Blechschaden

Hallo Leute,

kann mir jemand sagen wie sich die Rechtslage verhält, wenn man ein Auto anfährt, daß im absoluten Halteverbot abgestellt war.

  1. Das man bei einer Beschädigung eines anderen, geparkten Fahrzeuges schuld ist weis ich.

  2. Was aber wenn man an ein anderes Auto fährt, daß da eigentlich gar nicht stehen dürfte?

Bitte um Eure Hilfe!

Vielen Dank

Christian

kann mir jemand sagen wie sich die Rechtslage verhält, wenn
man ein Auto anfährt, daß im absoluten Halteverbot abgestellt
war.

Die Tatsache, daß das Fahrzeug im Halteverbot gestanden hat, könnte allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens zu einer Minderung des Schadensersatzanspruchs, den der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs gegen Sie hat, führen. Da aber die Anordnung absoluten Halteverbots in der Regel nicht dazu dient, abgestellte Fahrzeuge vor Beschädigungen durch Dritte zu schützen, kann dementsprechend in der Regel die Mißachtung des Halteverbots auch nicht als für die Beschädigung des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs mitursächlich angesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

A. Tillmann

Hi Christian!
Du darfst fremdes Eigentum nicht beschädigen!!!
Der „störende“ PKW könnte ja auch eine Panne haben… kein Grund, ihn zu verbeulen!
Vielleicht muss er die 20% Betriebsrisiko tragen… vielleicht bekommt er nachträglich noch einen „Erinnerungszettel“ wegen Falschparkens… aber mehr ist da wohl nicht zu machen!!!
Ayla, die auch mal in ein total falsch stehenden PKW gerutscht ist!

Hi,
hier ein Kurzbericht aus eigener Erfahrung. Ich habe allerdings nicht im absoluten Verbot, sondern zu Nahe an der Einmündung geparkt und ein Bus hat beim abbiegen den Abstand unterschätzt. Hätte ich die 5m eingehalten, wäre sicher nichts passiert. Lt. Polizei: Bus allein Schuld. Auch die Versicherung hat keinerlei Zicken gemacht, scheint also auch davon auszugehen.

Gruß,
micha