Hallo,
nein die Unfallvers. zahlt nur Personenschäden nach einem Unfall!!
TIP: wenn Sie mit dem Wagen geschäftlich unterwegs waren versuchen Sie über Ihren Arbeitgeber den Schaden oder die evtl. anfallende Selbstbeteiligung ersetzt zu bekommen! war ja ne Dienstfahrt!!!
nach der Schadenregulierung haben Sie das Recht ihren Kfz-Versicherer zu wechseln da sie ein außerordentliches Kündigungsrecht haben! ich unterbreite Ihnen gerne ein Angebot was Ihr Kfz bei uns im Hause kosten würde!!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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