Blechschaden zwischen Pkw Und Lkw

Liebe Nutzer, hat jemand eine Meinung?
wenn beim einordnen von linker Abbiegespur nach rechts beim warten auf eine Möglichkeit, obwohl man stand und geblinkt hat, von einem Lastwagen in die Seite gefahren wird und die Tür eingedrückt und der Spiegel abgefahren wird,der Fahrer ausseigt,keine Zeit hat, meint, wär ja auch nicht so schlimm und wieder einsteigt, man ihn nicht hindert, weil an dem Tag Chaos Verkehrschaos herrscht.
Wenn er sagt, nach Kontaktaufnahme mit der Firma, er ist nicht schuld, wie stehen die Chancen, die Sache durchzufechten, hat jemand netterweise einen Tipp für mich? Lieben Gruß

Ab zum Rechtsanwalt!

Gruß,
M.

Ggf. den Sachverhalt nachträglich der Polizei melden. Mit deiner Darstellung dürfte der LKW Fahrer als Betroffener geführt werden. Ist er damit nicht einversatnden, kommt es ggf. zur Gerichtsverhandlung mit entspr. Beweisaufnahme, welche auch für das Zivilverfahren hilfreich sein kann.

Bitte um Aufklärung

Mit deiner Darstellung dürfte der LKW Fahrer als Betroffener
geführt werden. Ist er damit nicht einversatnden, kommt es
ggf. zur Gerichtsverhandlung

Diesen Vorgang verstehe ich nicht. Wogegen drückt der LKW-Fahrer seine Nichteinverständnis aus? Gegen ein Schreiben der Polizei „Sie werden als Betroffener geführt.“?
Und dann kommt es zur Gerichtsverhandlung?

Gruß
Paul

Liebe Nutzer, hat jemand eine Meinung?
wenn beim einordnen von linker Abbiegespur nach rechts beim
warten auf eine Möglichkeit, obwohl man stand und geblinkt
hat, von einem Lastwagen in die Seite gefahren wird und die
Tür eingedrückt und der Spiegel abgefahren wird,

Klingt nach in die rechte Seite gefahren?

Dies könnte dann durchaus diese Aussage

er ist nicht schuld,

untermauern weil der PKW einen Spurwechsel vorgenommen hat ohne auf den nachfolgenden Verkehr der auf der Spur war zu achten.

Natürlich könnte der LKW Fahrer auch froh sein, wenn ihm die Haftpflicht des PKW auch noch den Lackschaden am LKW ersetzt.

Obs wirklich so war weiss ich nicht… ich schliesse mich Mathias an und sage: Ab zum Anwalt. Insbesondere wegen dem unerlaubten verlassen des Unfallorts des LKW Fahrers mögen sich andere Einschätzungen bei einer detaillierten Schilderung bei entsprechender Ortskenntnis ergeben…