Blaulicht fast legal ?

Hallo,
eine alte Geschichte und schon sehr sehr oft beantwortet. z.B. hier von Januar 2007:
/t/missbraeuchlicher-einsatz-von-blaulicht-bussgeld/…

Da man ja nicht zu einer Straftat anstiften darf, WARNE ICH VOR NACHAHMUNG. Meist kann man es so lesen:

-Drängeln kostet: 3 Punkte, 250 Euro, 1 Monat Fahrverbot
-Rechts überholen: 2 Punkte, 50 Euro
-Standstreifen überholen: Geldstrafe, Punkte + Führerschein sofort weg

  • wenn man ein Blaulicht (Rundumleuchte wie z.B. Polizei) hat, kostet es nur 20 Euro und die Polizei zieht die Leuchte ein, wenn man erwischt wird.

ALSO - NICHT NACHMACHEN !!

Die genauen Paragraphen kannst Du sicherlich finden, wenn Du etwas suchst. Ob jeder Richter das gleich sieht bzw. ob jeder Staatsanwalt Dich mit 20 Euro davon kommen lässt, wage ich zu bezweifeln.

Das Blaulicht alleine ist ja nicht nur bei der Polizei im Einsatz - das gibt es auch bei der Feuerwehr, THW, Krankenwagen … - es gibt sogar eine Petition beim Bundestag wo Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr und des THW eine Nutzung bei einem Einsatz beantragt haben (auf dem privat Kfz) um zum Feuerwehrhaus oder zum THW zu „brettern“. Ist aber nichts draus geworden.

Keine Amtsanmaßung, weil kein Hoheitszeichen (siehe Abschnitt oben). Ob das Licht an ist oder nicht, spielt eine untergeordnete Rolle.

Also - schlimm wird es, wenn z.B. Nötigung im Spiel ist, oder man damit schneller fahren will als erlaubt, oder bei rot über die Ampel oder eben sonstige Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten verübt und erwischt wird.

Mehr Infos zum Thema:
http://www.google.de/search?q=bu%C3%9Fgeld+blaulicht…

Gruß - Michel