Hallo Yaydee,
ja das hat mich doch auch überrascht, aber es scheint zu stimmen lt. § 38 STVO:
Die Verwendung solcher „kleinen Hilfen im täglichen Verkehr“ (ironisch gemeint) kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - können aber preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) gekauft werden.
Außerdem kann der Anfangsverdacht der Amtsanmaßung (dann sogar eine Straftat) bei einem strengen Richter auch schnell gegeben sein.
Zusätzlich zu den Bussgeld für das Führen eines Blaulichts kommen noch die Bussgelder bzw. Flensburg-Punkte für die einzelnen Ordnungswidrigkeiten/Straftaten dazu, die da sein können:
- Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit
- Nötigung, z.B. Ausweichmanöver
- Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr
- Anzeige wegen der erloschenen Betriebserlaubnis
Allerdings bin ich auch auf folgenden „echten“ Artikel gestoßen, der der Wahrscheinlichkeit am Nächsten kommt, falls jemand wider Erwarten auf so eine „dumme Idee“ kommt: http://www.spickmich.de/news/201108261400-ein-falsch…
Wenn man für eine Streife gehalten wird, dann braucht man sich nicht mehr an die Verkehrsregeln halten. So dachte wohl ein 20-Jähriger in Wunstorf. Durch die Stadt im Bezirk von Hannover fuhr der junge Mann mit einem grün lackierten Auto und eingeschalteten Blaulicht auf dem Dach.
Die „Echten“ bemerkten den „Falschen“
Die Polizisten, die in dieser Nacht Streife fuhren, bemerkten den vermeintlichen Mitbeamten allerdings. Sie verfolgten das gefakte Auto und nachdem der „Polizeiwagen“ über eine rote Ampel fuhr, stoppten sie ihn.
Als sie den jungen Mann zur Rede stellten, gab er an, nur aus Spaß mit dem Blaulicht herumgefahren zu sein. Die Polizisten verstanden diesen Witz allerdings nicht, kassierten 300 Euro und für einen Monat seinen Führerschein.
Jetzt kann er sich das Blaulicht für den nächsten Monat höchstens auf den Kopf schnallen, falls er mal wieder Spaß haben will.
MFG Octo-Juro