Blechschaden wegen Rampe

Hallo
mir ist ein Mißgeschick passiert.
Ich bin mit meinem PKW auf einem Geschäftsparkplatz gegen eine ca.1,2m hohe Rampe gefahren. Es war schon Dunkel und die Rampe war nicht sichtbar gekennzeichnet ich habe sie einfach beim Rückwärtsfahren nicht gesehen.Nun habe ich einen schaden von ca.3000 Euro am wagen .Meine Frage nun kann ich dasd Geschäft dafür Haftbar machen weil Sie die Rampe nicht irgendwie gekennzeichnet haben?
Gruß
Toddi

Hallo,

mir ist ein Mißgeschick passiert.

Das ist der absolut richtige Kernsatz. Du hast die Rampe nicht gesehen, Du hast ganz offensichtlich Deiner Sorgfaltspflicht beim Rückswärtsfahren nicht genüge getan und Du trägst nun auch die Schuld für den Unfall.

Es ist natürlich ärgerlich einen so teuren Schaden zu erleiden, aber Du bist mit Deinem Wagen gegen die Rampe gefahren, nicht die Rampe gegen Dein Fahrzeug.

Weder das Geschäft noch die Rampe tragen Schuld an Deiner Unaufmerksamkeit. Also kannst Du sie auch nicht verantwortlich machen. Auf dem Schaden bleibst Du (zu Recht) selber sitzen.

Gruß,

MecFleih

Hallo,

ich vermute, dass es sich bei dem Geschäftsparkplatz nicht um öffentlichen Verkehrsraum sondern um Privatgelände handelt und eine deutliche Kennzeichnung der Rampe daher dort nicht vorgeschrieben ist. Der Besitzer könnte Dich daher sogar noch verklagen falls Du durch den Unfall seine Rampe beschädigt hast. Den Schaden wirst Du wohl selbst bezahlen müssen.

Gruß,
Tommy

Hi!

Was kann die Firma dafür, wenn Du nciht ordentlich fahren kannst?
Ausserhalb det StVO (auf Privatgelände) gelten m.W: andere Sicherungspflichten.

Also Pech.
Das nächste mal Augen auf und selbst die Verantwortung für sein handeln übernehmen!

Grüße,

Mathias

Hallo
wenn Du im Wald an einen Baum fährst, ist dann der Waldbesitzer schuld, weil seine Bäume keine Blinklichter haben?
Gruß
Axel

Wenn der Wald in Nordamerika steht, schon…

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