Gestern habe ich mir mal aus Spass so ein kleines Blaulicht-Stroboskop für den 12V-Anschluss gelauft mit einem Magneten in einer Raststätte. Damit kann man sicher ein bisschen für „Stimmung“ sorgen auf der Autobahn oder in gewissen Stadtvierteln und alle machen schön Platz
Nun hat mir gesagt, dass das keine so gut Idee sei, aber ich meine das ist ja nicht verobten, jeder kann sich sowas kaufen. Deshalb würde es mich doch mal interessieren, wass die Polizei dazu sagen würde…
wenn Du das Teil auf öffentlichen Straßen verwendest und erwischt wirst, zieht die Polizei Dein Spielzeug ein. Außerdem mußt Du mit einer saftigen Strafe rechnen. Weil das wohl nicht mehr als Ordnungswidrigkeit durchgeht, ist ein Strafverfahren fällig. Ich würde keine Garantie übernehmen, daß Du Deinen Führerschein behalten darfst. Falls Du noch in der Probezeit bist, ist er jedenfalls weg.
Wenn andere Autofahrer wegen des Blaulichts verschreckt Platz machen und es passiert etwas, bist Du auch noch Deinen Versicherungsschutz los, denn für die Folgen solcher Taten kommt keine Versicherung auf.
Am vernünftigsten entsorgst Du das Teil im nächsten Mülleimer.
Eben sehe ich, daß Du in der Schweiz lebst. Aber so sehr viel mehr „Spaß“ als die deutsche Polizei werden deren schweizer Kollegen auch nicht verstehen.
Hm…schade, ich dache vor allem in Staus könnte man das noch sinnvoll einsetzen, ohne das es jemanden aufregt.
In der Schweiz gibt es zwar keine Probezeit, aber ich hatte den Ausweis auch schon mal weg, weil ich zu schnell war auf der Autobahn, dann würden sie eh wieder ein Theater veranstalten
Ich hab´ mal irgendwo (weiss ich wirklich nicht mehr, eventuell radarfalle.de) gelesen, dass der „Spass“ theoretisch nicht so viel kostet. Das ganze ist „nur“ eine unzulässige Leuchte, die vom TüV nicht eingetragen ist (und bei Dir wohl auch nicht wird). D.h. so ca. 30,- DM.
Das Problem ist allerdings: Mal angenommen Du machst das Ding nur an und hälst Dich an die StVO, fährst also nicht zu schnell oder über rote Ampeln, wird dies auf der Autobahn Nötigung sein. Dazu kommen dann noch alle möglichen weiteren Sachen, die sich die „echten“ Jungs in Grün dann einfallen lassen werden. Stichworte wie „Amtsanmasung“, „Gefährung des Strassenverkehrs“, … sollten da reichen.
Wenn man mal bei eBay guckt, wieviele von diesen Leuchten versteigert werden, müsste so langsam aber jeder eine haben.
Das wichtigste hier. Ist noch witzig der Vergleich. Aber wie bereits erwähnt, vermute ich auch dass dies nur die Strafe für das Blaulicht ist. Dazu kommen wahrscheinlich dann noch so Sachen wie Nötigung oder ähnliches, und das wird sicher teuer.
*****
Glimpflicher kommt Otto Normalverbraucher davon, der mit Blaulicht Polizei spielt: Nur 40 Mark Bußgeld zahlt er an seine echten „Kollegen“ (§38 StVO), genauso viel wie ein Polizist, der mit Blaulicht Brötchen holt.
******
Gruss
Marc Hugelshofer
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]