Bleibe ich als Vollrentner freiwillig versichert

Ich bin freiberuflich tätig als Vollrentner, muss daher alle meine Einnahmen als Grundlage für Beitragsberechnung in der freiwilligen (gesetzlichen) KV zur Verfügung stellen.Ändert sich das, wenn ich einen Minijob annehme - komme ich dann aus der freiwilligen KV heraus, d.h. gelten nur meine Einkünfte aus dem Minijob als Basis für gesetzliche KV oder bleibe ich in der freiwilligen Beitragspflicht und es wird noch mein Minijobeinkommen zu meinen anderen Einkünften hinzugerechnet ? Danke für Antwort im Voraus !

Tut mir Leid, ich weiss darueber nicht Bescheid, aber Guenter Czauderna ist Sozialversicherungsfachmann, ein Experte bei wer-weiss-was und hat mir mit seinem Antwort sehr geholfen. Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an ihn, d.h. ihn bei der Expertensuche explizit eingeben.
Schoenen Tag,
Fast Freddy

Vielen Dank, Archivarius

Sehr geehrter Ratsuchender!

Auf diese Frage möchte ich Ihnen nicht antworten, da sie nicht in den Bereich fällt, in dem ich Ihnen eine vollständige und richtige Antwort geben kann. Wenden Sie sich bitte an einen Experten der Krankenversicherung. Meine Kenntnisse sind im Bereich der Rentenversicherung.
Ick kann Ihnen also leider nicht helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Falke 1937

Ja, so ist es leider. Der Minijob führt zu keiner Versicherungspflicht. D.h. es bleibt bei der freiwilligen Versicherung und sämtliche Einnahmen (auch die aus dem Minijob) sind für die Beitragsberechnung maßgebend.
Fein raus wären Sie, wenn Sie der Arbeitgeber in der sog. „Gleitzone“ anstellt. (Verdienst zwischen 400,01 EUR und 800 EUR). Dann sind Sie grds. versicherungspflichtig und umgehen damit die Abgabenpflicht in der freiwilligen Versicherung. Die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer hat immer Vorrang vor der freiwilligen Versicherung. Das würde für Sie bedeuten, dass Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge nur noch aus Ihrem Arbeitsentgelt, nicht aber aus den sonstigen Einkünften (mit Ausnahme von evtl. Versorgungsbezügen, Betriebsrenten) anfallen würden.
Der Arbeitgeber profitiert auch davon, denn sein Anteil an den Gesamtbeiträgen ist im Minijob-Bereich höher als bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Wenn aber Ihre selbständige Tätigkeit nach wie vor den Mittelpunkt Ihrer Erwerbstätigkeit darstellt (Arbeitszeit, Arbeitseinkommen)kann es mit dem Nebenjob Schwierigkeiten dahingehend geben, dass die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung trotz allem nicht zustande kommt und es nach wie vor bei der freiwilligen Versicherung bleibt.
Bitte stellen Sie Ihre Frage auch nochmals mit sämtlichen Angaben (Einkommen, etc.) Ihrer Krankenkasse. Die ist nach dem Sozialgesetzbuch 1 verpflichtet, Sie dahingehend zu beraten.

Viele Grüße

kbaroque

Das hat mir sehr geholfen, die Regelungen sind doch sonst recht schwer zu überschauen.Vielen herzlichen Dank von
Archivarius