Blechschaden unfallversicherung

Guten Tag,

hatte heute nen kleinen unfall (selbstverschuldet, blechschaden an beiden pkw, keine personenschäden) als ich vom geschäft heimgefahren bin und geschäftlich noch auf der post war (vom parkplatz runterfahren der post ists passiert, sehr schlechte sicht) jetzt meine frage: zahlt mir die betriebliche unfallversicherung einen teil meines/oder gegerischen schadens? oder zahlt die unfallvers.nur bei personenschäden und schmerzensgeld?
dank und mfg mmg

Hallo,

die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur bei Arbeitsunfällen ein, d.h. wenn Sie selbst durch diesen Unfall eine Verletzung davongetragen hätten.

Ersatz der Blechschäden oder Schmerzensgeld gibt es dann nur über die „privaten“ Versicherungsanbieter, also die KFZ-Versicherung oder Haftpflichtversicherung.

Gruß
Andreas Scherber

Hallo!
Die Berufsgenossenschaft (BG) zahlt leider „nur“ bei Personenschäden. Sie zahlt zum Beispiel den Arzt, den
du danach aufgesucht hast. Die BG zahlt aber auch kein
Schmerzensgeld.
Gruß
Hanni

Hallo,
die betriebliche Unfallversicherung

  • Berufsgenossenschaft - kommt (mit einer Ausnahme) nur für Personenschäden auf.
    Wenn Sie selbständig Tätig sind auch nur dann, wenn Sie entweder bei der BG freiwillig oder pflichtversicherter Unternehmer sind.

Für die Sachschäden an Ihrem PKW bleibt nur - wenn vorhanden - Ihre Vollkaskoversicherung des PKW oder wenn den Unfallgegner eine Teilschuld triftt, dessen Haftpflichtversicherung zu einem bestimmten prozentualen Anteil.

Schmerzensgeld zahlt eine Berufsgenossnschaft überhaupt nicht.

Auf die Ausnahmeregelung (wo die BG Sachschäden ersetzt) möchte ich - da sie ihren Sachverhalt nicht zu trifft - jetzt nicht eingehen.

Gruss

Hallo,

nein die Unfallvers. zahlt nur Personenschäden nach einem Unfall!!

TIP: wenn Sie mit dem Wagen geschäftlich unterwegs waren versuchen Sie über Ihren Arbeitgeber den Schaden oder die evtl. anfallende Selbstbeteiligung ersetzt zu bekommen! war ja ne Dienstfahrt!!!

nach der Schadenregulierung haben Sie das Recht ihren Kfz-Versicherer zu wechseln da sie ein außerordentliches Kündigungsrecht haben! ich unterbreite Ihnen gerne ein Angebot was Ihr Kfz bei uns im Hause kosten würde!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter

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Hallo,
eine Unfallversicherung zahlt nur Personenschäden.
Frag deinen Arbeitgeber, ob er sich an deinen Unfallkosten beteiligt. Wenn nicht- leider Pech gehabt.

Allerdings kannst du die Reparaturkosten als Werbungskosten bei der Steuer absetzen. Lass dir hierfür vom Arbeitgeber bestätigen, dass du dienstlich unterwegs warst.

http://www.steuerlexikon-online.de/Unfallkosten.html

MfG

Friedrich

Die Unfall versicherung zahlt grundsätzlich nur bei Personenschäden. Für das eingene Fahrzeug käme die Vollkaskoversicherung auf, soweit man eine VK hat!

M.f.G. Clarin