Blaulicht hinter der Frontscheibe Transportieren

Hallo,

unzwar würde ich mich gerne mal Infomieren.

Darf man einen Strobo, Leuchtbalken ect. wie diesen hier:

http://kurzer-url.ch/05coe8 (Foto von diesem Gerät)

> ausgeschalten

Guten Tag,

ich leite dies mal von anderen Fällen ab.

Man darf beispielsweise auch keine betriebsbereite Unterbodenbeleuchtung an einem Fahrzeug im Straßenverkehr verwenden.

Das bedeutet bei einem Showcar das Straßenzulassung haben soll dass die Unterbodenbeleuchtung nicht während der Fahrt betriebsbereit zu machen ist.

Hier wäre z.B. ein Schalter oder entfernte Sicherung im Motorraum denkbar.

Da du den Zigarettenanzünder nur einstecken müsstest ist das Gerät betriebsbereit.
Hast du wiederum keinen betriebsbereiten Zigarettenanzünder ist es rechtlich in Ordnung.

Ähnlich verhält es sich auch mit Festeinbauten bei Oldtimerfahrzeugen wie z.B. ehemaligen Einsatzfahrzeugen.

Wobei selbst die Benutzung alleine nur eine Ordnungswiedrigkeit darstellt. Erst das dazugehörige Fahrverhalten ist ein Straftatbestand.

Gruß Dennis