Hallo!
Habe ca. 50m von unserem Haus entfernt eine Blechgarage und
möchte dort gern Strom hinlegen. Am Haus haben wir eine 16A
Starkstromdose die über FI abgesichert ist. Von da aus verlege
ich ein 5- Adriges Kabel (5x2,5 50m NYY) in die Garage (im
Erdreich).
Zusammen mit der Leitungslänge zu der Steckdose im Haus kann das grenzwertig sein. Bei 50m, 2,5mm² und 16A ergibt sich ein Spannungsfall von über 11V bei Wechselstromverbrauchern.
Dort sind jedenfalls 1x FI,
1x 3 Polige Sicherung und 1x einpolige Sicherung (alles
vorverdrahtet)
Völlig unnötig.
FI hinter FI bedeutet, dass einer der beiden oder beide auslösen.
Welcher, das kann niemand vorhersagen!
Ebenso sind die C16A Automaten sehr träge, wenn die im Haus auch C16A sind, dann hast du wieder eine 1:1:1 Chance, dass die eine, die andere oder beide auslösen.
Sind das im Haus „B“ Automaten, werden die im Haus auslösen.
Die vor-Ort Absicherung ist also in dieser Form unsinnig und unnötig.
Dieser hier:
http://www.ebay.de/itm/STROMVERTEILER-JA-KOMPLET-1x1…
Spanisches Gehäuse, polnischer FI-Schalter und polnische Sicherungsautomaten sind demnach „alles was das beste in Europa ist“.
Lächerliche Anmaßung.
geht das alles erstmal so?
2x Fi hintereinander (1. an der 16A Steckdose am Haus und
nocheinmal im Unterverteiler?)?
Unsinnig und unnötig. Bietet aber doppelte Sicherheit, falls sich das Produkt der polnischen Kollegen als doch nicht fehlerfrei darstellen sollte, wie behauptet.
Ist der Kabelquerschnitt ausreichend? Für Licht ca. 100W
ab und zu mal elektrische Geräte bis 1500W (schuko)
ab und zu auch mal Schweissen (elektrode) kann entweder mit
Schuko oder Starkstrom betrieben werden. Wattzahl muss ich
erstmal gucken.
Beim Schweißen wirkt die lange Leitung als Strombegrenzer, die Spannung sackt ein, aber die Sicherungen werden eher halten.
Und die wichtigste Frage, muss ich die Blechgarage erden ( hat
sonst keine erdung. Hätte gedacht einen erdspieß und dann mit
16mm² an die Blechgarage.
Ich erinnnere mich an einen Fachbeitrag, bei dem es hieß, dass ein lokaler Erder immer dann notwendig sei, wenn man sich nicht mehr im Wirksamkeitsbereich des Potenzialausgleichs des „speisenden Gebäudes“ befindet.
Bei deiner Konstellation wäre es denkbar, dass die Garage ein anderes Erdpotenzial annehmen kann als das, was durch den Schutzleiter herein kommt.
Ich sag mal so:
Eine Garage, die 50m außerhalb eines Gebäudes steht, sehe ich als eigenständiges Bauwerk an. In dem Augenblick, in dem ein Elektroanschluss erfolgt, besteht auch die Pflicht eines Erders und eines Potenzialausgleichs.
Demnach würde man Garagengehäuse, Erdspieß und speisenden PE auf eine Erdungsschiene legen.