Blaulicht, rote Ampel und Überwachungseinrichtung

Hallo,
mal angenommen eine Ampel hat eine feste Überwachungseinrichtung (nennt sich das so?). Fahrer F hat grün, fährt an, hört ein Martinshorn nahen, und bleibt erstmal vor der Kreuzung, aber Mitten auf Geh- und Radweg stehen. Bis er sich versieht, ist die Ampel auch schon wieder rot (vermutlich eine Vorrangschaltung für den nahenden Notarzt).
Blitz.
Wird irgendwo aufgezeichnet, daß genau in dem Moment dort der Notarzt vorbeigekommen ist und man keineswegs die Ampel bei rot überfahren wollte sondern nur diesem die Vorfahrt gewährt hat? Zeugen gibt es sicher genug, unter anderem die Fahrzeuginsassen.
Zurücksetzen sei auch nicht mehr möglich gewesen, weil hinter einem auch schon wieder ein paar Autos standen und bis die alle zurückgesetzt gehabt hätten, wäre die Ampel auch schon wieder mal grün geworden.

Cu Rene

Moin,
Abwarten bis der Anhörungsbogen kommt.
Wenn dieser da ist sich mit den genauen daten der uhrzeit und des Tages an die Leitstelle wenden denen sagen das du gerne eine bestätigung hättest das an dem tag um die Uhrzeit an der Kreuzung ein Fahrzeug mit Sondersignalen Vorbeikam und du diesem sein Wegerecht eingeräumt hast, und dardurch einen Rotlichtverstoss begangen hast.

dioeses auch auf dem Anhörungsbogen vermerken, normalerweise ist die sache dann erledigt.

Abwarten bis der Anhörungsbogen kommt.
Wenn dieser da ist sich mit den genauen daten der uhrzeit und
des Tages an die Leitstelle wenden denen sagen das du gerne
eine bestätigung hättest das an dem tag um die Uhrzeit an der
Kreuzung ein Fahrzeug mit Sondersignalen Vorbeikam und du
diesem sein Wegerecht eingeräumt hast, und dardurch einen
Rotlichtverstoss begangen hast.

dioeses auch auf dem Anhörungsbogen vermerken, normalerweise
ist die sache dann erledigt.

Hallo,
Was ist das denn für ein Unfug den Du hier losläßt?
Um genau diesen Firlefanz zu vermeiden werden von der Einrichtung zwei
Bilder hintereinander gemacht um so die Bewegung des Fahrzeuges
nachzuweisen. Zeigen beide Bilder das Fahrzeug zur Tatzeit an der
gleichen Stelle wird diese Messung dem Mülleimer zugeführt.

Gruß
SuTiKa

1 Like

mir ist aber ein fall bekannt da stand ein fahrzeug auf dem kontakt und der halter bekam 25 briefe die er alle einzeld beantworten sollte

Der TE hat aber geschrieben, daß unser virtueller Autofahrer bei Rotlicht LOSFÄHRT, und da ist das Auto ja sehr wohl in Bewegung!

Soviel Blödsinn ist das also nun gar nicht…

Hallo,

Der TE hat aber geschrieben, daß unser virtueller Autofahrer
bei Rotlicht LOSFÄHRT, und da ist das Auto ja sehr wohl in
Bewegung!

Nein, der hatte geschrieben „Fahrer F hat grün, fährt an“ (es war sicher grün, nicht etwa gelb, F stand als zweites Fahrzeug an der Ampel), kann aber nicht ausschließen auch noch bei rot gefahren zu sein, weil die Ampel ungewohnt schnell wieder auf rot war.

25 Anfragebögen - hoffentlich nicht, der Anhänger könnte durchaus genau auf der Linie gestanden haben :wink:

Cu Rene


Aber ich konstruier jetzt mal das, was ich verstanden habe etwas ausführlicher :smile:

Also unser Autofahrer steht vor der Ampel, es wird grün und er fährt los. Er fährt ein paar Meter, neben ihm geht auf einmal eine Sirene los und weil er auch niemanden behindern will, hält er an, anstatt noch schnell über die Kreuzung zu fahren. Der RTW fährt jetzt mehr oder weniger schnell über die Kreuzung, weil Oma Kaluppke eben nicht gleich bremst, sondern mit gefühlten drei km/h und offenem Mund über die Kreuzung nuckelt. Es wird währenddessen wieder Rot, das Auto steht jetzt genau auf der Induktionsschleife. Der RTW ist vorbei und unser Autofahrer will die Kreuzung räumen. Er fährt also los, es macht „BLITZ“ und bevor die Schrecksekunde richtig vorbei ist kommt der zweite Blitz.

Und? Auto in Bewegung? Ja. Losgefahren ist er offiziell bei Rot.

Und? Auto in Bewegung? Ja. Losgefahren ist er offiziell bei
Rot.

Hi,

aber hinter der Ampel.

Die Auslösung des zweiten Blitz kann entweder über eine zweite Schleife oder Zeit erfolgen. Damit kann einfach die Geschwindigkeit, und damit auch ausgerechnet werden wo sich das Fahrzeug befand als das Rotlicht kam.

Q-Gruß

abwarten und tee trinken ich würde es als wegerechts einrämung definieren, jeder autofahrer sollte ja einem fahrzeug das sich mit sonderrechten nährt die freie fahrt gewähren, und wenn man dardurch eine verkehrsregel bricht ist das so und man wird normalerweise nicht bestrft.

ich selber fahre öfters zun beispiel in einbahnstrasse oder bei rot über die ampel, da ich eine feuerwache in der nachbarschaftz habe, und wenn die jungs losfahrn mache ich platz.

Wird irgendwo aufgezeichnet, daß genau in dem Moment dort der
Notarzt vorbeigekommen ist und man keineswegs die Ampel bei
rot überfahren wollte sondern nur diesem die Vorfahrt gewährt
hat?

Nein, der Blitzer macht in der Regel nur zwei Fotos kurz hintereinander. Ich bin selber mal nachts vor einer Blitzerampel vom Bremspedal gerutscht und dadurch erst auf dem Kontaktstreifen zum Stehen gekommen. Das gab zwei gelbe Blitze aber ich habe da nie was von gehört.

Zeugen gibt es sicher genug, unter anderem die
Fahrzeuginsassen.

Der Fahrer ist bei klarer Verkehrslage in die Kreuzung eingefahren, hat dann wegen Sondersignal gestoppt. Er hat dem bevorrechetigten Fahrzeug das Wegerecht eingeräumt, er hat bemerkt, dass seine Ampel mittlerweile Rot zeigt und ist nicht weiter in die Kreuzung eingefahren.

Er hat alles richtig gemacht. Er kann das sogar beweisen, sagst Du.
Also soll er den Anhörungsboigen abwarten, kann sein, dass auf Grund des dokumentierten Stillstands hinter der Haltelinie gar keiner kommt.
Zur Not kann man auch alleine diese Umstände gelaubhaft machen, dazu kann man die EInsatzprotokolle des RD heranziehen.
Ich habe damals selber mal Kopien anfertigen müssen, habe sie anonymisert (Hausnummer und Patientenname geschwärzt), dann unterschrieben an die Bußgeldstelle geschickt.

Der Hammer war aber eine Nachbarstadt.

Da fahren zwei Fahrzeuge (RTW und NEF) über einen Blitzer, beide werden geblitzt. Die Stadt bekommt Anhörungsbogen (Fahrzeuge des städt. Rettungsdienstes), diese schickt sie an die Hilforganisation weiter, die die Besatzunge stellt. Dort werden an Hand der Fahrtenbücher die Fahrer ermittelt und an Hand der Einsatzprotokolle und der Tachoscheiben „Sondersignalfahrt“ erkannt.
Der Wachleiter schreibt der Nachbarstadt: Alles OK, dokumentierter Einsatz beider Fahrzeuge, an beiden Blaulicht und Einsatzhorn zum fraglichen Zeitpunkt betätigt. Fahrernamen und Anschrift auch dazu, alles wird gut.

Na denkste.
Die Nachbarstadt schreibt nun beide Fahrer persönlich an. Nochmals Vorwurf des Rotlichtverstoßes. Die sollen nun jeweils das Notarzteinsatzprotokoll vorlegen, um die Notwendigkeit der Sonderrechte zu belegen! Erst nachdem der Notarzt in einem extra langen, eigens formulierten Brief ausführlich und langatmig die Notwendigkeit erklärt hatte, war dann Ruhe (war ne Trotzreaktion des Arztes, der hat sich echt die Zeit genommen und einen mehrseitigen Brief geschrieben mit Verweis auf Studien, mit ausfürhlicher Beschreibung möglicher Komplikationen, usw.).

Hallo,

Hand der Einsatzprotokolle und der Tachoscheiben
„Sondersignalfahrt“ erkannt.

So kenne ich das auch, auch wenn ich nicht mehr aktiv bin.

…um die Notwendigkeit der Sonderrechte zu belegen!

Das kann man doch hin und wieder mal kontrollieren. Ich hatte zumindest einmal nachts an einer Kreuzung (da war niemand außer ich als Fußgänger) auch das Gefühl, daß die Herrschaften in Grün nur eben die Lichter angemacht hatten, um nicht warten zu müssen. War jedenfalls verächtig, daß sie nach der Kreuzung gleich wieder aus waren. Aber wer ist nicht schon mal in die Versuchung geraten sich mit den Lichtern einen nicht ganz sauberen Parkplatz zu ergattern?

Cu Rene