Wird irgendwo aufgezeichnet, daß genau in dem Moment dort der
Notarzt vorbeigekommen ist und man keineswegs die Ampel bei
rot überfahren wollte sondern nur diesem die Vorfahrt gewährt
hat?
Nein, der Blitzer macht in der Regel nur zwei Fotos kurz hintereinander. Ich bin selber mal nachts vor einer Blitzerampel vom Bremspedal gerutscht und dadurch erst auf dem Kontaktstreifen zum Stehen gekommen. Das gab zwei gelbe Blitze aber ich habe da nie was von gehört.
Zeugen gibt es sicher genug, unter anderem die
Fahrzeuginsassen.
Der Fahrer ist bei klarer Verkehrslage in die Kreuzung eingefahren, hat dann wegen Sondersignal gestoppt. Er hat dem bevorrechetigten Fahrzeug das Wegerecht eingeräumt, er hat bemerkt, dass seine Ampel mittlerweile Rot zeigt und ist nicht weiter in die Kreuzung eingefahren.
Er hat alles richtig gemacht. Er kann das sogar beweisen, sagst Du.
Also soll er den Anhörungsboigen abwarten, kann sein, dass auf Grund des dokumentierten Stillstands hinter der Haltelinie gar keiner kommt.
Zur Not kann man auch alleine diese Umstände gelaubhaft machen, dazu kann man die EInsatzprotokolle des RD heranziehen.
Ich habe damals selber mal Kopien anfertigen müssen, habe sie anonymisert (Hausnummer und Patientenname geschwärzt), dann unterschrieben an die Bußgeldstelle geschickt.
Der Hammer war aber eine Nachbarstadt.
Da fahren zwei Fahrzeuge (RTW und NEF) über einen Blitzer, beide werden geblitzt. Die Stadt bekommt Anhörungsbogen (Fahrzeuge des städt. Rettungsdienstes), diese schickt sie an die Hilforganisation weiter, die die Besatzunge stellt. Dort werden an Hand der Fahrtenbücher die Fahrer ermittelt und an Hand der Einsatzprotokolle und der Tachoscheiben „Sondersignalfahrt“ erkannt.
Der Wachleiter schreibt der Nachbarstadt: Alles OK, dokumentierter Einsatz beider Fahrzeuge, an beiden Blaulicht und Einsatzhorn zum fraglichen Zeitpunkt betätigt. Fahrernamen und Anschrift auch dazu, alles wird gut.
Na denkste.
Die Nachbarstadt schreibt nun beide Fahrer persönlich an. Nochmals Vorwurf des Rotlichtverstoßes. Die sollen nun jeweils das Notarzteinsatzprotokoll vorlegen, um die Notwendigkeit der Sonderrechte zu belegen! Erst nachdem der Notarzt in einem extra langen, eigens formulierten Brief ausführlich und langatmig die Notwendigkeit erklärt hatte, war dann Ruhe (war ne Trotzreaktion des Arztes, der hat sich echt die Zeit genommen und einen mehrseitigen Brief geschrieben mit Verweis auf Studien, mit ausfürhlicher Beschreibung möglicher Komplikationen, usw.).