Servus Alle!
Mal angenommen man arbeitet in einem privaten Betrieb mit einigen Niederlassungen in Deutschland. Und weiterhin nehmen wir mal an, dass die Krankheitstage verschiedener Mitarbeiter immer mehr steigen, teils wochen- oder monatelange Krankmeldungen durch normale Hausärzte.
Ist es wirklich so leicht, sich nach Belieben krankschreiben zu lassen oder hat die Niederlassungsleitung nicht auch mal Möglichkeiten sich zu wehren?
Kann man nicht eine Änderung im Arbeitsvertrag erwirken, der besagt, dass beispielsweise nach 2 Wochen Krankmeldung ein Besuch beim Betriebsarzt fällig wird. Wir wäre in diesem hypothetischen Fall die Rechtslage?
Was könnte man sonst noch tun gegen Mitarbeiter die ständig auf Kosten der Kollegen bezahlten Urlaub machen?
Danke schon mal jetzt
Hallo,
wie wär es denn, wenn dieser AG, bevor er alle Kranken unter Generalverdacht stellt, sich erst mal Gedanken über Krankheitsursachen macht?
-Hat dieser AG denn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und was meint die zu den steigenden Krankheitszeiten ?
- Hat der AG eine Gefährdungsanalyse für die Arbeitsplätze durchgeführt ?(unter Berücksichtigung auch der psychischen Belastungen)
-Kommt der AG seinen Pflichten ggü. seinen AN aus § 84 Abs. 2 SGB IX nach ?(betriebliches Eingliederungsmanagement)
&Tschüß
Wolfgang
Guten Tag.
Ist es wirklich so leicht, sich nach Belieben krankschreiben zu
lassen
Bei wochen- oder monatelangen Krankschreibungen darfst du in aller Regel davon ausgehen, dass es sich tatsächlich um Erkrankungen handelt, das lehren alle Untersuchungen zum Thema. Absentisten sind typischerweise montags, freitags, an Brückentagen zu suchen - und dann normalerweise nicht längerfristig.
Was könnte man sonst noch tun gegen Mitarbeiter die ständig
auf Kosten der Kollegen bezahlten Urlaub machen?
Sich mal überlegen, was man behauptet, zum Beispiel. Wenn der hypothetische Chef des betreffenden Ladens in das gleiche Horn tutet wie du, nämlich von vorn herein alle Kranken als Ganoven und Betrüger betrachtet, schafft er selbst die Voraussetzungen für einen erhöhten Krankenstand.
GEK
Hallo,
§ 3 Nr. 3 Arbeitssicherheitsgesetz
Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.
Christian