
-Standstreifen überholen: Geldstrafe, Punkte + Führerschein sofort weg

  • wenn man ein Blaulicht (Rundumleuchte wie z.B. Polizei) hat, kostet es nur 20 Euro und die Polizei zieht die Leuchte ein, wenn man erwischt wird.

ALSO - NICHT NACHMACHEN !!

Die genauen Paragraphen kannst Du sicherlich finden, wenn Du etwas suchst. Ob jeder Richter das gleich sieht bzw. ob jeder Staatsanwalt Dich mit 20 Euro davon kommen lässt, wage ich zu bezweifeln.

Das Blaulicht alleine ist ja nicht nur bei der Polizei im Einsatz - das gibt es auch bei der Feuerwehr, THW, Krankenwagen … - es gibt sogar eine Petition beim Bundestag wo Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr und des THW eine Nutzung bei einem Einsatz beantragt haben (auf dem privat Kfz) um zum Feuerwehrhaus oder zum THW zu „brettern“. Ist aber nichts draus geworden.

Keine Amtsanmaßung, weil kein Hoheitszeichen (siehe Abschnitt oben). Ob das Licht an ist oder nicht, spielt eine untergeordnete Rolle.

Also - schlimm wird es, wenn z.B. Nötigung im Spiel ist, oder man damit schneller fahren will als erlaubt, oder bei rot über die Ampel oder eben sonstige Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten verübt und erwischt wird.

Mehr Infos zum Thema:
http://www.google.de/search?q=bu%C3%9Fgeld+blaulicht…

Gruß - Michel

Hallo Jeydee,

vollkommener blödsinn das mit den 20,- eur: das benutzen von sondersignalen, dazu gehört das blaulicht, darf nur in bestimmten fahrzeugen und unter bestimmten voraussetzungen erfolgen s.a. StVO.

natürlich darfst du aber ein blaulicht auf dem gepäckträger deines fahrraden anbringen und einschalten. nicht jedoch im kraftfahrzeug. es darf aber nicht der eindruck entstehen es handelt sich um ein ofizielles fahrzeug der z.b. polizei

grüsse hook

Hallo,
diesen Eintrag kann mann nicht ganz ernst nehmen.
Streng genommen, ist es nur eine Ordnungswidrigkeit, das Blaulicht zu verwenden (Zum Spaß ?)
Zum Spaß ist natürlich etwas ungenau formuliert, bedeutet aber, einschaltet des Lichts, ohne die Absicht, andere Verkehrsteilnehmer zu täuschen oder gar eine „Befugnis“ vorzugaukeln.
Alle begleitenden Tätigkeiten, mit der Verwendung des Blaulichts (um eben andere Verkehrsteilnehmer zu einem Handeln zu nötigen) sind strafbar und eben keine Ordnungswidrigkeit mehr.
Also davon ist schwer abzuraten !!!
Auch als GAG !

Hallo jedee,
das kannst du im Bußgeldkatalog nachschlagen was einzelne Verstöße kosten. Aber ich kann mir vorstellen das es schon mächtig Ärger gibt. Außerdem sollte man die weiteren Folgen nicht ganz außer acht lassen. Was ist wenn es wegen meines Späßes einen Unfall gibt. Lass es lieber bleiben.
Georg

Hallo,

es tut mir leid, rechtlich bin ich dort nicht im Bilde, und kann dir deswegen keine Antwort darauf geben.
Ich würde aber tippen das es auf jeden Fall eine Anzeige geben wird, und die Strafe höher als 20 €.

Gruß

Hallo Yaydee,

ja das hat mich doch auch überrascht, aber es scheint zu stimmen lt. § 38 STVO:
Die Verwendung solcher „kleinen Hilfen im täglichen Verkehr“ (ironisch gemeint) kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - können aber preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) gekauft werden.

Außerdem kann der Anfangsverdacht der Amtsanmaßung (dann sogar eine Straftat) bei einem strengen Richter auch schnell gegeben sein.
Zusätzlich zu den Bussgeld für das Führen eines Blaulichts kommen noch die Bussgelder bzw. Flensburg-Punkte für die einzelnen Ordnungswidrigkeiten/Straftaten dazu, die da sein können:

  • Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit
  • Nötigung, z.B. Ausweichmanöver
  • Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr
  • Anzeige wegen der erloschenen Betriebserlaubnis

Allerdings bin ich auch auf folgenden „echten“ Artikel gestoßen, der der Wahrscheinlichkeit am Nächsten kommt, falls jemand wider Erwarten auf so eine „dumme Idee“ kommt: http://www.spickmich.de/news/201108261400-ein-falsch…

Wenn man für eine Streife gehalten wird, dann braucht man sich nicht mehr an die Verkehrsregeln halten. So dachte wohl ein 20-Jähriger in Wunstorf. Durch die Stadt im Bezirk von Hannover fuhr der junge Mann mit einem grün lackierten Auto und eingeschalteten Blaulicht auf dem Dach.

Die „Echten“ bemerkten den „Falschen“

Die Polizisten, die in dieser Nacht Streife fuhren, bemerkten den vermeintlichen Mitbeamten allerdings. Sie verfolgten das gefakte Auto und nachdem der „Polizeiwagen“ über eine rote Ampel fuhr, stoppten sie ihn.

Als sie den jungen Mann zur Rede stellten, gab er an, nur aus Spaß mit dem Blaulicht herumgefahren zu sein. Die Polizisten verstanden diesen Witz allerdings nicht, kassierten 300 Euro und für einen Monat seinen Führerschein.

Jetzt kann er sich das Blaulicht für den nächsten Monat höchstens auf den Kopf schnallen, falls er mal wieder Spaß haben will.

MFG Octo-Juro

Das mit der Blaulicht-Strafe stimmt.
Solange Du beispielsweise davon sprichst das Ding gefunden zu haben. Bei einem Magnetfuß handelt es sich um ein Mobiles Teil…wäre das Teil auf Deinem Dach festgeschweist, gehen die Cops von Vorsatz aus…das wird dann Teuer…! Du glaubst nicht, was man(n) alles im „Sperrmüll“ findet…! ;o) Ta…und das Teil bist Du natürlich los…ist klar…!!!

Gruß
Sam

hallo,

verspätete Antwort, da ich erst gestern aus dem Urlaub gekommen bin

jep, das stimmt. Es dürfen ausschließlich Fahrzeuge von autorisierten und in der STVO (Straßenverkehrsordnung) benannten Behörden und/oder Institutionen das Blaulicht benutzen. Dazu gehören Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Zoll, Rettungsdienste, Kranken- und Notarztwagen.
Zudem benutzen Zivilfahrzeuge auch Magnetblaulichter, die auf dem Dach geheftet werden können.
Das Gelblicht ist auch für andere Bereiche möglich; wie Straßenmeistereien, Stadtwerke, etc.
die Benutzung von nicht zugelassenem Blaulicht suggieriert, die mögliche Inaunspruchnahme von Sonder-/Wegerechten.
Also…Finger davon lassen…iss’ besser.

Ola jeydee, alles Staatliche, Kantonale behördliche ist für Normbürger tabu, klare Führungsabgrenzung, bis Gelddruckerrei. Möchte man solche Symbolzeichen benutzen, muss der Beruf erlernt werden. Gekaufte Dr. Tittel sind eh suspekt. Doch wo vielll Geld ist, gibt es Show. Abschliessend Ehrenwertes muss man suchen: die Welt hat Endzeitcharakter und nicht gelernt zusammen zu arbeiten- ergo Ego. Gruss moobikto
Im Internet stieß ich auf folgendes unglaubliches Video:

http://www.youtube.com/watch?v=XyAXzl5E9bk
(ziemlich zum Schluss)

Hier versucht der NDR (öffentlich-rechtlicher Sender!)seinen
Zuschauern klar zu machen , das die Verwendung von (nicht fest
installiertem)Blaulicht lediglich 20€ Strafe kosten würde (und
das einkassieren des Blaulichts), wenn es zum „Spaß“ verwendet
wird. Kann das stimmen? Und was heißt in diesem Fall „Spaß“?
Kann da nicht noch Amtsanmaßung (Obwohl ja auch private Firmen
wie Rettungsdienste, Entstörungsdienste und
Verkehrsgesellschaften etc. Blaulicht verwenden) vorgeworfen
werden?
Gilt die „20€-und-Blaulichtwegnahme-REglung“ vielleicht nur
für Polizisten, Feuerwehrleute etc.

Und wie sieht es dann aus wenn man das Magnetfuß-Blaulicht
ausgeschaltet lässt und für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar
auf dem Dach oder hinter der Windschutzscheibe
„transportiert“?

bitte klärt mich auf.

liebe Grüße
jeydee

Das stimmt das es für nicht öffentliche Personen nur 20 Euro kostet.Die Sirenen allerdings als Hupe wird strenger bestraftNatürlich muss man heutzutage vorsichtig sein.Wenn man von einem Polizisten oder vom Ordnungsamt angesprochen wird immer Ausweis zeigen lassen.Es muss immer ein Foto von der Person drauf abgebildet sein sowie Datum und Behörde